Horrido Kameraden. Machen wirs kurz:
1. Es gibt die "Latrinenparole", dass RLA wird demnächst abgeschafft. Weiß da jemand genaueres? In der neuen Zentralrichtlinie ist es ja weiterhin aufgeführt.
2. Das Leistungsabzeichen kann ja grds. an ausländische Soldaten verliehen werden (korrekter Prüfer und korrektes prüfen etc vorausgesetzt).
Kann das RLA auch an ausländische aktive Soldaten, oder nur an ausländische Reservisten verliehen werden?
3. Welche Voraussetzungen muss ein Prüfungsabnehmer für die HiBa und den Handgranatenweitwurf mit sich bringen? Übleiter???; mind Dg Fw???, Einweisung ???
MkG!
1. kA (aber Vorschrift ist Vorschrift ...)
2. RLA nur an Res, also nicht an aktive Soldaten (völlig egal, welche Nation ...).
3. Der Abnehmer muss per Befehl vom DV beauftragt sein - in der Regel weiss Dieser dann auch, dass es ein Zielwurf ist ( und kein Weitwurf).
wobei IMMER wieder die Frage aufkommt : muss das ei im Kreis landen oder liegenbeiben
weil laut Vorschrift sind Treffer im Kreis zu Zählen sind - und wenn man nicht grad auf dam Sportplatz ind die Weitsprunganlage wirft - die dinger wegspringen wie die Karnickl :D
Zitat von: F_K am 24. Juni 2016, 15:42:13
3. Der Abnehmer muss per Befehl vom DV beauftragt sein - in der Regel weiss Dieser dann auch, dass es ein Zielwurf ist ( und kein Weitwurf).
Und WEN darf der DV für den Zielwurf beauftragen? MkG
Einen seiner Soldaten? (Dafür wird er bezahlt)
Zitat von: F_K am 24. Juni 2016, 17:25:53
Einen seiner Soldaten? (Dafür wird er bezahlt)
Auch den Gefreiten, der gerade erst aus der GA entlassen wurde`?
Gegenfrage: Warum wäre so ein Entschluss unzweckmäßig?
(Anregung: Sport muss von einen Übungsleiter durchgeführt werden, jemand muss die HiBa prüfen und die Prüfung leiten, bei Anwesenheit von ausl. Kameraden sollte es vielleicht ein erfahrener Soldat sein, der auch Tipps gibt / geben kann ... )
P. S. Antwort auf die Frage: Ja (und es gibt unzweckmäßige Fragen, die Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Fragenden aufkommen lassen - die Vorschrift bzw. Zentralanweisung gibt es im Internet).
Zitat von: F_K am 24. Juni 2016, 18:23:44
P. S. Antwort auf die Frage: Ja (und es gibt unzweckmäßige Fragen, die Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Fragenden aufkommen lassen - die Vorschrift bzw. Zentralanweisung gibt es im Internet).
Geht mir bei den Antworten einiger Kameraden auch so ;)
Leider habe ich aus ihren Antworten immer noch nicht herauslesen können, ob es gegen die Vorschrift verstoßen oder lediglich unzweckmäßig wäre, den Gefreiten mit der Abnahme und Eintragung der Leistung zu beantragen. Dazu noch der Hinweis, dass mein KTF meinte, für HiBa und Handgranatenzielwurf sei kein Übleiter nötig. Ich bitte um Erklärung :)
Die Frage habe ich explizit beantwortet.
Wer macht den die Erwärmung und Einweisung in die HiBa?
Der Gefreite direkt nach der GA?
Die Frage ist so wie "kann der DivKdr den Befehl über seine Division dem Gefreiten übertragen? Gibt es da eine Vorschrift gegen?"
Die Antwort: Ja, Nein.
Zitat von: Der Reservist am 24. Juni 2016, 19:04:03
Dazu noch der Hinweis, dass mein KTF meinte, für HiBa und Handgranatenzielwurf sei kein Übleiter nötig. Ich bitte um Erklärung :)
Dann doch einfach den Mann fragen, wo das steht. Der muss das ja wissen, wenn er es erzählt.
... es ist kein Sport, daher ÜbLeiter nicht zwingend.
Aber der Nachfolger der 3/11 macht Vorgaben für die Ausbildung HiBa.
Frage zum Nachdenken: Hat jemand schon einen Dienstplan gesehen, wo ein Gefr mit Leitung oder Durchführung beauftragt war?
Wenn nicht, warum ist das so?