Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: FWanw am 27. Juni 2016, 07:35:59

Titel: Sorge um Einstellung
Beitrag von: FWanw am 27. Juni 2016, 07:35:59
Guten Morgen liebe community,

ich weiß garnicht so recht wie ich meine momentane Situation beschreiben soll, aber ich probiere es einfach mal und hoffe das mit vielleicht jemand einen Rat geben kann,

ich habe heute den größten Bockmist meine Lebens gebaut, ich wurde mit 1,3 Promille am Steuer erwischt.
Zu meiner Person: Ich bin 25 Jahre alt und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, weder anzeigen oder sonstwas, habe einen (relativ) guten Lebenslauf (Abitur) und war sonst nie unauffällig was solche sachen betrifft.
Ich weiß nicht was mich geritten hat solch eine dummheit zu begehen und sich betrunken ans Steuer zu setzen. Ich wurde bei einer spontanen Verkehrskontrolle rausgezogen und war auch sonst nicht auffällig. Ich weiß das ab 1.1 Promille der Straftatbestand erfüllt und würde gerne wissen was jetzt auf mich zukommt, da ich am 4.10 meine Feldwebellaufbahn (Fluggerätemechaniker) beginne. Mit was für einer Strafe ich im "Zivilen" bereich rechnen muss, weiß ich in etwa, meine Frage wäre was jetzt von der Bundeswehr auf mich zukommt? Ich werde natürlich umgehend meine Einplanerin in Kenntnis setzen und alles erzählen.
Ich schäme mich wirklich sehr über soeine Dummheit und kann mir nicht erklären wie ich mich dazu hinreißen konnte...es ist auch mein erstes Vergehen dieser art da ich, wie gesagt, noch nie Straffällig in Erscheinung getreten bin.
Ich hab jetzt halt extrem Angst um meine Einstellung als FW, wäre sehr nett wenn mir jemand sagen könnte was jetzt in etwa auf mich zukommt oder ob ich die Einstellung jetzt komplett vergessen kann.

Danke schonmal im voraus.
Titel: Antw:Sorge um Einstellung
Beitrag von: Bw1234 am 27. Juni 2016, 07:58:09
Die Bundeswehr wird dich bei einem laufenden Strafverfahren nicht Einstellen. Auch wenn es bitter für dich ist: Such dir einen neuen Job und sei froh, dass bei deiner Trunkenheitsfahrt niemand zu Schaden gekommen ist! Von einer eventuellen Einstellung gehe ich nach einer erneuten Feststellung der Eignung in frühestens 2-3 Jahren aus. Hier wird es aber Stark auf das Gerichtsurteil ankommen.
Titel: Antw:Sorge um Einstellung
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2016, 07:59:47
Sie werden so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Was Nachrechtskraft eines möglichen Urteils passiert, wird der Rechtsberater entscheiden. Möglich ist eine Einstellungssperre, das ist aber vom Urteil anhängig und daher nicht vorhersagbar.
Titel: Antw:Sorge um Einstellung
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juni 2016, 10:22:56
Zitat von: FWanw am 27. Juni 2016, 07:35:59
war sonst nie unauffällig was solche sachen betrifft.

Ich war auch nie ein Kind von Traurigkeit  ;D
Titel: Antw:Sorge um Einstellung
Beitrag von: Picaro am 27. Juni 2016, 12:19:03
Also du wirst mit einem Fahrverbot von 9 Monaten rechnen müssen und etwa 2-3 Monatsgehälter Bußgeld + Gerichtskosten. Das Fahrverbot lässt sich mit einem freiwilligen Aufbauseminar (genannte Mainz 77) um bist zu 3 Monate verkürzen. Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Das Problem bei den Trunkenheitsfahrten ist, dass es so gut wie IMMER eben nicht die erste Fahrt unter Alkohol Einfluss ist, da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sehr sehr gering ist. Und die Tatsache, dass Du mit 1,1 Promille nicht auffällig fährst macht die Sache auch nicht besser. Das bedeutet eher, dass dein Körper den Alkohol gewöhnt ist.
Titel: Antw:Sorge um Einstellung
Beitrag von: Getulio am 27. Juni 2016, 18:32:40
Auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen, in der Hoffnung, dass es nicht per Urteil beendet wird und vor allem schnell über die Bühne geht.

Gegenüber der Bw jedem Drang widerstehen, etwas zu verschweigen. Es kommt raus. Deshalb besser eine Sperre ggf. in Kauf nehmen, als wegen Einstellungsbetrug zu fliegen und dann gewiss nie mehr betrachtet zu werden. Mit Glück und gutem Anwalt lässt sich die Sache evtl. im Zivilen so regeln, dass Sie um eine Sperre herumkommen.