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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: The cake is a lie? am 27. Juni 2016, 19:09:22

Titel: Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: The cake is a lie? am 27. Juni 2016, 19:09:22
Guten Abend,

ich wollte mal fragen, warum der OA mit Widerrufsfrist nur den Sold des FWD in den ersten 6 Monaten bekommt, gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Denn selbst wenn man nach 6 Monaten widerrufen sollte hat man ja genau dieselbe Arbeit geleistet, bekommt aber weniger Sold.

Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: Ryuuma am 27. Juni 2016, 19:11:58
Ob mit oder ohne bekommst du den gleichen Sold.
Woher hast du das denn?
Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2016, 19:18:11
Das gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr!
Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: The cake is a lie? am 27. Juni 2016, 19:19:23
Ich meine, dass wurde uns während des Assessment Centers in Köln so berichtet und dass man nach den 6 Monaten, dann eine Rückzahlung in Höhe der Differenz zwischen beiden Besoldungen erhalten würde.
Ich bin mir aber nicht zu hundert Prozent sicher.
Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: The cake is a lie? am 27. Juni 2016, 19:20:22
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2016, 19:18:11
Das gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr!

Oh dann habe ich mich geirrt. Danke KlausP!
Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: Ryuuma am 27. Juni 2016, 19:20:38
Wenn es es geben würde, so würdest du zu DA darüber unterrichtet werden.
Titel: Antw:Sold OA mit Widerrufsrecht
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2016, 19:25:41
Das gab es noch zu zeiten des Gundwehrdienstes. Da erhielten die OA mit Widerruf Wehrsold und alle Vergünstigungen wie GWDL (kostelose Bereitstellung der Gemeinschftsunterkunft und -verpflegung, Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten) und im 7. Dienstmonat wurde die Besoldungsdifferenz nachgezahlt.