Guten Abend,
ich wollte mal fragen, warum der OA mit Widerrufsfrist nur den Sold des FWD in den ersten 6 Monaten bekommt, gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Denn selbst wenn man nach 6 Monaten widerrufen sollte hat man ja genau dieselbe Arbeit geleistet, bekommt aber weniger Sold.
Ob mit oder ohne bekommst du den gleichen Sold.
Woher hast du das denn?
Das gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr!
Ich meine, dass wurde uns während des Assessment Centers in Köln so berichtet und dass man nach den 6 Monaten, dann eine Rückzahlung in Höhe der Differenz zwischen beiden Besoldungen erhalten würde.
Ich bin mir aber nicht zu hundert Prozent sicher.
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2016, 19:18:11
Das gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr!
Oh dann habe ich mich geirrt. Danke KlausP!
Wenn es es geben würde, so würdest du zu DA darüber unterrichtet werden.
Das gab es noch zu zeiten des Gundwehrdienstes. Da erhielten die OA mit Widerruf Wehrsold und alle Vergünstigungen wie GWDL (kostelose Bereitstellung der Gemeinschftsunterkunft und -verpflegung, Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten) und im 7. Dienstmonat wurde die Besoldungsdifferenz nachgezahlt.