Guten Tag Kameraden, ich hoffe diese frage wurde noch nicht gestellt, wenn doch, Asche über mein Haupt.
Muss ein Soldat der aufgrund Beruflicher Ausbildung und Vorerfahrung als Stabsunteroffizier eingestellt wurde und in einem UA Bataillon seinen Uffz Lehrgang absolviert, diesen Lehrgang bestehen oder nur daran Teilnehmen?
Mir ist aus der Sanität bekannt, das Kameraden die mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden am Uffz- und Fw Lehrgang nur teilnehmen müssen.
MkG
Teilnehmen. Wobei das auch durchaus 2-mal vorkommen kann, wenn man den ersten Lehrgang nur so "teilnimmt", dass er quasi nicht bestanden wäre.
Danke für die prompte Antwort.
Und es ist Auftrag und eine Frage der Ehre dort bestmöglich abzuschneiden - insoweit sollte man von "nicht bestehen" weit entfernt sein.
Ich habe da mal eine Datei angehängt diese ich von meinem Einplaner im Karrierecenter Der Bundeswehr bekommen habe.
Ich hoffe sie hilft ein wenig weiter.
[gelöscht durch Administrator]
@F_K: Das versteht sich von selbst.
Danke für den Anhang.
Wir haben mittlerweile die nötige Vorschrift dafür gefunden, die besagt das unser Soldat auf Grund der Einstellung mit höherem Dienstgrad gar nicht hätte geprüft werden "dürfen".
Oder gibt es da auch ausnahmen ???
Das hast du richtig wiedergegeben. Die SLV-Prüfung entfällt.
Ja super, dann sind wir hier ja doch nicht auf dem Holzweg.