Hey,
Man hat mir gesagt, dass man als ehemaliger Fallschirmjäger, beim wechseln zum Objektschutz, sein Fallschirmjägerbarettabzeichen auf dem dunkelblauen Barett behalten kann. Oder darf man das Fallschirmjägerbarett ganz weiter tragen?
Ich danke im Voraus für die Antworten!
-Smile
Die Vorschrift ist da recht eindeutig und gnadenlos ;)
In der Praxis hab ich es zumindest noch nicht gesehen (außer beim III. Btl, da läuft der eine oder andere dort beorderte Reservist schon mal mit seinem alten Barett und Litzen rum)
Man kann also beide Fragen getrost mit "nein" beantworten.
Das wäre die Kurzfassung, ja ;D
Wenn man das aber macht, ist man bei Manchem hier wieder der doofe alte Sack, der ja sowieso und überhaupt gar keine Ahnung von der heutigen Bundeswehr hat. :D
Na dann:
Antwort auf die Frage:
Nein, Nein.
(Selbst manche Fallschirmjäger der Reserve, immer noch Angehörige der FschJg Truppe mit gültigem Springerschein und Angehörige des Heeres dürfen das Barett nicht tragen - nur weil die Anzugordnung da eindeutig ist.)
Lieber F_K, welche "Reservefallschirmjäger" mit gültigem Springerschein meinen Sie denn konkret, die ihr Fallschirmjägerbarett nicht mehr tragen dürften?
Zumindest mich, aufgrund Beorderung 1 GNC darf (/muss und trage natürlich auch) ich ein blaues Barett tragen (und bin FschJg geblieben).
(Ja, es gibt wenige Angehörige der Reserve die noch gültigen Springerscheine haben, selbst in springenden Verbänden ist das eher die Ausnahme).