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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dini am 28. Juni 2016, 22:32:03

Titel: Bundeswehr meldet sich wegen Unterhalt????
Beitrag von: Dini am 28. Juni 2016, 22:32:03
Hallo, ich bin hier fast am Verzweifeln. Mein Ex hat sich kurz vor der Geburt meines Sohnes aus dem Staub gemacht. Jetzt hab ich 3 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen. Nun habe ich erfahren, dass mein Ex seit Mai ( evl auch frueherBerufssoldat ist. Das Jugendamt zieht nicht mit und sagt, dass die Bundeswehr ja jetzt auch den Uv gezahlt hat, wird die Bundeswehr schon auf mich zukommen und mein Ex muss mir ein Schreiben schicken usw. Nun warte ich und warte. Stimmt es wirklich, dass mein Ex mir was schicken muss seitens der Bundeswehr oder warte ich mich dumm und daemlich??? Ich komme mir nicht nur vom Jugendamt vollkommen verschaukelt vor...
Titel: Antw:Bundeswehr meldet sich wegen Unterhalt????
Beitrag von: Getulio am 28. Juni 2016, 22:38:33
Die Bundeswehr hat zunächst einmal mit Ihrem Unterhalt so wenig zu tun wie jeder andere Arbeitgeber auch, deshalb müssen Sie sich da schon mit dem Kindsvater auseinandersetzen. Dass die Bundeswehr auf Sie zukommen wird, sehe ich nicht. Insgesamt aber etwas sehr wirr geschrieben und wenig Informationen...
Titel: Antw:Bundeswehr meldet sich wegen Unterhalt????
Beitrag von: KlausP am 28. Juni 2016, 22:41:03
Vielleicht versuchen Sie es mal hier:

https://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/kp/Steuern-und-Finanzen/Unterhaltsvorschuss

So wie ich das verstehe, wird Unterhaltsvorschuß aber nur auf Antrag gezahlt. Haben Sie einen solchen Antrag gestellt? wenn ja, an welche Behörde?
Titel: Antw:Bundeswehr meldet sich wegen Unterhalt????
Beitrag von: Getulio am 28. Juni 2016, 22:51:29
So wie ich das verstehe, ist das Thema durch. Unterhaltsvorschuss hat sie ja scheinbar schon 3 Jahre bekommen, scheint aber wegen Wegfall der Voraussetzungen ausgelaufen zu sein.
Titel: Antw:Bundeswehr meldet sich wegen Unterhalt????
Beitrag von: diodon-IV am 29. Juni 2016, 21:00:55
Ich empfehle dringend den Rat eines Anwalts einzuholen und die Unterhaltsleistungen für Euer Kind und ggf. für Dich gerichtlich titulieren zu lassen.

Diesen Titel kannst Du dann ggf. im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durchsetzen lassen.