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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Chmrb am 29. Juni 2016, 12:05:59

Titel: Ausbildung-nachprüfung, diesen Monat Eignungsfeststellung
Beitrag von: Chmrb am 29. Juni 2016, 12:05:59
Hallo,

ich habe eine 3 jährige Ausbildung hinter mir. Ich bin leider durch meine IHK Abschlussprüfung gefallen. Mir wurde die alternative einer Nachprüfung im Winter angeboten, welche ich selbstverständlich ablegen möchte, da ich nicht umsonst 3 Jahre eine Ausbildung mache. Es ist eine kaufmännische Ausbildung.

Nun habe ich mich vor 3 Monaten - vor den IHK Abschlussprüfungen bei der Bundeswehr beworben mit dem Hintergrund dort zeitnah, nach der Ausbildung anzufangen. Ich habe mich unter anderem für den 1.10 und Januar beworben. Die Bewerbungen sind Richtung Streitkräfte - Fallschirmjäger, Gebirgsjäger etc.

Eine Einladung zur Eignungsfeststellung habe ich bekommen, diese ist in zirka 2 Wochen.

Meine Frage ist, ob ich parallel zur Bundeswehr meine IHK Prüfung ablegen kann. Ich weiß das es möglich ist ohne ein Betriebsverhältnis seine IHK Prüfung abzulegen. Es gibt viele die eine Nachprüfung der IHK machen, ohne weiter im Betrieb angestellt zu sein. Das ist definitiv möglich. Da ich aber im Betrieb bleibe, aber einem frühzeitigen Start bei der Bundeswehr anstrebe, möchte ich parallel die Prüfung ablegen. Ist soetwas möglich? Habe ich enorme Einschränkungen oder Defizite aufgrund einer nicht bestandenen Ausbildung? Ich weiß, das Ausbildungsabbrecher bei der Bundeswehr genommen werden, aber unterstützt die Bundeswehr auch Menschen die gewollt sind ihre Prüfung zeitnah nachzuholen?

Ich bedanke mich schonmal für die antworten.

Grüße

Titel: Antw:Ausbildung-nachprüfung, diesen Monat Eignungsfeststellung
Beitrag von: SGBunny am 29. Juni 2016, 12:11:30
Ist die Ausbildung Voraussetzung für die angestrebte Laufbahn?
Dann stellt sich die Frage eventuell gar nicht.

In dem gerade frisch gefledderten Thread >> hier << hat das auch jemand versucht.
Titel: Antw:Ausbildung-nachprüfung, diesen Monat Eignungsfeststellung
Beitrag von: Chmrb am 29. Juni 2016, 12:22:16
Vielen dank für die schnelle Antwort.

Meine Ausbildung ist nicht Voraussetzung für die beworbenen Laufbahnen, da ich ein Realschulabschluss besitze. Aber natürlich möchte ich im Winter meine IHK Prüfung ablegen, auch wenn ich zum 1.10 genommen werde. Dafür könnte man ja Urlaub beantragen etc. da es sich um 1-2 Tage handelt.
Titel: Antw:Ausbildung-nachprüfung, diesen Monat Eignungsfeststellung
Beitrag von: BulleMölders am 29. Juni 2016, 12:30:45
Wenn Sie die Feldwebellaufbahn in den oben genannten Verwendungen anstreben, dann wird sich die Frage wahrscheinlich überhaupt nicht stellen.
Denn für einen Einstellung zum 1.10. diesen Jahres in der Feldwebellaufbahn scheint es mir schon ein wenig spät.
Die Empfehlungen sich mindestens 9 bis 12 Monate vor einem gewünschtem Einstellungstermin zu bewerben kommen ja nicht von ungefähr.