Servus,
Ich habe vom Personalmanagement aus Köln einen Brief erhalten über die erstmalige Stufenfestsetzung.
Kurz zu mir:
01.10.15 Dienstantritt
01.02.16 Ernennung zum SAZ
Bisher war ich in der Erfahrungsstufe 1, doch im Brief steht das ich mit Wirkung des 01.02.16 in Stufe 2 festgesetzt wurde.
Kriege ich nun eine Rückzahlung? Denn ich war ja praktisch 5 Monate in der falschen Erfahrungsstufe
Wenn dies so ist, erhalten Sie dann auch eine Nachzahlung, sobald dem BVA die rückwirkende
Änderung der ESt bekannt ist. Bitten Sie am besten ihren PersFw dies zu prüfen.
Dann hat man Ihnen offensichtlich nachgewiesene Erfahrungszeiten anerkannt, da der Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 ansonsten erst nach zwei Jahren erfolgt wäre. Und ja, Sie bekommen die ab dem 01.02.2016 noch nicht berücksichtigten Unterschiedbeträge selbstverständlich nachgezahlt.