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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Servus12 am 29. Juni 2016, 14:28:10

Titel: Erfahrungsstufen rückwirkend bezahlt?
Beitrag von: Servus12 am 29. Juni 2016, 14:28:10
Servus,

Ich habe vom Personalmanagement aus Köln einen Brief erhalten über die erstmalige Stufenfestsetzung.

Kurz zu mir:

01.10.15 Dienstantritt

01.02.16 Ernennung zum SAZ

Bisher war ich in der Erfahrungsstufe 1, doch im Brief steht das ich mit Wirkung des 01.02.16 in Stufe 2 festgesetzt wurde.

Kriege ich nun eine Rückzahlung? Denn ich war ja praktisch 5 Monate in der falschen Erfahrungsstufe
Titel: Antw:Erfahrungsstufen rückwirkend bezahlt?
Beitrag von: LwPersFw am 29. Juni 2016, 14:39:52
Wenn dies so ist, erhalten Sie dann auch eine Nachzahlung, sobald dem BVA die rückwirkende
Änderung der ESt bekannt ist. Bitten Sie am besten ihren PersFw dies zu prüfen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen rückwirkend bezahlt?
Beitrag von: Papierberg am 29. Juni 2016, 19:32:17
Dann hat man Ihnen offensichtlich nachgewiesene Erfahrungszeiten anerkannt, da der Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 ansonsten erst nach zwei Jahren erfolgt wäre. Und ja, Sie bekommen die ab dem 01.02.2016 noch nicht berücksichtigten Unterschiedbeträge selbstverständlich nachgezahlt.