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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: cesc11 am 12. Juli 2016, 12:40:01

Titel: Beurteilungszeitraum 30.09.2016 und Versetzung
Beitrag von: cesc11 am 12. Juli 2016, 12:40:01
Schönen guten Tag Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Versetzung.

Es geht darum, dass ich, bevor ich versetzt werden kann, meine erste Anlassbeurteilung bekommen muss. Den Entwurf habe ich bereits unterschrieben, nun geht dieser dann zum Kdr. Laut der Aussage meines DV wird diese in spätestens 7 Tagen zurückkommen und nach Köln gehen.

Der Beurteilungszeitraum "endet" aber erst zum 30.09.2016. Nun frage ich mich natürlich, zu wann kann ich frühestens versetzt werden? Ich habe das "Go" von meinem DV, dass ich sofort gehen kann, aber er nicht weiß ob dieser Zeitraum, trotz quasi schon abgeschlossener Beurteilung, noch abgewartet werden muss.

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

MkG
Titel: Antw:Beurteilungszeitraum 30.09.2016 und Versetzung
Beitrag von: Ralf am 12. Juli 2016, 12:43:32
Nein, das hat damit nichts zu tun.
Titel: Antw:Beurteilungszeitraum 30.09.2016 und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 12. Juli 2016, 12:44:51
Wieso geht der Entwurf zum Kommandeur? Hat sich da was geändert? Zu meiner Zeit ging die eröffnete Beurteilung zum BtlKdr.