Ist es möglich den 90/5 ganz oder teilweise Standortfremd zu machen zB. im Urlaub.
Nein.
@F_K: Was ist die Grundlage für das "Nein"?
Ich wüsste jetzt nicht was dagegen spricht, nach Rücksprache mit dem zuständigen Truppenarzt, bestimmte Untersuchungen z.B. Hör-/Sehtest, Blutabnahme und Belastungs-EKG standortfremd durchführen zu lassen. Gerade wenn der Abgabetermin eventuell sehr zeitnah ist.
Solange die Ergebnisse beim Abschlussgespräch in der Akte sind, ist doch eigentlich egal woher diese kommen. Es sind doch alles maschinelle Ausdrucke oder Ergebnisse durch Fremdunternehmen, die der Arzt beurteilen muss, egal wo durchgeführt.
Mit Absprache und Einverständnis des Truppenarzt geht viel.
Ohne geht nichts (weil z. B. G Akte fehlt). Ausserdem entfällt im Urlaub Teilnahme am Dienst.
Zitat von: Meero am 12. Juli 2016, 17:46:08
Ist es möglich den 90/5 ganz oder teilweise Standortfremd zu machen
Ja, z.B. auf Lehrgängen ist das in der Feldwebelanwärterausbildung bei Führerscheinen gar nicht anders möglich, da sonst die Kraftfahrtauglichkeit nicht rechtzeitig festgestellt werden kann. Aber das ist eine Frage von Absprachen zwischen dem die BA 90/5 anordnenden Disziplinarvorgesetzten und dem zuständigen Truppenarzt. Wobei bei einem Lehrgang natürlich mit dem Standort auch der Truppenarzt wechselt.
Zitat von: Meero am 12. Juli 2016, 17:46:08
zB. im Urlaub.
Auf Grund der Zweckbestimmung von Erholungsurlaub bin ich da grundsätzlich skeptisch.
Gruß Andi
Ich hatte da bisher nie Probleme mit... die einzelnen Untersuchungen konnte ich immer machen wo ich wollte da die Akte dort nicht benötigt wird. Es kann hier und da aber etwas dauern bis dann alle Daten bei deinem zuständigen Truppenarzt landen. Wenn es schnell gehen sollte würde ich dir davon abraten und alles in deinem SanBereich machen.
Bei uns wurde auch seinerzeit befohlen, im EU (zwischen Weihnachten und 6.1.) zu den notwendigen Impfungen das StOSanZentr/Medpunkt aufzusuchen. O-Ton Spieß: "Wegen 3 Minuten Impfung wird der Urlaub nicht unterbrochen" - nur dass viele Kameraden mehrere Hundert Kilometer wegen der Impftermine anreisen mussten.
Im Nachgang konnte der Tag vom Urlaub gut geschrieben werden, aber keine Reisekosten angerechnet werden.
Standortfremd: In Absprache mit dem Truppenarzt möglich (Lehrgänge sind für mich übrigens in diesem Sinne nicht standortfremd).
Während des EU: Einen einzelnen Arttermin sehe ich unproblematisch, dem ganzen BA 90/5 stehe ich aus der Perspektive Disziplinarvorgesetzter - wie Andi - skeptisch gegenüber, da es sich eigentlich um Arbeitszeit handelt.
@InstUffz: Selber schuld wer das mit sich machen lässt. Ich hoffe die WBO und WDO wurden voll ausgeschöpft.
Mal jemand die Weisung InspekteurSan zu dem Thema gelesen?
Gibt nämlich eine.... Begutachtungen sind dem behandelnden Truppenarzt vorbehalten und nur unter besonderen Bedingungen an einem anderen Standort möglich. Dazu gehören Befangenheit des TrArztes und noch zwei, die mir grad nicht einfallen.
Da die Begutachtung natürlich nur dienstlichen Zwecken nützt, ist diese in der Dienstzeit durchzuführen. Wie bereits angeklungen.
Die G-Karte mit zu nehmen, zu dem Zwecke einer Begutachtung an einem anderen Standort verstößt somit gegen die Weisung InspSan. Wenn man sich den 90/5 mal anschaut, steht da "Unterschrift Truppenarzt". Man hat in der Regel nur einen, nämlich den, der die Truppe betreut, der man gerade angehört. (Klar, es gibt in Bereichen auch mehrere Ärzte, aber die sehe ich jetzt gerade mal als einen Arztkörper ;))