Hallo Liebe Community,
ich werde fwdl20 zum 1.1 antreten.
Ich weiß das einem als FWDL sofern man eine Wohnung besitzt Wohnungsgeld in höhe von ca. 250€ zusteht (unabhängig vom Sold gezahlt).
Meine Frage ist muss ich die Wohnung 3 oder 6 Monate bevor ich zum Bund bin angemietet haben um diesen 'Wohngeldzuschuss' zu bekommen?
Lg
Almighurt
Das Stichwort heisst "Unterhaltssicherungsgesetz", sowohl in der "Suchmaschine ihres Vertrauens" als auch in der Forensuche.
Der Begriff ist mir nicht mehr eingefallen und zu meinem Versuch es zu erklären habe ich nur nicht die Richtigen Beiträge gefunden, ich danke dir für die schnelle Antwort :)
Falls jemand ebenfalls drüber Stolpert:
Es gibt keine Obergrenze oder Mindestmietzeit, man muss die Wohnung lediglich vor Kenntnis über den Dienstantritt angemietet haben:
Quelle:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYu7DsIwEAT_yBdDEUKHlYaWBpwGOckpnPAjOi5xw8djF-xK08wuDFAa3U6LE0rReXiAneg8ZjXmGZV7y4be40dlJEHGp7wwYIR7PZbBlCJKpWAUKlzYSWK1JhZfzcZcjKIZbKN7o9vmH_3t7MEMp2Or-6u5wRrC5Qe7KqXJ/
Es wäre ja auch ein gelungener Vertrauensbeweis gegenüber dem Arbeitgeber Bundeswehr, wenn man nach erfolgter Einstellungszusage bis zum Dienstantritt noch Tatsachen schaffen könnte, die dann eine Inanspruchnahme von Steuergeldern für ausschließlich privat veranlasste Dispositionen zur Folge hätten. So etwas nennt man schlichtweg unbegründet.
Das stimmt vollkommen, aber damals war es eben nicht so, da wurde gesagt dass der Mietvertrag mindestens 3 Monate, oder eben 6 gültig sein musste, d.h wenn ich mich 6 Monate vorher beworben habe konnte ich danach erst die Wohnung anmieten. Das ist glaube ich auch der Grund warum sie es geändert haben, wobei sie es gleichzeitig auch vereinfacht haben. Also win/win Situation für beide Seiten.