Hallo,
nach den Geschehnissen in der Türkei, möchte ich gerne eine sehr hypothetische Frage stellen die mich gerade beschäftigt- also bitte keinen Shitstorm, bin einfach nur neugierig.
Angenommen wir hätten eine Regierung wie die in der Türkei. Also massive Einschränkungen der Grundrechte, Infragestellen des Säkularismus, Gleichschalten der Justiz sprich Abschaffung der Gewaltenteilung, etc.
Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr doch in diesem Falle eingreifen, da sie ja schwört die BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Für mich persönlich würde eine solche Regierung den Bestand der BRD mit all den nach GG gegebenen Freiheiten also massiv gefährden. Hätte die Truppe dann nicht die Pflicht einzugreifen, wenn Polizei und andere Organe die für die Innere Ordnung zuständig sind dies nicht mehr leisten können? Wenn ja, gibt es hierfür rechtliche Grundlagen? Ich meine in diesem Falle würden ja keine Aufständischen den Bestand der BRD gefährden sondern die eigene demokratisch gewählte Regierung. Würd mich echt interessieren wie ihr das seht. Danke schon mal vorab.
Und falls es jemanden interessiert: Ja ich bin der Meinung, dass der Putschversuch in der Türkei mindestens moralisch gerechtfertigt ist. Wie er juristisch gem. türkischer Verfassung einzuordnen ist, kann ich nicht beantworten. Aber anscheinend gibt es dort auch eine gewisse Legitimation für solche "Aktionen". Auch wenn diese hier- mit zunehmender Informationsgewinnung- eher wie eine "Walküre- Aktion" für mich aussieht.
Aber ich möchte noch ganz klar und deutlich machen, dass ich grundsätzlich gegen einen Einsatz militärischer Kräfte im Inneren bin.
Wie gesagt, es ist einfach ein Gedankenspiel- danke für eure Meinungen vorab.
Die FDGO beantwortet ihre Frage hier....
ZitatAngenommen wir hätten eine Regierung wie die in der Türkei. Also massive Einschränkungen der Grundrechte, Infragestellen des Säkularismus, Gleichschalten der Justiz sprich Abschaffung der Gewaltenteilung, etc.
Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr doch in diesem Falle eingreifen, da sie ja schwört die BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Nein, die Bundeswehr dürfte nicht eingreifen. Abgesehen davon, dass die Bundeswehr gar nicht die Befugnis hat, festzustellen, wann die FDGO zusammenbricht und wann nicht, darf die Bundeswehr
ausschließlich durch die Regierung eingesetzt werden und
niemals aufgrund eigener Entscheidung.
Art 20 Abs. 4 GG gibt dem Volk
theoretisch, die Befugnis, sich (mit Gewalt) gegen die Beseitigung der FDGO zu wehren. Das ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Denn solange die Justiz noch funktioniert, sind eigene Maßnahme des Volkes rechtswidrig. Und wenn die Justiz nicht mehr funktioniert, weil sie gleichgeschaltet ist, dann ist niemand mehr da, der diejenigen, die nach Art 20 Abs. 4 GG handeln, freispricht. Daher sollte man auch diesen Artikel in einer praktischen Anwendung nicht überbewerten.
Zitat von: justice005 am 17. Juli 2016, 12:36:28
ZitatAngenommen wir hätten eine Regierung wie die in der Türkei. Also massive Einschränkungen der Grundrechte, Infragestellen des Säkularismus, Gleichschalten der Justiz sprich Abschaffung der Gewaltenteilung, etc.
Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr doch in diesem Falle eingreifen, da sie ja schwört die BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Nein, die Bundeswehr dürfte nicht eingreifen. Abgesehen davon, dass die Bundeswehr gar nicht die Befugnis hat, festzustellen, wann die FDGO zusammenbricht und wann nicht, darf die Bundeswehr ausschließlich durch die Regierung eingesetzt werden und niemals aufgrund eigener Entscheidung.
Art 20 Abs. 4 GG gibt dem Volk theoretisch, die Befugnis, sich (mit Gewalt) gegen die Beseitigung der FDGO zu wehren. Das ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Denn solange die Justiz noch funktioniert, sind eigene Maßnahme des Volkes rechtswidrig. Und wenn die Justiz nicht mehr funktioniert, weil sie gleichgeschaltet ist, dann ist niemand mehr da, der diejenigen, die nach Art 20 Abs. 4 GG handeln, freispricht. Daher sollte man auch diesen Artikel in einer praktischen Anwendung nicht überbewerten.
Erst mal Danke für die Antwort. In dem Art. 20 Abs. 4 GG steht aber jeder Deutsche hat das Recht zum Widerstand- das schliesst für mich auch Soldaten mit ein, da die ja auch Deutsche sein müssen. Ich weiss, das ist alles sehr weit hergeholt bzw. theoretischer Natur. Aber man könnte dann doch sagen, dass die Bundeswehr als Institution sich an dem Widerstand betätigen könnte- mal angenommen es gäbe dieselbe Wahrnehmung von der Schulterglatze bis zu den Inspekteuren. Es werden ja keine Einschränkungen gemacht, was erlaubt ist und was nicht, bzw. wer daran teilnehmen darf und wer nicht. Wie es dann bewertet wird hängt dann wohl auch stark vom Ausgang eines solchen Widerstandes ab, das ist klar.
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die Armee ist staatliche Organisation und dem einzelnen Soldaten stehen Grundrechte nur insoweit zu wie er auch Bürger ist.
Der staatlichen Institution gar nicht.
Zitat von: wolverine am 17. Juli 2016, 13:13:07[...] Dem einzelnen Soldaten stehen Grundrechte nur insoweit zu wie er auch Bürger ist.
Der staatlichen Institution gar nicht.
Aber wenn mehrere Soldaten gemeinsam von ihren Grundrechten Gebrauch machen, inwiefern lässt sich dann noch die Trennung zwischen einer Gruppe Soldaten als Bürger und der Armee als Institution vornehmen?
Und rein hypothetisch: Wenn sich die Situation innerhalb Deutschlands so stark verschärfen würde, dann sind die Gesetze sowieso abgeändert worden, oder nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Aber ja, im Gegensatz zu den USA fehlen uns (glaube ich) Vorschriften, die sich auf den Schutz vor inneren und äußeren Feinden beziehen. Dafür haben wir das BVerfG und den Verfassungsschutz.
Ganz profan? In ihrer Freizeit sind Soldaten auch Bürger, auch in Gruppen. Im Dienst, in Uniform, sind sie Staat.
Für diesen Fall wird sichergestellt, dass Besprechungen mit der obersten politischen Führung nur noch in verbunkerten, gut verdämmten Räumen stattfinden, und stets ein motivierter junger Oberst mit Aktentasche bereit steht ;)
Zitat von: Arabascan am 17. Juli 2016, 14:52:04Aber ja, im Gegensatz zu den USA fehlen uns (glaube ich) Vorschriften, die sich auf den Schutz vor inneren und äußeren Feinden beziehen. Dafür haben wir das BVerfG und den Verfassungsschutz.
Sie sind auch in jeder Weise von juristischer Fachkenntnis unbeleckt, was ;D ? Was Sie da schreiben ist erstens Äpfel mit Birnen verglichen (BVerfG und BfV) und zweitens kompletter BULLSHIT!