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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Photograph am 19. Juli 2016, 17:40:42

Titel: Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Photograph am 19. Juli 2016, 17:40:42
Hallo Leute,

Höchstwahrscheinlich werde ich zum 01.11. meine GA in Flensburg beginnen und meiner Feldwelbellaufbahn nachgehen.
Ich hätte noch ein paar Fragen, auf dorisch in dem Forum und aber auch im Internet widersprüchliches gelesen habe.

Gibt es noch die Verpflichtungsprämie? Wenn ja, wieviel wäre dies? Man liest von 1000€ pro Verpflichtungsjahr. Und wie ist das mit der Mangelverwendung? Oder verwechsel ich da etwas?

Ich werde höchstwahrscheinlich in Euskirchen meine Stammeinheit haben. Da ich verheiratet bin würde ich gerne jeden Tag nachhause fahren. Dies sind ca. 100km eine Tour. Was bekommt man pro gefahren km? Zwischen 0,08 €und 0,24 € habe ich alles gelesen.

Wie schon gesagt meine GA wird in Flensburg sein. Werden die Wochenendfahrten mit der Bahn von der Bundeswehr übernommen oder wäre es ratsam sich eine BahnCard zu kaufen?

Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: dunstig am 19. Juli 2016, 17:45:38
Personal-Experten dürfen mich gerne korrigieren und ergänzen:

ZitatGibt es noch die Verpflichtungsprämie? Wenn ja, wieviel wäre dies? Man liest von 1000€ pro Verpflichtungsjahr. Und wie ist das mit der Mangelverwendung? Oder verwechsel ich da etwas?
Eine Verpflichtungsprämie gibt es meines Wissens nach nicht mehr. Für bestimmte Dienstposten in Mangelverwendungen können Prämien ausgeschrieben werden. Ob Ihr Dienstposten so einer ist, weiß hier aber keiner, sondern Ihr Personalplaner. Aber das müsste glaube ich auch auf dem Einberufungsbescheid stehen.

ZitatIch werde höchstwahrscheinlich in Euskirchen meine Stammeinheit haben. Da ich verheiratet bin würde ich gerne jeden Tag nachhause fahren. Dies sind ca. 100km eine Tour. Was bekommt man pro gefahren km? Zwischen 0,08 €und 0,24 € habe ich alles gelesen.
Lesen Sie mal in der Trennungsgeldverordnung nach. Dort steht genau, was Ihnen an Trennungsgeld zusteht. Wichtig ist hier der Unterscheid zwischen §3 und §6.

ZitatWie schon gesagt meine GA wird in Flensburg sein. Werden die Wochenendfahrten mit der Bahn von der Bundeswehr übernommen oder wäre es ratsam sich eine BahnCard zu kaufen?
Als Verheirateter haben Sie Anspruch auf zwei bezahlte Familienheimfahrten pro Monat. Nichtsdestotrotz kann sich eine BahnCard 50 lohnen. Bis zur Besoldungsstufe A8 bezuschusst die Bundeswehr diese auch zur Hälfte.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 17:48:09
Eine Prämie gibt es dann, wenn der Dienstposten, auf den Sie kommen, prämienberechtigt ist! Wenn dem sio ist, sagt Ihnen das schon der Einplaner!

Als Verheirateter mit eigenem Wohnsitz sind Sie in der Regel Trennugsgeld berechtigt. Dann bekommen Sie alle 15 Tage ein Familienheimfahrt bezahlt und in der Regel auch die BahnCard 50 dazu erstattet! Sollten Sie sich zum Dienstbeginn selbst eine BahnCard kaufen, erhalten Sie die ausgelegten Kosten in der Regel mit der ersten TG-Abrechnung zurück.

100 km sind außerhalb eines Radius von 50 km um den Standort. Selbst wenn Sie täglich fahren würden, was ein immenser Aufwand sein kann, wird Ihr Trennungsgeld im Vergleich auf den Betrag gedeckelt, de3r Ihnen beim Verbleib am Standort zustehen würde! Klingt komisch, ist aber so und in der Trennungsgeldverordnung so festgelegt.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 17:50:32
Zitat von: dunstig am 19. Juli 2016, 17:45:38Bis zur Besoldungsstufe A87 bezuschusst die Bundeswehr diese auch zur Hälfte.

Das ist die Regelung für diejenigen, die kein Trennungsgeld bekommen! Sie gilt allerdings nur bis einschließlich A7 ;) ! Ich werde höher besoldet als A7 und bekomme als TG-Empfänger auch jedes Jahr meine BahnCard 50 bezahlt.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 17:50:52
Zitat... Aber das müsste glaube ich auch auf dem Einberufungsbescheid stehen. ...

Das steht schon auf dem Blatt, welches man beim Einplaner ausgehändigt bekommt. Und ja, Verpflichtungspraemien gibt es für einzelne in der Ausschreibung speziell definierte Dienstposten.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Photograph am 19. Juli 2016, 18:13:59
Danke für eure Antworten.

Ist dies nicht mehr aktuell?

Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung wie bei Dienstreisen.
DAs sind die 0,20 EUR

Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 18:15:57
100 km einfache Fahrt sind in meinen Augen nicht zumutbar. Aber das wird dann der zuständige Vorgesetzte bei Ihrem Antrag feststellen müssen.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 18:30:39
Zitat von: Tommie am 19. Juli 2016, 17:48:09100 km sind außerhalb eines Radius von 50 km um den Standort. Selbst wenn Sie täglich fahren würden, was ein immenser Aufwand sein kann, wird Ihr Trennungsgeld im Vergleich auf den Betrag gedeckelt, der Ihnen beim Verbleib am Standort zustehen würde! Klingt komisch, ist aber so und in der Trennungsgeldverordnung so festgelegt.

Selbst wenn man Ihnen gestattet, täglich zu pendeln, weil z. B. keine adäquate Unterkunft für Sie zur Verfügung steht, wird dann eine Vergleichsberechnung gemacht zwischen den Werten für tägliches pendeln und dem Verbleib am Standort. Und dann wird der Betrag auf den Wert gedeckelt, der Ihnen bei Verbleib am Standort zustehen würde!

Beispiel: Täglich 100 km an 20 Arbeitstagen wären dann 20 x 100 x 0,20 € = 400 Euro plus den Betrag für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 2,05 pro Tag, also hier € 41, macht zusammen € 441,-- auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen das Verpflegungsgeld in Höhe von € 7,87 pro tag, was bei 20 Tagen dann € 157,40 entspricht, plus zwei Familienheimfahrten unter Berechnung des Preises mit BahnCard 50, nehmen wir mal an € 30,-- pro Familienheimfahrt. Macht dann zusammen € 217,40! Der niedrigere Betrag wird Ihnen gezahlt!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 18:33:38
Jetzt können Sie mal rechnen, welche Kosten Ihnen bei 20 Arbeitstagen entstehen, wenn Sie dafür ca. 4.000 km im Monat fahren müssen! Die Erstattung reicht nicht einmal für den Sprit, mal abgesehen davon, dass das Auto von knappen 50.000 km im Jahr auch schwer mitgenommen wird ...
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 18:37:58
Diese "Deckelung" ist übrigens im § 4, Absatz 4, der Trennungsgeldverordnung geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tgv_1986/gesamt.pdf
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: MiraC am 19. Juli 2016, 19:55:51
Also die 50km stimmen nicht, ich bekomme Trennungsgeld nach Par. 6und habe eine Entfernung von 80-90km.
Wichtiger ist dass die zwölf Stunden-also max drei Stunden pendeln- nicht überschritten werden.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 20:03:42
Ganz steile Behauptung, MiraC ;) ! Die fünfzig Kilometer stimmen sehr wohl, allerdings als Anhaltspunkt! Unter 50 km gibt es nämlich keine Diskussion, ob tägliches pendeln zulässig ist und bezahlt wird. Und darüber entscheidet erstens der Disziplinarvorgesetzte über die Zumutbarkeit, weil z. B. vom ca. 80 km eine Autobahnstrecke von ca. 65 km in einer akzeptablen Zeit zu bewältigen ist, zweitens die Unterkunftssituation vor Ort, wenn da nämlich nichts zu holen ist wird man immer großzügiger für das Pendeln entscheiden, und drittens der Trennungsgeldbearbeiter, der die entsprechenden Berechnungen macht!

Fazit: Dieter Nuhr hat einfach recht ...
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 20:08:53
Bei uns ist ein Soldat, der hat 110 km und pendelt täglich! Erstens ist er in einer Fahrgemeinschaft und zweiten sind von dem 110 km knappe hundert reine Autobahnstrecke, die früh ohne große Komplikationen in unter einer Stunde zurückzulegen sind. Auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel! Wer für 80 km quer durch die Botanik fast 2 Stunden fahren muss, wird wohl eher abgelehnt werden! Wenn die halbe Kaserne leer steht, was so gut wie nie vor kommt, wird sich schwer tun, für ein tägliches Pendeln zu argumentieren, als dann, wenn es in der Kaserne keine Unterkünfte gibt! Es sind also in der Mehrheit Einzelfallentscheidungen, die so pauschal, wie Sie das oben tun, genau nicht abgetan werden können!  Und dann, wenn das Pendeln gestattet wird, tritt eben nach § 4, Absatz 4, der TGV die "Deckelung" der Erstattungsbeträge in Kraft!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: wolverine am 19. Juli 2016, 21:52:56
Was auch locker 2 Std. am Tag sind. :-\
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:19:00
Natürlich! Plus neun Stunden Regeldienstzeit von Montag bis Donnerstag plus eine halbe Stunde Mittagspause macht bei mir schon mal 11,5 Stunden und bringt uns verdammt nahe an die 12-Stunden-Grenze heran, wenn nicht darüber! Und bei Abwesenheitszeiten von über 13 Stunden ist der DV quasi verpflichtet da rein zu grätschen und den Soldaten zu seinem Schutze zum Kasernenschläfer zu machen, so er denn genügend Unterkünfte hat!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Photograph am 19. Juli 2016, 22:21:06
Naja. Ich hätte von den ca. 100km ungefähr 90 km auf der Autobahn zurückzulegen. Alles in allem ist eine Tour in ner Stunde zu packen.

Aber mal schauen was der ReFü dazu sagt.

Ich möchte ja nur wissen wie ich ungefähr kalkulieren muss, damit ich nicht finanziell ins Hintertreffen gelange.

Meine Frau hat an unserem Wohnort ja auch einen festen Job und in dieser Branche ist es schwierig was zu finden.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:27:56
Was spricht denn gegen das Wochenend-Pendeln? Finanziell werden Sie als Tagespendler gewaltig drauflegen, siehe obiges Beispiel! Da sind noch keine Kosten für das Auto gerechnet, die ja bedeutend höher sind, als die reine Sprit-Verbrauchs-Komödie: Kundendienst, Verschleißteile, etc. ...

Meiner Meinung nach legen Sie zwischen vier- und fünfhundert Euro im Monat drauf, wenn Sie täglich fahren!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:30:36
Weiterhin werden Sie in den ersten zwei bis drei Jahren recht viel auf Lehrgängen sein, da sind Sie dann ohnehin maximal Wochenendpendler und werden eher nicht täglich nach Hause kommen!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Photograph am 19. Juli 2016, 22:33:48
Das mit den Lehrgängen ist uns klar, aber von der Zeit auch absehbar.
Meine Frau ist kein Wesen das gerne alleine ist und ich würde das mit dem täglichen pendeln gerne für Sie machen.

Aber mal schauen wie es nach einiger Zeit ist. Vielleicht holen wir uns ja auch eine standortnähere Wohnung.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 22:38:04
ZitatMeine Frau ist kein Wesen das gerne alleine ist und ich würde das mit dem täglichen pendeln gerne für Sie machen.

Ihr ist aber auch bewusst, dass Sie vielleicht in den Einsatz müssen?? Wohin und wie lange das in ein paar Jahren sein wird, weiss derzeit nur die Glaskugel - und die des Forums ist immer wohl noch irgendwo in der Inst zum Nachjustieren.
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:41:02
Fassen wir also kurz zusammen ;) : Augen auf bei der Berufswahl ;D ! Die Tatsache, dass Ihre Frau nicht gerne alleine ist, wird in einem Versetzungsantrag auch nicht berücksichtigt werden!

Es kommt mir hier fast wie der "Klassiker" vor: Um rein zu kommen, wird eine Verwendung am hinterletzten Standort akzeptiert, danach werden gefühlte hundert Versetzungsanträge geschrieben, die alle abgelehnt werden, und die Bundeswehr wird am Ende als "böse" dargestellt!
Titel: Antw:Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen
Beitrag von: Photograph am 19. Juli 2016, 22:41:40
Dies ist uns natürlich auch bewusst.
Es geht um das alltägliche in der Stammeinheit.