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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 20:36:38

Titel: Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 20:36:38
Hallo!

Ich war vor 10 Jahren Fwdl 23 bei FschJgBtl 373 und LLFmKp100. Ich würde mich gern als Wiedereinsteller UffzFd bewerben. Bin gelernter Bürokaufmann, hab ein 3/4 Studium (BWL, interkulturelle Kommunikation,Sprachen) und gerade eine Weiterbildung zum Immobilienökonom abgeschlossenen.
Leider hab ich bereits "ein paar Böcke geschossen".
Vorstrafe wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, in Tateinheit = 180 Tagessätze (also mit Eintrag...) sowie Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung = 80 Tagessätze (ohne Eintrag).

Folgende Fragen ergeben sich:

Ist das ein grundsätzlicher Ausschlussgrund? War damals in der KpFü eingesetzt und kann mich erinnern, dass wir auch einige etwas vorbelastete Kameraden dabei hatten...

Wenn ich mich bewerben sollte... sollte ich die Problematik gleich im Karrierecenter ansprechen, oder sollte ich es einfach probieren und die Formulare einfach wahrheitsgemäß ausfüllen, und darauf hoffen, dass die Übergeordnete Stelle positiv entscheidet? Ich befürchte ich werde im Karrierecenter gleich abgewimmelt, falls ich offen bin.

Kennt jemand sich mit einer solchen Problematik aus, und kann mir fundierte Antworten geben? Gerne auch per PM, wird selbstverständlich vertraulich behandelt!!!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2016, 21:10:41
Datum Rechtskraft der Urteile?

(Beide sind im BZR drin ... - kein Eintrag ist Quatsch ...  was lief vorher ohne Eintrag?)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 21:27:43
Vor 10 Jahren Trunkenheit und Strassenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung, auch 80 Tagessätze. Ja, hab mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte damit, dass es bis 90 Tagessätze ja formell nicht als Vorstrafe gilt.

Rechtskraft für die 180 Tagessätze ca. 3 Monate, die 80 Tagessätze vor ca. einem Jahr.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2016, 21:35:39
Auf Nachfrage sind es nun 3 Urteile?

Rechtskraft für die letzten Beiden in diesem Jahr?

Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 21:44:53
Ja ich es sind 3 Urteile:

Rechtskraft:

Trunkenheit im Straßenverkehr ca. August/September 2006 = 80 Tagessätze
Wiederstand usw. 05.05.2015 = 80 Tagessätze
Körperverletzung usw. 19.04.2016 = 180 Tagessätze
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2016, 21:53:58
Der Rechtsberater wird entscheiden - nicht das Forum.

Ähnliche Fälle haben allerdings zu mehreren Jahren Einstellungssperre geführt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 21:54:10
Bewerber für die Laufnahnen ab Uffz allgFD aufwärts müsssen zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR einholt. Ob ihre Vorstrafen dort eingetragen sind müssten Sie im BZRG mal nachlesen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 21:59:44
Die Bundeswehr findet es definitiv heraus,  da sie ja Zugriff aufs grosse Führungszeugnis hat. Die letzte Strafe ist definitiv auch im kleinen Führungszeugnis ersichtlich.

Wäre eine Bewerbung als Mannschafter zunächst sinnvoller/chancenreicher?


Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 22:01:51
Bewerber füür die Mannschaftslaufbahn müssen die Übersendeung eines "Führungszeugnisses für Behörden" bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt veranlassen. Auch was darin steht, finden Sie im BZRG.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 22:06:43
Hmmm naja... ich probiere es einfach mal.

Schönen Abend!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 22:10:56
Lesen Sie sich diie entsprechenden Formulierungen im Bewerbungsbogen und im Erläuterungsblatt genau durch.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:23:09
Eine Körperverletzung, bei der die Rechtskraft des Urteils keine vier Monate zurück liegt? Und ein weiteres Urteil, das gerade mal ein flottes Jahr rechtskräftig ist? Vergessen Sie´s :D ! Der Rechtsberater kommt doch auch nicht auf der Wassersuppe daher gesurft :D !

Ich biete jedem eine "5er-Wette" an, dass der Rechtsberater hier erstens die Akten aus dem Strafverfahren einsehen möchte, und dass er zweitens eine Einstellungssperre von drei Jahren verhängen wird! Möchte wer einschlagen ;) ?
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:25:06
Weiterhin möchte ich darauf wetten, dass über die Bewerbung in diesem Jahr (2016) nicht mehr entschieden werden wird! Die Absage mit Sperre wird dann wohl Anfang 2017 bei Ihnen eintrudeln ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 22:32:22
Ich finde Ihren Ton unangemessen. Einblick in die Strafakte würde eher für mich sprechen. Es handelt sich bei den Körperverletzungen um einen Schubser gegenüber einem Polizisten, sowie um einen Faustschlag mit auf DVD dokumentierter Vorgeschichte - Notwehrüberschreitung. Niemand musste ärztich behandelt werden.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:37:04
Tja, Sie sind ja offensichtlich schlauer als wir alle hier ;) ! Fakt ist, dass die Rechtsberater speziell bei Delikten körperlicher Gewalt zu sehr restriktivem Verhalten von Seiten BMVg angewiesen sind! Finden Sie es raus, was in Ihrem Fall passieren wird, aber jammern Sie nicht, wenn dann genau das raus kommt, was ich oben prophezeit habe!

Fazit: Warum sollte die Bundeswehr einen vorbestraften Bewerber einstellen, wenn es genügen gibt, die dieses Manko nicht haben? Und sooo speziell sind Ihre Ausbildungen alle nicht, dass Sie sich für Mangel-Verwendungen bewerben! Meine "Diagnose" steht ... Sie werden abfahren!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2016, 22:40:24
Da hab ich noch 'ne Frage:

Was muss ich mir unter einem "3/4-Studium" vorstellen? Studium angebrochen - wäre meine persönliche Deutung.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 22:41:55
Es ist mir durchaus bewusst, dass ich möglicherweise "abfahren" werde, ansonsten hätte ich keine Frage in diesem Forum gestellt. Ihr Ton lässt dennoch zu wünschen übrig.

Glück ab  ;)

Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:43:32
Jepp, interpretiere ich auch so ;) ! Kurzfassung: Vorbestrafter Bürokaufmann mit abgebrochenem Studium und weiter nichts wirklich verwertbares in der Hand, will aber unbedingt zurück zur Bundeswehr! Ich bleibe bei meiner "5er-Wette" :D !

Mein Ton ist durchaus angemessen! Die Tatsache, dass Sie das, was ich Ihnen wiederholt gesagt bzw. geschrieben habe, macht mich weder aggressiv noch unfreundlich!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Beckz81 am 19. Juli 2016, 22:44:16
Ja, ich bin im Erasmusjahr verunglückt, lange krank, und danach pleite = Abbruch.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: Tommie am 19. Juli 2016, 22:47:42
Das tut mir leid für Sie! Und es ist auch nachvollziehbar, dass einem nach längerer Krankheit einmal das Geld fürs Weiterstudieren ausgehen kann.

Ach ja, mit dem "nichts wirklich Verwertbaren" meinte ich, dass die Tatsache, dass Sie sich zum Immobilienökonom weitergebildet haben, für die Bundeswehr verwertbar ist, im Sinne einer Einstellung mit höherem Dienstgrad!
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: F_K am 20. Juli 2016, 07:31:44
Fürs Protokoll:

Eine KV bedingt eine Verletzung  (einfach gesprochen) - Schubsen ist der Klassiker, was eben keine KV ist.
Ein Faustschlag ins Gesicht wird wohl Folgen haben und regelmässig eine KV sein (ausser der TE schlägt wie ein "Mädchen ").

Das wird in den nächsten Jahren nichts werden - und das ist gut so.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?
Beitrag von: BulleMölders am 20. Juli 2016, 07:37:40
Und die Diskussion können wir hier, glaube ich, beenden.
Denn es ist wohl alles relevante gesagt.