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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Zugleich am 19. Juli 2016, 23:15:51

Titel: Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Zugleich am 19. Juli 2016, 23:15:51
Hallo

kann mir hier evtl. jemand Auskunft geben, ab wann der in der ZDv 1420/7 erwähnte "Doppelstatus" angewandt werden kann?

Vielen Dank im Voraus

Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2016, 05:36:05
In der ZDv 14/5 (Stand 2008) war das auch schon.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Zugleich am 20. Juli 2016, 05:52:30
Ja, aber ich kann da nicht eindeutig rauslesen, dass sich der Doppelstatus NUR auf den Zeitraum der Freistellung vom Dienst vorm DZE bezieht (also z.B. ab dem 10. Dienstjahr beim SaZ12 alter Art o.ä.). Will quasi wissen ob der Doppelstatus auch z.B. ab dem 8. Dienstjahr möglich ist.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Flyinghorst am 22. Juli 2016, 15:46:25
Wie verhält es sich wenn ich als SaZ während meiner Dienstzeit eine Einstellungszusage bei der Bundespolizei bekomme? Ist ein Wechsel problemlos möglich? Irgendwie werd ich aus der oben genannten Vorschrift nicht wirklich schlau...
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Ralf am 22. Juli 2016, 15:53:14
Man wird dich nicht vor Ablauf deiner Verpflichtungszeit gehen lassen, wenn ein dienstlicher Bedarf.
Und das ist unabhängig davon, ob die Einstellungszusage bei der BP ist. Anderes Ressort, anderer AG.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2016, 15:58:24
Eigentlich dürfte man so eine Einstellungszusage gar nicht bekommen, wenn der Behörde der Status als SaZ bekannt ist. Früher stand in der Vorschrift sinngemäß, dass ein Soldat auch dann nicht zu entlassen ist, wenn er eine Zusage der Übernahme in den Polizeivollzugsdienst hat. Ob das jetzt noch so ist ist mir nicht bekannt.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Ralf am 22. Juli 2016, 16:07:24
Meinst du SG §55 (1)?
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2016, 16:14:25
Liest sich zumindest so ähnlich, ich hatte das nur irgendwo anders her.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Ralf am 22. Juli 2016, 16:23:50
Steht wortgleich auch in der 14/5 bzw. 14207 drin. Das ist genau der Passus, den der TE hier anführte.
ZitatBei der Ernennung von Soldaten auf Zeit zu Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind
insbesondere die folgenden – z. T. nur auszugsweise oder sinngemäß wiedergegebenen und
ergänzten – Rechtsvorschriften zu beachten:
− § 125 Abs. 1 Satz 2 (auszugsweise) und 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG)
Der Soldat auf Zeit ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. Die Entlassung gilt als
Entlassung auf eigenen Antrag.
− § 125 Abs. 2 BRRG (sinngemäß)
Ein Soldat auf Zeit ist nicht entlassen, wenn er
+ zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder
+ zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des
Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird.
(Hinweis: In diesen Fällen erlangt der Betroffene bis zum Ablauf seiner Dienstzeit als Soldat
einen ,,Doppelstatus", ist also gleichzeitig Soldat und Beamter).
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: wolverine am 22. Juli 2016, 16:29:56
Das hatten wir doch hier schon. Und die Fragen sind bisher noch unbeantwortet. :-\
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Fliyinghorst am 22. Juli 2016, 17:21:59
Na dann müsste doch der Doppelstatus greifen oder? :o
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Fliyinghorst am 22. Juli 2016, 18:03:50
oder sehe ich das falsch?
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2016, 18:22:07
Nein - Du hast Deine Verpflichtung zu erfüllen ...
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Fliyinghorst am 22. Juli 2016, 18:29:30
Dann wäre aber doch das mit dem Doppelstatus überflüssig. Steht ja auch nirgendwo ab wann der greifen soll
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: wolverine am 22. Juli 2016, 18:32:53
Und? Was sagen jetzt Chef und PSt dazu?
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2016, 18:42:43
MMn sind die Lücken zur vorzeitigen Beendigung geschlossen worden - die Bestimmungen werden nur noch für Altfälle, die verpflichtungsgemäss in der Dienstzeit freigestellt werden, genutzt.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: Fliyinghorst am 22. Juli 2016, 18:50:43
Chef legt mir keine Steine in den Weg und bei PSt warte ich schon ewig auf nen Rückruf.
Titel: Antw:Frage zur ZDv 1420/7
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2016, 18:54:23
Dann warten Sie mal. Ich würde ja sowas schriftlich beantragen ...