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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Moro am 20. Juli 2016, 19:43:30

Titel: Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Moro am 20. Juli 2016, 19:43:30


Einen schönen guten Abend.

Ich habe eine Frage an euch, die mich momentan nicht in Ruhe lässt.

Es geht darum ob eine Beschwerde nicht nur gerechtfertig sondern auch sinnvoll wäre.

Dabei geht es um Verstöße gegen die SAZV und darum ob ein Dienstplan so umgesetzt werden darf.

In einem Bundeswehrkrankenhaus arbeiten Soldaten auf einer Pflegestation. Diese wird geführt von einer zivilen Leitung und einem Soldaten als stellvertretender Leitung.

Auf dieser Station gibt es einen Rahmendienstplan der in einem 8 Wochen Rhythmus in 3 Schichten zirkuliert.

Es kommt eines Tages dazu das der Dienstplan an neue Weisungen/Verordnungen (SAZV) angepasst werden soll.

Es soll nun auch Dienstsport im Rahmendienstplan eingepflegt werden (2x pro Woche 90min. Dienstsport) da es sowas vorher nie gab und die Arbeitszeit soll auf 41 Stunden in der Woche im Schnitt herabgesetzt werden.

Dabei stellt die zivile Leitung fest, das sich die Situation der Soldaten hinsichtlich ihrer Freizeit zum positiven verändert. Das passt der zivilen Leitung gar nicht und nun geht der Ärger los.

Nach ungefähr 4 verschiedenen Dienstplänen innerhalb eines halben Jahres und sehr viel Ärger um die Gestaltung der Dienste, da die zivile Leitung alles dran setzt um auch das letzte bischen Arbeitszeit aus dem Soldaten zu quetschen, kommt der letzte Dienstplan ziemlich still und leise um die Ecke und wird nicht wirklich komuniziert oder ordentlich bekannt gegeben.

Kaum einer der Soldaten blickt durch was da eigentlich verändert wird oder warum er nun noch weniger Dienstfrei hat als bei den Dienstplänen zuvor.

Neue Bezeichnungen für die Schichten und Dienste. Zwischendienste von entweder am Tag nur 5 Stunden oder sogar nur 3,5 Stunden pro Tag am Wochenende.
Kurze Wechsel von unter 10 Stunden Dienstunterbrechung zwischen den Tagen etc.

Dieser neue Dienstplan wurde nun von den Soldaten genau betrachtet und es wurde schnell klar, das anstatt der 41 Stunden Woche im Durchschnitt, die Soldaten plötzlich 43,7 Stunden im Schnitt arbeiten müssen.

Warum ist dann auch bald klar.

Der Nachtdienst wurde als Bereitschaftsdienstzeit gesetzt, obwohl das im 3 Schichtsystem keinen Sinn macht, da sowieso ständig gearbeitet wird. Nur an wenigen Tagen ist mal nicht so viel los. Aber egal dann ist das halt so....Bereitschaftsdienst hin oder her, das ist ja schließlich auch Arbeitszeit.

Der Haken an der Sache ist aber das die zivile Leitung "behauptet" das durch den Bereitschaftsdienst der in der Nacht 9,75 Std. Netto beträgt (10,5 Brutto) jetzt noch 3 Stunden abgezogen werden dürfen. Das wäre bei den zivil angestellten Pflegekräften ja auch so ( Tarifrecht öffentlicher Dienst gibt das dort so her). Also zieht er für die insgesamt 7 Nachtdienste im Monat, jeweils pro Nacht 3 Stunden einfach so ab.

Auf den mehrfachen Hinweis das dies für Soldaten nicht gilt, da Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, wurde seitens der zivilen Leitung empört reagiert. Teilweise wurde man auch mit seinen Aussagen ins lächerliche gezogen und mit angeblichen Weisungen des KdoSanDst herumgeworfen. Von denen aber schriftlich nichts zu sehen war.

Zusätzlich wurde ihm durch einen Soldaten klar gemacht, das er das so nicht hin nehmen würde, da er keine Stunden zu verschenken hat und es so nicht in der SAZV steht.

Als letztes kommt noch dazu das dieser Dienstplan durch den Personalrat, VP, Pflegedienstleitung etc. hätte genehmigt werden müssen. Das ist aber nicht passiert.

Der Dienstport wurde überhaupt nicht definiert. Also wann an welchem Tag wie lang Dienstsport ist.

Was aber zuvor vom Disziplinarvorgesetztem aber gefordert wurde. Es wurde nur ein Vermerk hinterlegt das an diesem Tag eigentlich Dienstport ist. Ob nun 2 Stunden oder 10 Minuten ist nicht ersichtlich.

Und so wird es auch gehandhabt. Der Soldat der "gehorsam" gegenüber der zivilen Leitung ist darf 90 min Dienstsport tun.

Der andere darf teilweise gar nicht oder nur 30 min.

Der Punkt ist der, das es auch niemand wirklich nachvollziehen kann warum man keinen Sport machen darf. Der laufende Dienstbetrieb wird seit Jahren als Joker Argument gezogen.

Zusätzlich ist die Stimmung in der TE auch seit Jahren schlecht. Es wird immer wieder versucht den Soldaten seitens der zivlien Leitung alles schwer zu machen was man so machen kann. Lehrgänge, Einsätze, Weiterbildungen, Urlaub....usw.

Nun meine Frage.

Ist es mit Kanonen auf Spatzen geschossen wenn jetzt einem Soldaten der Kragen platzt und er sich durch den Wehrbeauftragten Gehör verschafft, weil er glaubt das es ansonsten in der eigenen Einheit unter den Teppich gekehrt wird ?


Was denkt ihr?


Danke schon mal im voraus für eure Zeit und Meinung.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Andi8111 am 20. Juli 2016, 19:51:48
Beschweren.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: KlausP am 20. Juli 2016, 19:55:05
 ... und (erstmal noch) nicht an den Wehrbeauftragten wenden! Die Beschwerde richten Sie an Ihren nächsten Disziplinarvorgesetzten, der ist für die Klärung oder die Weiterleitung an die richtige Stelle zuständig.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Jens79 am 20. Juli 2016, 20:01:04
Das hier stets und ständig der Wehrbeauftragte direkt angeschrieben wird. Das ist nicht der richtige Weg, sondern eines der letzten Mittel.

Und es ist auch nicht so, dass ich montags nach Berlin schreibe und mittwochs einen SAZV gerechten Dienstplan habe.

Ihr habt doch sicherlich VP's, Personalrat oder ähnlich und einen DV.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Moro am 20. Juli 2016, 20:20:15
@Jens79

Das hier ist lediglich eine eine Frage. Noch wurde niemand angeschrieben und auch nicht ständig. Ich wage zu behaupten das in dieser TE in den letzten 10 Jahren der Wehrbeauftragte in "Ruhe" gelassen wurde.

Der Grund für den Gedanken an den Wehrbeauftragten zu schreiben kommt dadurch zustande, das in der Vergangenheit sehr viele Probleme die noch gravierender waren "intern" geklärt wurden und diejenigen die Hilfe gesucht haben am Ende mit leeren Händen da standen und es bereut haben überhaupt irgendwas gesagt zu haben.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: KlausP am 20. Juli 2016, 20:35:39
"irgendwas gesagt" ist ja auch der falsche Weg. Auf einen groben Klotz gehört dann einfach ein grober Keil. Wenn eure zivile Leitung es nicht anders versteht, muss eben mit der WBO nachgeholfen werden. Nur, weil das eine zivile Leitung ist, werden eure Rechte als Soldaten ja nicht außer Kraft gesetzt. Und wen mit der Beschwerde dem Zustand nicht abgeholfen wird, kann man das leicht hocheskalieren - über eine "weitere Beschwerde" und danach über eine entsprechende Klage. Aber das wisst ihr doch eigentlich alle selber als Soldaten ...
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: wolverine am 20. Juli 2016, 20:41:56
Allein schon die Nichtbeteiligung der verschieden Stellen am Dienstplan sollte als formaler Mangel genügen und bei der Abhilfe kann ja dann jeder seine Frage dazu stellen.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: ulli76 am 20. Juli 2016, 20:52:33
Ähm- mal mit dem DV sprechen oder dem Personalrat oder dem Perser?
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: funker07 am 20. Juli 2016, 22:37:33
Sprich mit deinen Kameraden, mache zu allen gesammelten Vorfällen ein Gedankenprotokoll und dann schreib ne Beschwerde.
Das Verhalten der zivilen Leitung ist definitiv beschwerdwürdig.
Lass dir eine Kopie mit Eingangsstempel geben und wenn zwei Wochen lang nichts passiert, schreib direkt eine Untätigkeitsbeschwerden.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 21. Juli 2016, 06:04:21
Gerade wenn im Raum steht, dass in der Vergangenheit einiges unter den Tisch gekehrt wurde ist die Beschwerde das Mittel der Wahl. Dazu kann man dem Disziplinarvorgesetzten auch eine Tabelle / zeitlichen Verlauf ggf. mit Äußerungen des Betroffenen sowie die kommentierten Dienstplänen zu kommen lassen. Sowas hat mal einer meiner Soldaten gemacht, das war sehr hilfreich bei einem komplexen Sachverhalt.

Die einfachste Variante wäre natürlich mündlich zur Niederschrift.

@funker: Pack nochmal 2 Wochen drauf.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Andi am 21. Juli 2016, 06:31:26
Bei der Gesamtlage "SAZV" empfehle ich mittlerweile immer auch an den Wehrbeauftragten zu schreiben, denn das ist der einzige Weg hier etwas zu drehen. Sachargumenten war die Leitung ja bisher nicht zugänglich.

Gruß Andi
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: justice005 am 21. Juli 2016, 07:11:26
ZitatAls letztes kommt noch dazu das dieser Dienstplan durch den Personalrat, VP, Pflegedienstleitung etc. hätte genehmigt werden müssen. Das ist aber nicht passiert.

Und damit ist von vorne herein sonnenklar, wie die Sache am Ende ausgeht. Dazu braucht man meines Erachtens keinen Wehrbeauftragten. Hier muss der Personalrat ran! Dafür ist er ja schließlich da! Und wenn das nicht hilft, dann muss eine formelle Beschwerde her, aber nicht etwa beim Wehrbeauftragten, sondern eine truppendienstliche Beschwerde nach WBO! Soweit sich die Beschwerde gegen den Disziplinarvorgesetzten richtet, ist vermutlich das über dem Krankenhaus stehende SanKommando für die Entscheidung zuständig. Gegen den zivilen Leiter kann man sich zwar nicht nach WBO beschweren, aber man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, die ebenfalls vom SanKdo entschieden wird.

Mich würde tatsächlich interessieren, was der Personalrat von der Sache hält. Wieso tut der nichts?

Nur mal an Rande:

Der Wehrbeauftragte hat KEINERLEI rechtliche Möglichkeiten, in irgendeiner Form einzugreifen. Der Wehrbeauftragte wird nach einer Eingabe auf dem Dienstweg um Stellungnahmen zu der Eingabe bitten und das wars dann. Also wird das SanKdo sich mit dem Fall befassen und ihn prüfen und dem Wehrbeauftragten berichten. Der Wehrbeauftragte kann dann nächstes Jahr in seinem Jahresbericht darüber lamentieren, wenn er will. Der Wehrbeauftragte kann nichts, aber auch gar nichts dagegen tun, wenn die Bundeswehr sich stur stellen sollte, außer sich öffentlich darüber aufzuregen.

Deshalb ist das einzig sinnvolle Beschwerdemittel die WBO. Denn nur auf diesem Weg kann man sein Anliegen vor das Truppendienstgericht und im Extremfall zum Bundesverwaltungsgericht tragen. Nur ein Gericht hat die Befugnis, Entscheidungen der Bundeswehr aufzuheben. Der Wehrbeauftragte als bloßer Kummeronkel hat diese Befugnis nicht.




Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 21. Juli 2016, 07:50:37
Zum Thema Wehrbeauftragten - bevor das Thema wie immer eskaliert: Ja, der WBdBT hat keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Allerdings kann man bei Beschweren besonderer Wichtigkeit mit einer Eingabe erreichen, dass es von oben einschlägt wie eine Bombe. Denn dann ist auch die Führungsebene 1 interessiert, den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten. Das habe ich oft genug erlebt, auch wenn leider zunehmend "Luft um nix" gemacht wird und die klassische Beschwerde in den Hintergrund rückt. Besonders in Verbänden wo versucht wird alles im kleinen Kreis zu klären, unterstützt die helfende Dienstaufsicht von ganz oben manchmal unter dem Teppich aufzuräumen.

In diesem Fall lässt sich auch darüber streiten, ob dieser die richtige Adresse ist (neben der Wehrbeschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde). Definitiv macht es nach meiner Bewertung Sinn, dass auf welchem Weg auch immer FüSK III 1 von dieser Interpretation der SAZV Kenntnis erlangt.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: KlausP am 21. Juli 2016, 08:08:24
Wenn ich das so lese, sieht das beinahe nach böswilliger Diensterschwernis seitens der/des zivilen Leiters/-in aus. Nach dem Motto "Wenn ihr nicht so wollt wie ich, dann teile ich euch die Schichten eben im 3-Stunden-Rhytmus ein. Und Sport könnt ihr dann irgendwann in der Mittagspause machen."
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Moro am 03. August 2016, 17:07:22
Ich danke euch recht herzlich für die zahlreichen Beiträge und Meinungen.

Ich habe mir alle interessiert durchgelesen und mir darüber Gedanken gemacht.

Im ernst ich danke euch. Mir hat dieses Forum wirklich geholfen.

Nur um einige Fragen zu beantworten.

Auf die Frage warum der Personalrat nicht reagiert. Ganz einfach. Er wurde umgangen. Der neue "Dienstplan" wurde anscheinend ( meines Wissens nach) um die Zeichnungsplicht der vorgegebenen beteiligten/beauftragten Personen gebracht.
Also er wurde dort erst gar nicht zur Zeichnung vorgelegt.
Das weiß ich aus erster Hand.
Zivile Leitung und Pflegedienstleitung sind gut befreundet und machen das unter sich aus.
Deswegen meine Frage an die Gemeinschaft.....wie angemessen reagieren?

Auf die mehrfachen (4x) direkte Konfrontation/Frage mit der zivilen Leitung bezüglich der Rechtmäßigkeit des Dienstplans und der Umsetzung, also dem Abzug der Stunden aus dem Nachtdienst/Bereitschaftsdienst wurde seitens der zivilen Leitung aggresiv reagiert. Dabei wurde auch seitens der zivilen Leitung nur an die zivile PDL und zivile Mitarbeiter der Zeiterfassung verwiesen (Die das unter "sich" ausgemacht haben). Angeblich ist das BMVg involviert und prüft das. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber okay das nehme ich so hin. Ich bin gesapannt auf die Interpretation des §13 Absatz 1 SAZV.

Mir ist mittelerweile ziemlich klar das da einiges schief läuft. Allerdings rate ich nie zu einer Beschwerde oder der Überprüfung durch Vorgesetzte wenn der Sachverhalt nicht wirklich klar ist. Ich bin ein Mensch der gern die kleinen Probleme auf kleiner Ebene regelt und zur Zufriedenheit aller Personen beiträgt.

Ich glaube aber hier ist massiver Vorsatz geboten da die besagte zivile Leitung selbst 14 Jahre im Personalrat saß. Er muß es also besser wissen meiner Meinung nach.

Nun gut. Ich denke wirklich eine Beschwerde an die DV wird angemessen sein. Aber auch an den Wehrbeauftragen???


Jedenfalls herzlichen Dank dafür und ich werde auch den Verlauf weiter mitteilen.


MFG
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: KlausP am 03. August 2016, 17:41:08
ZitatNun gut. Ich denke wirklich eine Beschwerde an die DV wird angemessen sein. Aber auch an den Wehrbeauftragen???

Der Wehrbeauiftragte ist keine Beschwerdeinstanz im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung. An ihn können Sie sich mit einer Eingabe wenden.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. August 2016, 17:54:17
Außerdem ist die Eingabe beim Wehrbeauftragten ganz sicher nicht die schnellste und wirkungsvollste Form, um einem Beschwer abzuhelfen.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: ulli76 am 03. August 2016, 19:03:17
Warum wendet ihr euch nicht an eure militärische Führung? Oder von euch aus an den Personalrat?
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: wolverine am 03. August 2016, 19:38:59
Wenn der Sachverhalt immer klar ist, was ist dann noch zu ermitteln? Es ist der Job der Vorgesetzten, Dienstaufsicht zu üben. Damit Sie anständig arbeiten, aber auch alle anderen! Und damit auch Sie anständig behandelt werden.
Also eiern Sie nicht noch länger rum sondern schreiben endlich den Sachverhalt auf und machen ihn Ihrer militärischen Führung kenntlich. Ob man das jetzt Beschwerde oder Meldung nennt, ist doch völlig wurscht. Bei einer Beschwerde hat man jedoch Anspruch auf einen formellen Bescheid.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: Andi am 04. August 2016, 15:17:16
Ich kann nur nochmal darauf hinweisen den Wehrbeauftragten zusätzlich zu einer Wehrbeschwerde mit ins Boot zu holen. Die SAZV ist als ganzes ein Politikum und es steht für den Wehrbeauftragten neben diversen rechtlichen Fragen der Umsetzung die Frage nach einer Einschränkung der Einsatzbereitschaft der Truppe im Raum. Da die Leitung sich gegenüber der noch vor Einführung bis heute von der militärischen Führung geäußerten Argumente uneinsichtig zeigt geht alles weitere jetzt nur noch auf politischer Ebene.

Gruß Andi
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: wolverine am 04. August 2016, 15:40:42
Nachdem, was hier geschrieben wurde, ist das doch eher eine singuläre Eigenmächtigkeit und kein systemimmanentes Problem. Von daher Beschwerde und keine Eingabe.
Titel: Antw:Wie würdet ihr reagieren? Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
Beitrag von: justice005 am 04. August 2016, 19:05:52
Außerdem steht auch der Wehrbeauftragte grundsätzlich hinter der SAZV, weil sie ja für den einzelnen Soldaten gut ist. Was soll denn bei einer Eingabe rauskommen? In den Stellungnahmen wird drinstehen, dass Ermittlungen durchgeführt wurden, die konkrete Dienststelle rechtswidrig gehandelt hat, der Mangel abgestellt wurde und weitere Maßnahmen nicht geboten sind. Das nimmt dann der Wehrbeauftragte zur Kenntnis und leitet es an den Petenten weiter. Ende.

Im nächsten Jahresbericht steht dann drin, dass die Umsetzung der SAZV vereinzelt zu Schwierigkeiten geführt hat....