Moin,
da ich im Moment( in diesem Jahr) keine WÜ im Sandienst machen kann würde ich evtl gerne woanders üben. RSU Kompanie oder Landeskommando im Stab oder so etwas. Ich habe aber nur die ATN für meinen Zivilberuf. Muss ich denn wenn ich auf einem anderen Diensposten als meinen BeorderungsDP üben will die dazugehörige ATN besitzen? Mein S1er meinte das müsste so weil das seit SAP nicht mehr geht. Ein Kamerad aus dem LK , StOffz, meinte ich könne mit ner Kommandierung überall üben, auch mit vorl. DG. Was ist nun richtig?
Mit einem zunächst vorläufigen Dienstgrad übt ein Reservist maximal in seiner Beorderungsverwendung, weil das die Vorgaben aus den aktuellen Richtlinien sind!
Dass man Sie an eine andere Dienststelle kommandieren könnte, stimmt, aber wer "spendiert" schon einer anderen Dienststelle Wehrübungstage und belastet damit sein eigenes Budget?
Genau.Wenn ich einen Reservisten kommandiere, muss ich ihn erst eiinmal selber anfordern und bei mir einstellen. Also gehen die WÜbTg zu meinen Lasten. Nur, weil jemand StOffz in einem LKdo ist bedeutet das nicht automatisch, dass ihm solche Feinheiten bekannt sind.
Hier dann noch die Rechtsgrundlage dazu:
Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten
Damit sollten dann alle Fragen beantwortet sein ;) !
Zitat von: Schnolle am 22. Juli 2016, 16:20:56Was ist nun richtig?
Die Vorschrift sagt, dass der StOffz nicht recht hat ;) !
@ Tommie:
Ohne den Kameraden zu kennen - mit Kommandierung könnte man schon was machen (ggf. vorschriftenwidrig), aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.
Wiso geht denn bei ZSan nichts?
Ja sicher, könnte man, aber erstens gingen dann die Wehrübungstage zu Lasten des TrT, der den Reservisten erst einstellt und dann kommandiert und zweitens ... guggst Du hier ;) :
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57187.0Ist aber meiner Meinung nach eine Latrinenparole ...
Zitat von: F_K am 22. Juli 2016, 19:51:54... , aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.
Das ist richtig, weil ihn BAPersBw nicht zu einer anderen Einheit einberufen wird, die ihn dann kommandieren könnte, weil er das gemäß Vorschriftenzitat nicht darf!
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:57:37
Ist aber meiner Meinung nach eine Latrinenparole ...
Möchtest du damit sagen, dass mein S1 so eine Weisung nicht bekommen hat? Also dass er mich absichtlich falsch informiert oder falsch informiert wurde?
Zitat von: F_K am 22. Juli 2016, 19:51:54
@ Tommie:
Ohne den Kameraden zu kennen - mit Kommandierung könnte man schon was machen (ggf. vorschriftenwidrig), aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.
Wiso geht denn bei ZSan nichts?
Ein aktueller Fall das es geht: RDL 10 Monate bei der FJgTr. Dort festgestellt das man sich nicht "mag" ::), kommandiert in einen anderen TrT am selben Standort.
Zitat von: Schnolle am 23. Juli 2016, 00:00:14Möchtest du damit sagen, dass mein S1 so eine Weisung nicht bekommen hat? Also dass er mich absichtlich falsch informiert oder falsch informiert wurde?
Nein, ich möchte damit sagen, dass da jemand ein sehr selektives Wahrnehmungsvermögen hat und seine eigene beschränkte Sicht jetzt als "Allgemeine Weisheit" verkauft! Denn das Kdo RegSanUst ist nicht der ZSanDstBw, sondern nur ein Teil davon! Und im Kdo SanEinsUstg gibt es aktuell noch Wehrübungstage, also kann man das nicht verallgemeinern!
Merke: Wenn es in Hintertupfingen regnet ist das mitnichten der Weltuntergang ;D !
@ Jens79:Das Spiel kenne ich jetzt auch, aber es wird in diesem Falle nichts werden damit, weil der Fragesteller einen vorläufigen Dienstgrad hat und daher laut Vorschriftenzitat nur bei seinem Beorderungs-TrT wehrüben darf. Der hat leider keine Wehrübungstage mehr. Einer RDL z. B. beim Landeskommando mit dem "Schlaubi-StOffz" wird BAPersBw nicht zustimmen, weil dies nicht Vorschriften konform wäre.
Fazit: Keine Arme, keine Kekse ;) !
Ja, das mit den Keksen ist traurig...... ;D ;D ;D
Definitiv ;D ! Aber seit unserer Grundausbildung "damals(TM)", als das Gras noch grün war und nicht geraucht wurde, wissen wir alle, dass bedauerliche Einzelschicksale manchmal leider nicht berücksichtigt werden können ;) !
Der TE muss halt einen ÜbTrT finden der Tage hat und einen seiner ATN entsprechenden Dienstposten - kann halt etwas Aufwand sein, geht aber vorschriftenkonform.
( Ich bin sogar schon mit Tagen aus dem LKdo über eine LLBrig in Altenstadt gesprungen, weil die Brig keine Tage mehr hatte - insoweit könnte hier auch der StOffz Tage spendieren und im BeordTrT geübt werden - ist nur eine Umbuchungsfrage.)
@F_K:Welcher Teil davon ist den unklar ;) ?
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:35:51Hier dann noch die Rechtsgrundlage dazu:
Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:
ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten
Damit sollten dann alle Fragen beantwortet sein ;) !
Der TE hat einen vorläufigen Dienstgrad und übt somit einzig und alleine in seiner Beorderungsverwendung und in seinem Beorderungs-TrT! Alles andere wird von BAPersBw "abgegrätscht" werden. Und der Beorderungs-TrT hat eben keine Wehrübungstage mehr, aka "Keine Arme, keine Kekse" ;) !
Fazit: "Isso!" Bedauerliche Einzelschicksale ...
Zitat von: F_K am 23. Juli 2016, 10:56:50... insoweit könnte hier auch der StOffz Tage spendieren und im BeordTrT geübt werden - ist nur eine Umbuchungsfrage.)
Von einem LKdo, das zur SKB gehört, zu einer Einheit des ZSanDstBw? Gelächter :D ! Und so eine Nummer wegen eines Reservisten mit vorläufigem Dienstgrad? Nie im Leben! Er hat schlicht und ergreifen gelitten!
@ Tommie:
As said: been there, done that, ....
OK, von SKB zu Heer, es geht also.
Ist aber immer von den Einzelpersonen anhängig - meine S1 "mochten" mich ...
Du bist aber auch ein "gestandener" ResOffz mit einer soliden Ausbildung im Rücken und kein Quereinsteiger mit vorläufigem Dienstgrad, der gerade mal sein Fach-ATN hat und sich sonst auf dem Mannschafter-Niveau bewegt ;) !
Und ... yeah, got the t-shirt ;D !
Kurzum: ich darf im Moment nur auf DP üben die mit meiner FachATN hinterlegt sind.
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:35:51Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:
ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten
Nein, noch schlimmer: Sie dürfen so lange, wie Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben, nur auf Ihrem beorderungsdienstposten wehrüben! Alles andere wird von BAPersBw nicht zugelassen werden! Auch eine RDL auf einem Dienstposten mit gleichen Anforderungen in einer anderen Einheit!
Zitat von: Tommie am 23. Juli 2016, 13:29:56
Nein, noch schlimmer: Sie dürfen so lange, wie Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben, nur auf Ihrem beorderungsdienstposten wehrüben! Alles andere wird von BAPersBw nicht zugelassen werden! Auch eine RDL auf einem Dienstposten mit gleichen Anforderungen in einer anderen Einheit!
@ Tommie
Es gibt Ausnahmen... siehe meine Person.
Aufgehangen an der SanAK, aber immer geübt am BWZK, auch mit vorläufigen DG samt Beurteilung. Wurde dort auch befördert etc...
Das geht nur wenn BAPersBw es selbst so angesteuert hat, da sonst dem Soldaten Nachteile entstehen würden.
Hier z.B. Soldat mit vorläufigen DG kann nicht seine 24 Tage RDL binnen 3 Jahre auf dem BeorderungsDP leisten....
Ja, ich weiss, mein Fall ist sehr, sehr speziell.
Deswegen gilt:
@Scholle, setze dich mit dem BAPersBw in Verbindung.
@ Tommie
Da steht aber Beorderungsverwendung! Heißt also ich dürfte auch auf nem DP in einem BwK üben. Mit meiner ATN natürlich. Ist vom BAPers auch so bestätigt.
Es ist so, wie ich sage! Dienstposten ist der Dienstposten, für den Sie eingeplant sind! Sollte an einem BwKrhs besonderer Bedarf bestehen, der anderweitig nicht zu decken wäre, könnte BAPersBw hier Ausnahmen zulassen, die aber niemals über Ihre AVR hinaus gehen!
Das Beispiel vom "TheScientist" kämpft da in einer anderen Liga, weil er ein hoch-qualifizierter StOffz aus dem Bereich der Forschung ist, und Sie "nur" ein SanFw/Physiotherapeut! Und als solcher haben Sie, so lange Ihre militärische Ausbildung nicht abgeschlossen ist und Ihnen der Dienstgrad noch nicht endgültig zuerkannt ist, nirgendwo anders etwas verloren. RDLs dienen der Deckung des Bedarfs der Truppe, nicht aber dem "von der Straße holen" arbeitsloser Reservisten! Sie finden also nicht dann statt, wenn Sie das wünschen, sondern dann, wenn die Truppe entweder Bedarf hat (Personalersatz braucht) oder Zeit hat (Ausbildungsvorhaben). Ist das jetzt angekommen?
Das Ganze ist für Sie aber so lange hinfällig, als es im Bereich des Kdo RegSanUstg keine Wehrübungstage mehr gibt. So lange werden Sie nämlich weder an einem BwKrhs, noch an einem SanVersZ zu einer RDL einberufen.
Die Tage der BwKrhs gehen aber direkt vom Budget des KdoSanDst, nicht vom Budget des KdoRegSanUstg.
Die haben ja angeblich auch keine Tage mehr ;) !
Ich bin nicht arbeitslos.
Och nee, das war doch nur ein Extrem-Beispiel! Aber wenn Sie nicht arbeitslos sind, ist die Alternative zu einer RDL, für die es gerade keine Tage gibt, doch klar ;) : Weiter arbeiten!
Wenn man als quereingestiegener Resi seinen endgültigen DG im SanD verliehen bekommen hat (Fw), kann man dann auch außerhalb des DP befördert werden? Also z.B. wenn ich als SanFw bei den Grenis üben würde. Wahrscheinlichkeit der Kommandierung, Einplanung etc. mal unberücksichtigt.
Nein.
Ohne notwendige ATN für den Dienstposten wird Dich niemand dort einberufen oder kommandieren.
Grundsätzlich benötigt man die ATN für den Dienstposten - da steckt ja ein ganzes Konzept hinter.
Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn man z. B. eine ähnliche ATN hat und AAP vorgesehen ist.
BAPers geht inzwischen teilweise soweit, dass Dienstleistungen auf anderen Stellen nicht für die Beförderung zählen - wenn nicht dienstpostengerecht.