Ich will zu der Laufbahn der Uffz. ohne Portepee wechseln, ich selbst bin derzeit FWDL 23er.
Als ich mit meinen Wunsch zum Spieß gegangen bin hat der mich sofort zum PersFw geleitet, der hat mir die Bewerbungsunterlagen gegeben und mir gesagt was ich noch alles an Bescheiden/Zeugnissen zu besorgen habe...
Gesagt getan, nun bin ich derzeit dabei meinen 90/5 zumachen...
Nun habe ich von einigen Kamaraden erzählt bekommen das der erste Schritt zum Laufbahnwechsel ein formloser Antrag für den Chef oder Spieß ist aber denn habe ich garnicht gestellt?
Ist diese Aussage veraltet oder falsch ?
Doch - der Antrag war so OK.
Formlos kann auch ein Mündlicher Antrag sein.
Nein, formlos bedeutet, dass kein Formular zu verwenden ist, aber trotzdem die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Aber in diesem Fall gibt es ein Formular.
Ja, die Verpflichtungserklärung.
Aber der Begriff "Formlos" bedeutet doch, dass etwas an keine Form gebunden ist. Wenn aber die Schriftform gefordert ist, dann ist die Verwendung des Begriffs "Formlos" doch irreführend.
Nur steht da "Formloses Schreiben", also nicht wirklich Formlos!
So gesehen hast Du zwar Recht.
Aber auch schriftliche Anträge sind "formlos", wenn sie keine vorgeschriebenen Bestandteile enthalten müsssen und eine frei formulierte Willensäußerung erkennbar ist.
Ich würde schon aus Gründen der Beweislage einen (formlosen) Antrag immer schriftlich (und nicht nur mündlich) stellen. Es sei denn, mündliche Anträge sind die Regel, wie z.B. bei Versammlungen (obwohl er auch hier durch Protokoll nachträglich schriftlich wird), Heiratsantrag etc..
Leute, offensichtlich geht doch alles seinen Gang. Vielleicht hat der Spieß den mündlichen Antrag auch niedergeschrieben?! Und das ganze wird doch eh vom S1 in einen förmlichen Antrag gepackt. Hier ist doch wohl alles gut gelaufen oder BAPers wird den Zweizeiler nachfordern wenn er denn fehlt.
Mir ist nicht bekannt, dass sowas zentral gefordert ist. Ich weiß auch, dass manche Chefs (und Spieße) sowas sehen wollen, aber eigentlich sollte mMn die Verpflichtungserklärung für die neue Laufbahn ausreichen.