Guten Tag.
Mal ne kurze erklärung meinerseits, ich wurde als ich 18 war gemustert und war positiv auf thc.
Mittlerweile rauche ich seit 5 jahren nicht bin jetzt 25 und hab ne Ausbildung im Bereich Logistik. Werde ich abgelehnt aufgrund der alten Musterung oder kann ich ne neue machen ? Wie stehen da die chancen, falls ja welche möglichkeiten hätte ich mit meinem alter und Ausbildung noch?
Danke im vorraus
Sie haben sich mit 18 Jahren für die "Tüte" entschieden und gegen den Wehrdienst! Leben Sie einfach mit den Konsequenzen und der Ansage, dass es der Bundeswehr niemals so dreckig gehen wird, dass sie ehemalige Drogisten benötigt!
Wie war denn der Tauglichkeitsgrad damals? T4? T5?
Das Schlimmste, das auf eine Bewerbung folgen kann, ist eine Absage. :-\
@Tommie
Danke für deine sehr anspruchsvolle Antwort...
Ich schäme mich so ein drogist gewesen zu sein..ach ne warte war ja nur ne jugendsünde danke für dein hohes Niveau :D
An @klausp wenn ich micht recht erinner wurde die Musterung einfach beendet ohne ne Tauglichkeit festzustellen, bin mir da aber auch nichmehr ganz sicher ist ja ne weile her.
Wenn du dich für die Bundeswehr interessierst, dann setze alles daran.
Es gibt auch Leute, welche bereits mit Drogen in Kontakt waren, und trotzdem angenommen wurden.
Geh offen und ehrlich damit um. Sie wissen es ja eh schon ;D
Wenn es ein großer Wunsch ist, dann setz alles daran und bewirb dich.
Das Schlimmste, dass auf eine Bewerbung folgen kann, ist eine Absage.
Probieren geht über Studieren!
Jugendsünde ... nee is klar ...
Vorstrafen wegen Btm?
Ne keine Vorstrafe wegen btm und auch sonst wegen nichts. Ich hab ja auch nicht dauerhaft geraucht sondern nur ab und an mal mitgeraucht.
Und nur um das mal klarzustellen falls hier die Vermutung aufkommt das wäre eine Art Notlösung.. nein ist es nicht ich bin gefestigt und habe nen Job. Die entscheidung hierfür basiert auf anderen persönlichen Entscheidungen.
Danke nochmal für die bisherigen antworten.
Finde es immer lustig wie sich hier manche Leute über sowas echauffieren.
Die Bundeswehr sollte keine Süchtigen einstellen, ist schon klar, aber wenn man wie der TE das letzte Mal vor fünf Jahren Drogen konsumiert hat und dann einer kommt mit "Du hast dich für die Tüte entschieden...". Lächerlich mMn.
Er hat was geändert, zeigt Interesse und hat wahrscheinlich was auf dem Kasten. Zu sagen, dass er nicht genommen/sich nicht bewerben soll, halte ich für dumm.
Zitat von: Novo am 25. Juli 2016, 13:11:31
Ne keine Vorstrafe wegen btm und auch sonst wegen nichts. Ich hab ja auch nicht dauerhaft geraucht sondern nur ab und an mal mitgeraucht.
Okay. Bewerben Sie sich und warten Sie ab, was dabei rauskommt.
Zitat von: StUffz_Ad am 25. Juli 2016, 13:35:46
Er hat was geändert, ... und hat wahrscheinlich was auf dem Kasten.
Das schließen Sie jetzt genau wo heraus? ???
Danke stuffz✌
Immerhin machen nicht alle Personen ein ganzes leben an einer tat fest und verurteilen daraufhin die Persone ohne andere werte von ihr zu kenne
Es gibt keine richtige Online Bewerbung.
Dies ist lediglich eine Weiterleitung zum Karriereberater.
Die endgültige Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt i.d.R beim Karriereberater im KC.
Zum Karriereberater müssen Sie sowieso.
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, für welche Laufbahn und welche Verwendungen Sie sich bewerben wollen?
Der Karriereberater entscheidet nichts und darum ist es sinnlos, ihm irgendetwas diesbezüglich erklären zu wollen. Aber er informiert über Zulassungsvoraussetzungen, Laufbahnen und Verwendungen. Letztlich stellt er auch die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen fest und kann Kopien beglaubigen. Darum sollten Sie ihn unbedingt aufsuchen.
Also über die genaue laufbahn und des weiteren bin ich nicht so konkret informiert was ich mit meinen voraussetzungen da erreichen bzw anstreben kann deswegen wollt ich mich da noch genau erkundigen was möglich ist. Ich denke da spielen ja auch schulische und ausbildungsabschlüsse eine rolle, wie gesagt ich bin 25 besitze die mittlere reife mit einem Schnitt 2,1 und Ausbildung Logistik Schnitt 2,2 .
Danke nochmal für die antworte.
Kennen Sie die Karriereseite der Bw schon? Da sind die Einstellungsvoraussetzungen für die Laubahnen genannt und es giibt "Job-Portäts" von einzelnen Verwendungen. Auch die TSK/OrgBer (Heer, Luftwaffe, Marine, SKB, ZSanDst) haben solche Tätigkeitsbeschreibungen auf ihren Websites.
Ok danke ich werde mich da jetzt mal einlesen und schauen was passend sein könnte
Zitat von: Novo am 25. Juli 2016, 14:24:32
Also über die genaue laufbahn und des weiteren bin ich nicht so konkret informiert was ich mit meinen voraussetzungen da erreichen bzw anstreben kann deswegen wollt ich mich da noch genau erkundigen was möglich ist.
Und genau dafür sind die von KlausP angesprochenen Karriereseiten der Bundeswehr da und auch das Beratungsgespräch mit dem Karriereberater.
- Also auf den Seiten vorab Informieren, dass man nicht komplett Ahnungslos in das Beratungsgespräch geht.
- Dann Beratungstermin vereinbaren und den Karriereberater mit den Fragen die sich aus dem Studium der Webseite ergeben haben löchern.
- Wenn Sie es dann immer noch will, Bewerbung ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen beim Karriereberater abgeben.
- Danach sehen was sich daraus ergibt.
Zitat von: wolverine am 25. Juli 2016, 13:53:42
Das schließen Sie jetzt genau wo heraus? ???
Er hat seit 5 Jahren nicht gekifft, hat also was geändert. Außerdem hat er eine Ausbildung und arbeitet. Daraus schließe ich, dass er
wahrscheinlich was auf dem Kasten hat.
Kann ich natürlich nichts bestimmtes zu sagen, deshalb das "wahrscheinlich".
Also aus semantischen Feinheiten geschlossen; das ist ja fast wie aus Kiffen Ungeeignetheit schließen .... ;)
Ich habe auf nichts geschlossen, sondern lediglich vermutet ;). Alles gut.
Zitat von: StUffz_Ad am 25. Juli 2016, 13:35:46
Zu sagen, dass er nicht genommen/sich nicht bewerben soll, halte ich für dumm.
Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, es ist dumm, zu fragen, ob man sich bewerben soll bzw. ob es sich lohnt, sich zu bewerben. ;)
Ich finde das ziemlich herabwürdigend, wie hier einige von einem Elephanten eine Mücke machen. Junge Männer überstürzen ihre Entscheidungen auch mal, vor allem mit 18 ! Jeder hat eine zweite Chance verdient !
Zitat von: tank93 am 26. Juli 2016, 22:27:20
Jeder hat eine zweite Chance verdient !
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Mit manchen Dingen hat man m.M.n. zu Recht beim ersten Mal für immer verschissen. Wobei ich damit definitiv nicht den Fall des TE meine. Aber wenn Sie mal drüber nachdenken, was es so an Verbrechern gibt, kommen Sie evtl. auch auf den Trichter, dass Sie das mit der zweiten Chance SO pauschal vielleicht doch nicht sehen wollen.
Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2016, 06:00:29
Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?
Ich finde, dass diese Meinung ziemlich überheblich klingt. Wir sind alle Menschen, und Menschen machen nun auch mal Fehler. Gleich jemanden so anzugehen finde ich in meinen Augen sehr schade !
Das beantwortet meine Frage, welche Entscheidung des TE Sie nun meinen, immer noch nicht.
Ist die gegenteilige Ansicht nicht unfair denen gegenüber, die sich rechtstreu verhalten?
Kurze Frage an die Juristen hier im Forum.
Ist es nicht so das der Besitz/Handel von BTM z.b Cannabis strafbar ist, der Konsum aber straffrei ist ?
Wobei es schwer ist zu Konsumieren ohne auch im Besitz zu sein.
Gruß Rocco
Beides ja.
Danke wolverine für die Schnelle Antwort
Für Soldaten stellt Konsum in jedem Fall ein Dienstvergehen dar, das disziplinar geahndet wird, auch wenn es strafrechtlich nicht verboten ist.
In den ersten vier Dienstjahren führt überdies bereits Konsum meist zur fristlosen Entlassung des Soldaten.
Über beides wird jeder Soldat belehrt, zumeist schon in der ersten Woche seines Dienstes.