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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bauprofi64 am 28. Juli 2016, 00:39:22

Titel: Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Bauprofi64 am 28. Juli 2016, 00:39:22
Guten Abend,
ich bin kein Soldat, habe aber einen Freund, der einer war und ein noch besserer geworden wäre und brauche hier einmal ein feedback. Man muss sich ein wenig Zeit nehmen. Ich bitte aber darum nur ernst gemeinte und respektvolle Antworten und Mitteilungen zusenden. Danke!!!

Zur Geschichte. Mein Freund hatte seine Grundausbildung in Berlin gemacht. Hier war der erste Kontakt mit der BW. Es muss ihm gefallen haben. Danach hat er sich aber, wohl aus familiären Gründen, für einen "ordentlichen " Beruf entscheiden müssen. So glaube ich jedenfalls. Er war mit dieser Entscheidung nicht sehr glücklich. Nach seiner Ausbildung hatte er noch gut ein Jahr im Büro gearbeitet und dann gekündigt. Er hat sich 7 Monate!! für die Aufnahme zum Mienentauchanwärter, sein Traumberuf, vorbereitet. Ich habe noch nie einen Menschen gesehen, der sich geistig und körperlich so für sein Ziel vorbereitet hat. Hier beginnt eigentlich die leidvolle Geschichte.

Zum Termin, mit einer offiziellen Einladung, ging es nach Kiel. 7 Anwärter wurden geprüft, von denen es nur 2 schafften. Mein Freund war beim Laufen 15 Sekunden zu langsam, somit gescheitert. Da er wusste, welche Zeitvorgabe für Mienentaucher vorgegeben wird, stellte er die Frage: "Warum bin ich raus? Ich bin doch 45 Sekunden schneller gewesen, als die Vorgabe für Mienentauchanwärter!" Die Antwort der Prüfer:" Wieso Mienentauchanwärter? Du bist hier bei der Aufnahmeprüfung für die Anwärter zum Kampfschwimmer!"

Damit war für meinen Freund eine Welt zusammengebrochen. Wie kann so etwas sein, dass die Einladung von der BW falsch geschrieben wurde. Werden die Prüfungsergebnisse ggfs. nach Rücksprache anerkannt oder nicht, war die Frage. Das konnte zuerst keiner beantworten. Nach einer Weile bekam er geschrieben, dass diese anerkannt werden und er zur Untersuchung kommen sollte. Bei der Untersuchung war er nach der Vorbereitung von 7 Monaten fit, und nach Aussage der Ärzte, eine Bereicherung für die Mienentaucher. Aber einige Dinge gefielen den Ärzten dann doch nicht und er wurde wieder abgelehnt. Er gab wieder nicht auf. Hatte 5 verschiedene Fachärzte aufgesucht und die Ergebnisse waren positiv. Er wurde wieder vorstellig. Am letzten Tag, der möglichen Aufnahme, wurde ihm nun die Möglichkeit, sich der Aufgabe zur Mienentaucherausbildung zu stellen, gegeben. Er war endlich angekommen!

Bei den ersten Wochen vor dem Gelöbnis, sind meines Wissens nach, in der Marine viele Auszubildende zusammengewürfelt. Werdende Köche, Funker, usw. sind da wohl zusammen. Auch hier viel mein Freund den  Vorgesetzten auf, da er vom Herzen her ein Soldat ist und entsprechendes Verhalten an den Tag legte.

Um die Geschichte hier abzukürzen. Aus optischen Gründen wurde er nicht beim Gelöbnis vereidigt. Nach kurzer Zeit bekam er dann noch Post von der BW, dass er bei der Einstellung einen Vorfall, der bereits 7 Jahre zurück lag, nicht wahrheitsgemäß angegeben hatte. Mit 20 Jahren hatte er, wegen Trunkenheit, den Führerschein verloren. Damit war er nun endgültig und ohne weitere Möglichkeiten raus. Ihm war der Fehler nicht bewusst und das glaube ich ihm. Der Traum vom Soldaten, der gerne sein Land, mit allem was er hatte, verteidigen wollte, war geplatzt. Als Mienentauchanwärter spricht man noch von Stolz und Ehre, man steht für seine Kameraden und für sein Land ein. Dieses Gefühl hat er nicht nur mir in Gesprächen vermittelt. Auch die Vielzahl seiner Vorgesetzten, die sich schriftlich für ihn eingesetzt haben und ihn, aufgrund seines Auftretens und seiner Leistungen als Kampfschwimmanwärter in der Ausbildung gesehen hatten, konnten an der Entlassung nichts ändern.

Jetzt kann jeder sagen: "Selber Schuld!" Ich sage nein!!! Andere sagen: "Er hätte nur wahrheitsgemäß sein Kreuz setzen müssen." Ja, gut. Dennoch verstehe ich die Vorgehensweise der Entlassung nicht. Da wird in irgendeinem Büro, weit weg, von oben, ohne sich den Menschen anzuschauen, aussortiert. Er wäre eine Bereicherung für jede Einheit gewesen, so der o-Ton, einiger Vorgesetzten. Mein Freund hat mit sehr viel Stolz die Uniform der BW getragen. Junge Menschen müssen sich finden, machen Fehler, die man ihnen zugestehen sollte. Manchmal sind es äußere Einflüsse, die sie aus dem Gleichgewicht bringen. Es gibt Psychologen bei der BW, die Aussagen des Soldaten überprüfen. Zeigt er Reue, ist er ehrlich, usw.? Diese Einschätzungen zählen hier auch nicht.

Ich arbeite in einer großen Firma, wo man hart aber ich meine schon gerecht mit den Mitarbeitern umgeht. Wenn einer einen Fehler macht, ist die Chefetage auch bereit, denjenigen anzuhören und nach einem persönlichen Gespräch, wird entschieden was passiert. Warum geht das hier nicht. Typisch deutsches System?

In der heutigen Zeit spricht man in der freien Wirtschaft vom Fachkräftemangel. Das Problem hat die BW auch. Solche Typen, wie meinen Freund, den hätte man nicht so gehen lassen dürfen! Er hätte ein Chance verdient gehabt und der BW hätte er gut getan.

Nun habe ich hier richtig ausgeholt. Es lag mir auf der Seele, von meinen Freund etwas zu erzählen.

Er hatte rechtlichen Beistand genommen und dennoch ist er entlassen worden. In Berufung zu gehen scheint auch nicht von Erfolg gekrönt zu sein.

Gibt es in diesem Forum jemanden der Erfahrungen mit so einem Fall hat, über die er berichten könnte? Gibt es noch eine Chance für meinen Freund? Wobei ich nicht weis, ob er für die Bundeswehr noch alles geben würde. Die Enttäuschung sitz tief. Er ärgert sich über sich aber noch mehr über die Art der Vorgehensweise der BW. Ich weis nur, die Bundeswehr hat einen sehr guten Soldaten verloren.

Wer bis hier hin gelesen hat, dem danke ich für seine Geduld und wünsche noch eine gute Restwoche

Fidde71









Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2016, 04:44:39
ZitatAus optischen Gründen wurde er nicht beim Gelöbnis vereidigt.
Das ist doch Blödsinn. Er war doch kein FWDL und wegen Aussehen wird doch niemand nicht vereidigt wenn das eine gesetzliche Vorgabe ist.
ZitatWenn einer einen Fehler macht, ist die Chefetage auch bereit, denjenigen anzuhören und nach einem persönlichen Gespräch, wird entschieden was passiert. Warum geht das hier nicht.
In jedem Entlassungsverfahren wird der Betroffene angehört, das ist auch hier geschehen.
Unbeschadet dessen habe ich meine Zweifel, dass eine Entlassung ausschließlich aufgrund des "vergessenen" Kreuz bei Fahrerlaubnisentzug erfolgte. Entweder ist da noch mehr vorgefallen oder es ist nur die halbe Wahrheit. Zumal der Minentaucher eine Mangelverwendung ist, wo der Bedarf sehr hoch ist.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 28. Juli 2016, 06:53:47
Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber das hört sich nach einer "Fantasie" an... zu viele Dinge unplausibel und überhaupt nicht möglich (wie bspw. "Aufgrund der Optik kein Gelöbnis  ???").
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2016, 07:10:20
Hier geht mir aber einiges durcheinander!

Zuerst würde ich gerne wissen, für welches Dienstverhältnis (FWDL oder SaZ) und, wenn als SaZ, für welche Laufbahn er sich überhaupt beworben hatte.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2016, 07:26:18
Zitat von: KlausP am 28. Juli 2016, 07:10:20
Hier geht mir aber einiges durcheinander!

Zuerst würde ich gerne wissen, für welches Dienstverhältnis (FWDL oder SaZ) und, wenn als SaZ, für welche Laufbahn er sich überhaupt beworben hatte.

Was immer es nun wirklich war, es muss SaZ gewesen sein:
Zitatwurde ihm nun die Möglichkeit, sich der Aufgabe zur Mienentaucherausbildung zu stellen, gegeben
bzw.
Zitataufgrund seines Auftretens und seiner Leistungen als Kampfschwimmanwärter
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2016, 07:33:38
Dann frage ich mich, was das Gelöbnis damit zu tun hat. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme daran ist doch nach meinem Verständnis für SaZ rechtlich völlig irrelevant.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Fitsch am 28. Juli 2016, 07:38:41
ist es so, dass für Minentaucher / Kampfschwimmer unterschiedliche Laufzeiten gelten?

Früher(tm) wurde am Ende der Spezialausbildung Waffentaucher zwischen Minentaucher / Kampfschwimmer unterschieden?

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Flexscan am 28. Juli 2016, 07:58:56
Auch in der Bundeswehr gibt es eine Probezeit, in der man kündigen kann oder auch gekündigt werden kann.
Damit dürfte das Thema dann erledigt sein.

Das ein Rekrut aufgrund optischer Mängel nicht zum Gelöbnis zugelassen wird, halte ich schlicht für Schwätzerei.

Bei der Bewerbung hat man wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
Unwahre/Verschwiegene Sachen sind Einstellungsbetrug und führen zur Entlassung

Vergessen oder wusste ich nicht sind Ausreden, die man schon tausendfach gehört hat.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Juli 2016, 08:08:03
Hier ist in der Darstellung des Fragenstellers - und das ist überhaupt kein Vorwurf(!) - Einiges unplausibel.

Zunächst einmal muss man nicht nach Kiel (wofür?), sondern nach Wilhelmshaven an das KC, um überhaupt als Bootsmannsanwärter angenommen zu werden. Hierüber ist noch gar nicht gesprochen worden. Dann beginnt man seine militärische Laufbahn an der MUS in Plön mit der GA (auch hierüber wurde nicht gesprochen). Im Rahmen der GA legen die SaZ ihren Diensteid ab - und da die MUS regelmäßig Feierliche Gelöbnisse für die FWDL durchführt, nehmen daran auch die längst vereidigten SaZ teil (wie Klaus schon sagte, rechtlich vollkommen unverbindlich.

Danach beginnt für Minentaucheranwärter der Auswahllehrgang - zunächst geschlossen für beide Verwendungen in Eckernförde: Zukünftige Minentaucher und Kampfschwimmer. Der besteht aus folgenden Bestandteilen:
-  Zuerst werden die Anwärter in der Kampfschwimmerkompanie in sechs Wochen zum Schwimmtaucher ausgebildet. Hier gibt es natürlich die angesprochenen Leistungskriterien, die erfüllt werden müssen, damit es in den nächsten Teil geht. Es folgt dann in der Minentaucherkompanie des Seebataillon der fünfwöchige Minentaucheranwärter-Lehrgang - auch wieder mit Leistungsvorgaben, die erfüllt werden müssen. Sowie schließlich der zwölfwöchige Minentaucher-Lehrgang. Der allgemeinmilitärische Teil der Bootsmannsausbildung wird mit diesen beiden Lehrgängen verzahnt und an der MUS durchgeführt.

So, wie es der Fragensteller darstellte, kann der Weg nicht abgelaufen sein und wegen eines abgeschlossenen Verfahrens allein wird der Soldat auch nicht entlassen, zumal er bei Bekanntwerden zuvor angehört werden müsste. Und wenn es "nur" das vergessene Kreuzchen wegen dieser Altsache gewesen wäre, wäre es auch nicht zur Entlassung gekommen.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: schlammtreiber am 28. Juli 2016, 09:40:45
Ich teile die Zweifel der oben schreibenden Kameraden.
Die Geschichte passt so wie sie hier steht von vorne bis hinten nicht.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: wolverine am 28. Juli 2016, 10:01:41
Spielt doch eigentlich alles keine Rolle. Der, um den es geht, war blutiger Anfänger und hat sicher nur die Hälfte verstanden bzw. geschönt erzählt und der TE davon nur die Hälfte richtig verstanden und wiedergegeben. Das ist aber der entscheidende Satz:
Zitat von: Bauprofi64 am 28. Juli 2016, 00:39:22
Er hatte rechtlichen Beistand genommen und dennoch ist er entlassen worden. In Berufung zu gehen scheint auch nicht von Erfolg gekrönt zu sein.
Auch die erste Instanz hielt die Entlassung für rechtmäßig und Berufung wurde entweder nicht zugelassen oder für wenig aussichtsreich erachtet. Wenn die nicht eingelegt wird, ist das Thema durch. Völlig egal was wir davon halten. Und ohne die gesamte Akte ist eh jede Meinung völliger Blödsinn.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Bauprofi64 am 28. Juli 2016, 10:20:04
Erst einmal danke für eure Kommentare.

Ich hatte in meinen Ausführungen bereits erwähnt kein Soldat zu sein und bin es auch nie gewesen, daher ist die Chronologie, Kiel, Wilhelmshaven oder Plön für die Geschichte, meiner Meinung nach, nicht ganz so wichtig. Aber ich gebe zu, für den Insider mag das verwirrend sein.
Ich habe das hier nach besten Gewissen und Wissen formuliert.

Ich würde mir hier auch nicht so die Mühe machen und mir die Nacht um die Ohren hauen, wenn ich es nicht ernst meine.

Soweit ich weis war er tatsächlich in Wilhelmshaven zum "Einstellungstest". Er wollte Soldat auf Zeit werden. Danach ist er in Plön zur Grundausbildung gekommen. Die Umstände, wie er dort hin gekommen ist, hatte ich ja bereits erwähnt.

In der Tat, ist beim Gelöbnis mein Freund vor versammelter Mannschaft aussortiert worden. Und zwar aus optischen Gründen!! Tatoos haben da wohl jemanden gestört. Und, sorry, das ist keine "Schwätzerei". Hier fühlte er sich als Soldat 2. Klasse behandelt und ich finde zurecht. Aber das kann auch nicht der Grund gewesen sein, entlassen worden zu sein. Ich denke, so etwas geht gar nicht und hätte man einen Tag vorher unter 4 bis 6 Augen ihm sagen können. Er hatte sich danach offiziell beschwert, was ich in dieser Frage nicht als überzogen empfunden habe.

Seine Entlassung ist aber wirklich so abgelaufen. Wie gesagt, auch mit rechtlichem Beistand war da nichts mehr zu retten.

Vielleicht ist die Beschwerde und der gesamte Vorfall mit ein Grund gewesen und das alles Zusammen hat zur Entlassung geführt. Wie dem auch sei, zu ändern ist es ja nicht mehr.

Noch einmal Danke für eure Ausführungen und die Exkursion durch Abkürzungen und den Werdegang des Mientaucheranwärters.

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Razzon am 28. Juli 2016, 10:33:34
Warum die Tattoos? Ist der Kamerad im Gesicht tätowiert?  Sonst kann ich mir nicht vorstellen das man im großen Diener Tattoos sieht? Auch denke ich wenn jemand unwahre Angaben vor seiner Einstellung macht (ob nun wissend oder unwissentlich) muss er eben die Konsequenzen tragen.

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Juli 2016, 10:37:53
@ Razzon, wir hatten ja bereits festgestellt, dass der Gesamthergang etwas anders stattgefunden haben muss. Auch wird niemand wegen Einlegens einer Wehrbeschwerde entlassen. Im Übrigen fehlt uns hier die Information über die tatsächlichen Entlassungsgründe. Darüber können wir nur spekulieren, was nichts bringt.

Im Übrigen gibt es bei der Marine keinen Großen Dienstanzug.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Razzon am 28. Juli 2016, 10:43:02
naja gut - welcher Anzug auch immer - oder trägt die Marine kurze Hose und Badelatschen?
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Juli 2016, 10:48:52
@ Razzon: Nichts wissen, aber blöde Sprüche.  Die "alte" Anzugsordnung für die Bundeswehr ist im Netz aufzufinden. An den Dienstanzugsvarianten hat sich nichts geändert.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Razzon am 28. Juli 2016, 10:52:59
Alles gut? Blöde Sprüche kann ich nicht erkennen? Ich verstehe nicht wie man bei einem Gelöbnis diese Tattoos sehen kann - fertig.

Und wie dieser Anzug nun heisst ändert an meiner Aussage nichts.

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: LwPersFw am 28. Juli 2016, 11:01:53
Ohne jede Bewertung:

1. Der Bewerber MUSS jede Frage im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß beantworten.

2. Über möglichen Folgen einer falschen oder unterlassenen Angabe wird er im Bewerbungsbogen belehrt.

3. Die hier gestellte Frage "Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?" wurde mit "Nein" beantwortet.

4. Es stellte sich dann heraus, dass er hätte "Ja" ankreuzen müssen.


Dies wurde als sog. "vollendeter Einstellungsbetrug" (durch "arglistige Täuschung") bewertet.

Folge:

Nach § 55 Abs. 1 i.V. mit § 46 Abs. 2 Ziff. 2 und § 56 Abs. 2 und 3 SG ist der Soldat zu entlassen.

Das BMVg kann bei vorliegen schwerwiegender Gründe davon absehen. In der Regel wird aber die Entlassung vollzogen.


Subjektiv empfundene Gründe wie "Das hatte ich nach so vielen Jahren vergessen..." sind nachvollziehbar
und ja auch rein menschlich... spielen aber im Rahmen einer juristischen Bewertung und darüber sprechen
wir hier, keine Rolle.

Deshalb steht u.a. auch im Bewerbungsbogen:

"...Ich bin mir bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben ... die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge haben können..."

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2016, 12:37:05
Ich vermute mal, dass da auch noch was im Bundeszentralregister steht. Ich habe ja nicht umsonst gefragt, für welche Laufbahn er sich beworben hatte.

Als Information für den TE:

- Bewerber für die Mannschaftslaufbahn beantrGen bei ihrem Einwohnermeldeamt ein "Führungszeugnis für Behörden" und veranlassen die Übersendung an das zuständige Karrierecenter.

- Bewerber für alle anderen Laufbahnen müssen zustimmen, dass die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" einholt.

Das steht auch im Bewerbungsbogen und dafür unterschreibt der Bewerber auch.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Bauprofi64 am 29. Juli 2016, 09:52:54
Zum Abschluss noch einmal Danke für die Stellungnahme.

Ihr habt in der Frage der wahrheitsgemäßen Beantwortung von Fragen bei der Einstellung natürlich recht. Hier hat mein Freund in der Tat, und wenn auch unbewusst, einen fatalen Fehler begannen.

Aber der Sachverhalt bei dem Gelöbnis ist so abgelaufen, wie ich ihn beschrieben hatte.

In der Marineunteroffizie
rsschule wurde zum Gelöbnis angetreten. Der Hauptbootsmann lies nach Größen antreten und hat die Namen der einzelnen Soldaten vorgelesen. Bei seinem Namen angekommen, lies er ihn , und das vor der gesamten Kompanie, wissen, dass der Chef seine Teilnahme untersagt hätte.
Im Übrigen, die Tattoos sind am Hals gewesen und man hätte sie abdecken können.

Das nur noch einmal zum Abschluss dieses Sachverhaltes.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: BulleMölders am 29. Juli 2016, 12:23:16
Zitat von: Bauprofi64 am 29. Juli 2016, 09:52:54
Im Übrigen, die Tattoos sind am Hals gewesen und man hätte sie abdecken können.
Je nachdem welcher Anzug getragen wurde, kann man das halt nicht so einfach. Und wenn dann hätten, wegen des einheitlichen Anzugs, alle Soldaten diese Modifikation des Anzugs vornehmen müssen. Z. b. ein Halstuch tragen.

Ob man den "Ausschluss" vor versammelter Mannschaft vornehmen musste, sein mal dahingestellt.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: slider am 29. Juli 2016, 14:38:07
Trotzdem eine sehr fragwürdige Praxis. Entweder der Soldat ist mit seiner Optik tauglich oder er ist es nicht. Ihn einfach auszuschließen, weil einem DV die Optik persönlich nicht zusagt, geht mMn wirklich nicht.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Getulio am 29. Juli 2016, 16:56:57
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass da bereits die "in der Pipeline" befindliche Entlassung eine Rolle gespielt hat.

Im übrigen bin ich persönlich auch der Ansicht, dass bei Soldaten jedenfalls in Vorgesetztendienstgraden tätowierte Hälse, Gesichter oder Hände nicht wünschenswert sind. Wie man als Bw damit umgeht, steht dann auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: wolverine am 29. Juli 2016, 19:17:56
Das beste Tatoo wurde nie gestochen!
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Rocco am 29. Juli 2016, 23:29:52

Ich Frage mich nach den Durchgelsenen Beiträgen die ganze Zeit, was Stand in dem Urteil ?





Zitat von: wolverine am 29. Juli 2016, 19:17:56
Das beste Tatoo wurde nie gestochen!

Kurze vom Thema abkommen: Das kann man so nicht sagen, habe schon Tattoo´s gesehen die für den Träger äusserst wichtig war da Sie Narben verdeckten durch Mißhandlungen z.b.



Gruß Rocco

Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Markus1987 am 31. Juli 2016, 11:49:27
Ich kann mich den Kameraden auch nur anschliessen.

Da muss irgendwo noch etwas gestanden haben. Das mit der Optik kann ich mir schwer vorstellen. Ein Kumpel von mir hat seit seiner Kindheit die Linke Gesichtshälfte verbrannt ( ab Hals aufwärts, Ihm ist die Wärmeflasche geplatzt , es war wohl zu heißes Wasser drinnen ). Der stand in vorderster Reihe beim Gelöbnis.
Das Urteil würde mich jetzt auch interessieren.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: Jens79 am 31. Juli 2016, 13:22:34
Es macht natürlich Sinn, ein nicht absichtlich herbeigeführte Verbrennung mit einer absichtlich herbeigeführten Tätowierung zu vergleichen...... ::)

Wir werden es vermutlich nie erfahren.
Titel: Antw:Entlassung eines Bundeswehrsoldaten
Beitrag von: itschie am 31. Juli 2016, 16:11:38
Also das mit den Aussortieren beim Glöbnis kann ich mir so nicht vorstellen, tatoovierte kann man auch recht gut in einen Zug verstecken, grade wenn es so ein "Mustersoldat" gewesen ist.

Was die Entlassung an geht, wenn das so ist, ist das halt so, Glaskugel haben wir hier nicht um wirklich alles einzusehen und vom Hören und Sagen schafft keine Fakten!