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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Interesse 1977 am 05. August 2016, 10:08:16

Titel: Höhe der Beiträge für die Rentenversicherung
Beitrag von: Interesse 1977 am 05. August 2016, 10:08:16
Moin allerseits!

Kann mir jemand sagen, in welcher Höhe Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Ich habe mal gehört, es sollen annähernd 90% im Vergleich zur Nachversicherung von ausscheidenden SAZ sein.
Ich erhalte Leistungen nach dem USG und bei mir ist es im Moment so wie beim Kameraden "Merowig" in diesem Thread:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=56130.msg581462#msg581462

Also in meinem Versicherungsverlauf ist der Wehrdienst vermerkt, aber keine Beiträge.
Laut Aussage USG werden diese an jedem Jahresende zusammenfassend abgeführt.
Über die Höhe konnte mir die Dame aber keine Auskünfte geben.

MkG
Titel: Antw:Höhe der Beiträge für die Rentenversicherung
Beitrag von: F_K am 05. August 2016, 12:41:51
Die Höhe orientiert sich an den gezahlten USG Leistungen (wie beim Gehalt auch).
Titel: Antw:Höhe der Beiträge für die Rentenversicherung
Beitrag von: Interesse 1977 am 05. August 2016, 19:56:38
An der monatlichen Gesamtsumme?
Und wie genau wird das berechnet?


Gesendet von meinem C 64
Titel: Antw:Höhe der Beiträge für die Rentenversicherung
Beitrag von: F_K am 05. August 2016, 22:16:19
1/365 Rentenpunkte pro Tag sofern Einkommen dem durchschnittlichen Einkommen entspricht - genauso wie sonst auch ...