Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Almighurt am 07. August 2016, 14:51:25

Titel: Anfahrtskostenerstattung
Beitrag von: Almighurt am 07. August 2016, 14:51:25
Hallo liebes Forum,

ich habe am 15. einen Termin in Berlin zur Musterung, bin aber erstmal zurück zu meinen Eltern 'gezogen' (Wohnort ist bei ihnen angegeben da Auslandssemester bevorsteht). Diese Wohnen aber in Düsseldorf und der Musterungstermin konnte auch nicht nach Ddorf verlegt werden und nein ich konnte dies nicht schon von Anfang an planen, da ich nicht wusste wann ich aus meiner alten Wohnung ausziehen konnte.
Nun meine Frage: Wird mir die Bahnkarte voll zurückerstattet oder nur ein Teil davon? Bleibe ich auf den Kosten sitzen, da ich mich ja eig von Berlin aus beworben haben?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Anfahrtskostenerstattung
Beitrag von: Papierberg am 07. August 2016, 16:02:41
Da die höheren Kosten ausschließlich das Resultat ihrer persönlichen Dispositionen nach erfolgter Bewerbung sind, spricht einiges für eine Kostentragung des Mehraufwandes durch Sie. Mich wundert nur, dass eine Musterung in Düsseldorf oder in räumlicher Nähe nicht möglich sein soll.
Titel: Antw:Anfahrtskostenerstattung
Beitrag von: Almighurt am 07. August 2016, 17:27:24
Bei mir war es eine etwas 'spontane' Entscheidung nach dem Bachelor wieder zurück zum Bund zu gehen. Mitte Juli hab ich mich beworben und brauchte einen Musterungstermin vor dem 18.08, da ich danach in Finnland (Auslandssemester)-Dezember bin aber zum 1. Quartal beim Bund anfangen möchte.
Da ich Wiedereinsteller würden sonst meine Akten zuspät in Ddorf ankommen und joa, die nette Dame meinte dass das halt deswegen nicht Funktioneren würde.

Hm okay, dann stell ich darauf schonmal ein, danke für die Antwort

Lg
Titel: Antw:Anfahrtskostenerstattung
Beitrag von: Ralf am 07. August 2016, 19:32:48
Vor wenigen Tagen hast du noch geschrieben,  du würdest am 01.01. deinem Dienst bei den Fallis antreten . Und nun hast du erst deine Musterung?
Ziemlich strange,  oder?
Titel: Antw:Anfahrtskostenerstattung
Beitrag von: Almighurt am 16. August 2016, 21:12:38
Liegt daran das ich schon eine Musterung hatte (Einplaner Arzt usw.) nur meine Gesundheitsakte, da Wiedereinsteller, war noch nicht da und die konnten mich noch nicht fest einplanen (Platz wurde reserviert wenn sich durch die alte Akte nichts ändert=fest). Nun hatte der Arzt kein schielen bei mir feststellen können damals aber schon, somit musste ich nochmal ran zum verschärften Augentest= 2. Musterungstermin

Hoffe ich konnte deine Skepsis beseitigen
Lg