Vermutlich nicht, weil sich die Nichtzusage der UKV immer erst auf die folgende(n) Personalmaßnahme(n) auswirkt.
Zitat von: KlausP am 08. August 2016, 10:56:20
Vermutlich nicht, weil sich die Nichtzusage der UKV immer erst auf die folgende(n) Personalmaßnahme(n) auswirkt.
Genau so ist es :)
Erst wenn Sie, nach Meldung Ihrer Eheschließung, weiter als 30 km von Ihrer jetzigen Stammeinheit wegversetzt würden,
kommt die Gewährung von TG in Betracht.
Was Sie mit Eheschließung erhalten werden, ist der Familienzuschlag der Stufe 1
(ca. 135,98 € / brutto im Monat / Betrag auf Grund Gehaltserhöhung ab 01.03.16)
Auch sollten Sie sich von einem
Fachmann im Steuerrecht beraten lassen, welche Steuerklassenkombination
die bessere für Sie und Ihre Frau ist... IV / IV oder III / V.
Bei IV / IV bleibt Ihre Lohnsteuer betraglich
in etwawie I.
Bei III / V, wenn Sie die III haben und Ihre Frau die V ... verringert sich für Sie die monatliche Lohnsteuer deutlich.
Beispiel : Verheiratet, A5, ES 2, KL IV = 339,66 € Verheirateter, A5, ES 2 KL III = 101,83 €
ABER !!! bei III >> Ihre Frau würde dann eben in die V kommen.... dies KANN günstiger sein... muss aber nicht !!
Denn am Ende des Jahres macht das Finanzamt eine Vergleichsrechnung über das ganze Steuerjahr,
was ggf. auch zu Nachzahlungen führen kann.
Kommt es zu Nachzahlungen ... setzt das Finanzamt i.d.R. dann auch Vorauszahlungen für das
Folgejahr fest...
Also ... fachlich gut beraten lassen !