Hallo wertes Forum,
ich hätte eine Frage:
Wer ist eigentlich während einer Übung der
für die mob-beorderten Reservisten der KVKs/BVKs zuständige Truppenarzt (im Fall der Fälle) ?
Ist das dann der Truppenarzt des jeweilige Landeskommandos ?
Ich meine, die G-Karte muß ja auch irgendwer haben.
Reine Neugier :)
Danke für Eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Mglw. in dem Standort wo der RegPlUstgTrp stationiert ist!?
Das kommt doch wirklich darauf an, was hier Fall der Fälle ist.
Geht es um militärärztliche Begutachtungen während einer RDL ist es das SanVersZ, das für das jeweilige LKdo zuständig ist. Denn die G-Karten der in den BVK/KVK beorderten Res werden ja ebenfalls beim LKdo aufbewahrt.
Während einer DVag/RDL im Rahmen einer Übung oder Einsatzes des BVK/KVK kann es sich nur um Notfälle handeln - und wenn der erkrankte Res kein SanVersZ in der Nähe hat, ruft er beim SanZ seines LKdo an und lässt sich zum nächsterreichbaren Arzt schicken, wie es bei aktiven Sold auch der Fall ist. Oder bei einem echten Notfall wird er mit dem zivilen Rettungsdienst ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht.
Hallo :)
Danke für die Antworten !
Ich meinte den Fall, wo man während einer Übung - theoretisch - auf einmal morgens krank ist (z.B. Fieber).
Ich weiß, daß das unwahrscheinlich ist, mich interessierte einfach mal wer truppenärztlich für diese Kameraden dann zuständig ist - ganz grundsätzlich.
Danke für Eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Welches SanVersZ zuständig ist egibt sich aus der OrgWeisung zur Aufstellung des Truppenteils - auch bei gekaderten Verbänden.
Gruß Andi
Lieber Andi, das ist ja vollkommen richtig, hilft dem Fragensteller aber weder allgemein, noch spezifisch weiter.
Gem. Organweisung gehören die Res aller BVK/KVK zu ihrem jeweiligen LKdo und entsprechend dem dem LKdo zugeordneten SanVersZ.
Da die BVK/KVK allerdings als na DSt im jeweiligen Bundesland disloziert sind und eben in ihrer Mehrzahl kein SanVersZ um die Ecke oder überhaupt erreichbarer Entfernung haben, ist die Frage schon berechtigt für den Fall der Fälle. Insofern gilt das von mir Gesagte.
Es gibt für jedes KVK eine spezifische OrgWsg in der jeweils auch ein örtlich zuständiges SanZ benannt ist. Dass es jeweils nur das SanZ für das jeweilige LdKdo ist halte ich für unwahrscheinlich.
Lieber Andi, da bin ich mir so gar nicht sicher, denn die KVK/BVK sind keine Wirtschaftstruppenteile oder dergl. Heißt, sie sind meiner Kenntnis nach auch nicht einem "eigenen" SanVersZ zugeordnet, sondern ganz generell als TE dem jeweiligen LKdo.
Das ist auch deswegen gewollt, da die ggf. erforderlichen militärärztlichen Begutachtungen zentral vom LKdo und dem "eigenen" SanVersoZ gesteuert werden sollen.
Dennoch ist die Frage des Fragenstellers natürlich berechtigt. Er sollte das über seinen Fhr KVK/BVK klären lassen, wie es in seinem Fall geregelt ist.
Hier ergibt sich die Zuständigkeit nicht als Zuordnung zum SanVersZ als zu betreuender TrTeil sondern die besondere Zuständigkeit für alle Soldaten im Bereich des jeweiligen Standortarztes.
Standortärzte sind klar ausgewiesen; dort, wo es mehrere SanVersZ im Einzugsgebiet gibt, gibt es auch immer nur einen StOArzt.
Ich habe mir gerade bei IS-Org die Org-Anweisung für das LKdo Baden-Württemberg angesehen und musste feststellen, dass für jede einzelne Dienststelle, einschließlich der FrwResArb, eine Versorgungseinrichtung der Sanität explizit zugewiesen ist! Da steht wirklich drin, dass der TrArzt für die FrwResArb in Stetten am kalten Markt über das SanVersZ Stetten geregelt ist!
Sag ich doch... ???
Damit kämen wir wieder hierzu "Mglw. in dem Standort wo der RegPlUstgTrp stationiert ist!?".
der "nächst" erreichbare Sto mit SanZ für die Leute des KVK
alles andere ist nicht Praktikabel
was nützt es wenn das KVK in X übt
- das LKdo in München ca 90km weg stationiert ist (Mindestfahrzeit ca 1 1/4 Std )
- der Regionalstab in Klainaitingen -Sto mit RSU und Vorgesetzter Sto des KVK - (Mindestfahrzeit ca 2 Std )
und ein "BW"-Standort in 40km entfernung vorhanden ist"