Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier, da ich Hilfe benötige, und bisher keine richtige Antwort finden konnte.
Es geht um folgendes:
Ich bin SaZ, meine Frau ist Hausfrau, in der GKV freiwillig gesetzlich versichert.
Wir haben 2 Kinder, beide sind über meine Frau familienversichert.
Unser 2. Kind ist stark entwicklungsverzögert, seit einem Jahr suchen wir nach dem Grund dafür, sind in einem SPZ und auch bei einer Humangenetikerin.
Bei unserem letzten Termin, der war gerade vor 2 Tagen, wurde mir und meiner Frau mitgeteilt, dass etwas gefunden wurde, also ein eventueller Gendefekt vorliegt.
Die Ärzte können dies jedoch nicht zweifelsfrei zuordnen, da bisher niemand mit genau dem gleichen (eventuellen) Gendefekt bekannt ist.
Um abzuklären, ob diese Mutation ausschlaggebend für die Entwicklungsverzögerungen unseres Sohnes ist, müssen meine Frau und ich Blut abnehmen und dieses humangenetisch untersuchen lassen.
Das Blut sollen wir bei unserem Hausarzt abnehmen und von dort dann direkt an das Medizinische Versorgungszentrum Köln schicken lassen (zusammen mit einer Überweisung)
Nun ist das bei meiner Frau ja kein Problem, sie geht einfach zu ihrem Hausarzt, legt ihre Versichertenkarte vor und lässt das Blut abnehmen, aber wie läuft das bei mir?
Wer zahlt diese Untersuchung? Ich habe gehört, für solcherlei Dinge muss ein Antrag gestellt werden... Stimmt das?
Was kann ich tun, damit diese Untersuchung gemacht werden kann, ohne dass ich das selber bezahlen muss?
Kennt sich da irgendwer aus und kann mir weiter helfen?
Beste Grüße und schonmal Danke im Voraus
Zitat... Kennt sich da irgendwer aus und kann mir weiter helfen? ...
Ja, Ihr Truppenarzt ist da der richtige Ansprechpartner.
Da es um den Gesundheitszustand des Kindes geht, müsste die Untersuchung eigentlich zu Lasten der Krankenkasse des Kindes gehen.
Aber im Zweifel ab zum Truppenarzt. Der weiss auch wie man den Antrag stellt. Und natürlich die Unterlagen des Kindes mitbringen aus der die Notwendigkeit der Untersuchung hervor geht.
Und Obacht- das Untersuchungsergebnis kann Folgen für die Tauglichkeit haben.
Zitat von: ulli76 am 14. August 2016, 14:38:30
Und Obacht- das Untersuchungsergebnis kann Folgen für die Tauglichkeit haben.
Ich verstehe das so bis jetzt kann keiner sagen Ob es an einem Gendefekt Liegt das das Kind an einer Entwicklungsverzögerungen leidet. Da bis jetzt noch nicht mal einen vergleichbaren Fall gibt. Das Blut der Eltern soll untersucht werden ob schon eine Defekt bei den Eltern Vorliegt und ob er weitergeben wurde.
Reine Spekulation wenn es zu Trifft das er Träger dieses Gendefekt ist, wo besteht da eine Gefahr für seine Tauglichkeit?
Er hat ja keine Körperliche oder Geistige einschränkung. Nur weil er was Vererben kann, sollte die seine Tauglichkeit nicht beeinflussen meiner meinung nach.
Ich schrieb "KANN", nicht "wird". Und das ist etwas, das bei tiefergehenden Untersuchungen grundsätzlich berücksichtigt werden muss.