Guten Abend Kameraden!
Ich bin leider bzgl meiner Frage nicht fündig geworden, daher hier ein neues Thema.
Nach 10 Jahren darf ich nun Bald die Bw verlassen und erhalte ja die besagte Abfindung.
Ich bin am 01.04.2006 eingezogen worden und muss die Abfindung daher voll versteuern.
Nun zur Frage:
Wann sind diese Steuern fällig?
Im Folgemonat wie z.B beim Trennungsgeld, oder erst mit der Einkommensteuererklärung?
Was mir auch Sorgen macht ist, dass ich ja dann am Ende des Jahres bei der Steuererklärung nochmal zahlen muss, weil ich ja ein deutlich höheres JahresBrutto habe (was in der Steuerklasse 3 schon schwer zum Tragen kommt).
Danke für eure Antworten
Die werden einfach direkt abgezogen. Wie bei der normalen Besoldung jeden Monat auch.
Und stehen dann auch als bereits gezahlte Steuern in der Steuererklärung.
Trennung: Sie sind Z 10? ???
Natürlich werden die fälligen Steuern direkt abgeführt, aber ich glaube, das war nicht die Haupt-Intention dieser Frage ;) !
Für Abfindungen gibt es eine etwas spezielle Art der Versteuerung und das sollte am besten mal unser "BulleMölders" erklären ;) ! So weit ich weiß wird die Gesamtsumme der Abfindung auf vier Jahre verteilt und dann so versteuert, als wäre sie in vier Jahren zu jeweils einem Viertel angefallen. Aber das ist nur der Versuch einer Erklärung!
Beispiel dazu:
Ein Arbeitnehmer erhält eine Abfindung in Höhe von € 100.000,--! Diese wird so versteuert, als würden in vier verschiedenen Jahren jeweils € 25.000,-- anfallen. Somit wird dann vier Mal der Steuersatz für € 25.000,-- fällig und nicht der Höchstsatz, der bei € 100.000,-- zum tragen käme!
OK, ich habe mittlerweile erfahren, dass es wohl nicht vier Jahre, sondern fünf sind, auf die eine Abfindung verteilt wird!
Daher würden die oben erwähnten € 100.000,-- quasi mit dem fünffachen Betrag einer Abfindung von € 20.000,-- versteuert werden!
Wolverine: ja, ich bin SaZ 10.
23 Monate FWDL und eine ZAW haben das Kwea dazu veranlasst aus der 8 eine 10 zu machen.
Zur Fünftelregelung hab ich auch was gelesen, war mir aber nicht sicher, ob die Abfindung die Voraussetzungen dafür erfüllt