Servus Kameraden,
ich habe meinem Zugführer einen Urlaubsantrag überreicht (2 Wochen vor dem beantragten Tag) und er hat seine Position unterschrieben.
Nun habe ich bis heute noch keine Genehmigung oder Absage bekommen und Montag wäre schon der Tag.
Kennt ihr das "Gerücht" wenn der Antrag nicht abgelehnt mit Begründung zurückkommt, gilt er als genehmigt? Ist da was dran? Ich möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.
Achja: Mo soll Urlaubssperre sein wegen irgendwas habe ich von Kameraden gehört, deswegen Frage ich.
Ich weiß das er abgelehnt mit Begründung zurückkommen muss wenn er abgelehnt wird.
Liebe grüße
ZitatIch möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.
Da wird Ihnen wohl nichts Anderes übrig bleiben. Eine Ablehnung wäre Ihnen mit Begründung (und da reicht das Wort "Urlaubssperre" z.B. nicht aus!) schriftlich auf dem Urlaubsantrag zu eröffnen und eine Kopie des abgelehnten Antrags ist zur Urlaubsakte zu nehmen.
Und wenn ich nicht hingehe und ich den bis morgen nicht selbständig von einem Vorgesetzten erhalte? Ich möchte den freien Tag ja haben aber wenn ich den Antrag nicht abgelehnt zurückbekommen, kann ich dann Montag fern bleiben, obwohl ich auch keine 100%Ige Genehmigung habe?
Darauf wollte ich eigentlich heraus.
Zitat von: Xdivine23 am 17. August 2016, 14:46:57
Und wenn ich nicht hingehe und ich den bis morgen nicht selbständig von einem Vorgesetzten erhalte? Ich möchte den freien Tag ja haben aber wenn ich den Antrag nicht abgelehnt zurückbekommen, kann ich dann Montag fern bleiben, obwohl ich auch keine 100%Ige Genehmigung habe?
Darauf wollte ich eigentlich heraus.
Deswegen frage ich ja, ob da was dran ist. Man kann Gerüchte ja auch aus der welt schaffen.
Dann müssen Sie sich aber auch nicht wundern, wenn Sie sich am Dienstag beim Chef zur Vernehmung melden dürfen.
Nur der DV genehmigt den Urlaub - das Sichtzeichen des TE Führers ist keine Genehmigung.
Abwesenheit ohne Genehmigung des DV kann zu einer Vernehmung und Erziehung führen ...
Also ist es eine Unwahrheit das Urlaub als genehmigt gilt wenn er mir nicht abgelehnt zurückgegeben wird. Danke
Aus der Vorschrift ist mir so eine Regelung nicht in Erinnerung. Ob es in Ihrer Einheit eine solche interne Regelung gibt können nur Sie wissen.
Zitat von: Xdivine23 am 17. August 2016, 15:06:23
Also ist es eine Unwahrheit das Urlaub als genehmigt gilt wenn er mir nicht abgelehnt zurückgegeben wird. Danke
Früher war es einfacher, als man noch einen Urlaubsschein brauchte. Allerdings konnte man da auch dann keinen auf unwissend machen, ob der Urlaub genehmigt wurde oder nicht.
Schweigen ist keine Zustimmung!
Ist zwar schon älter... darin wird aber alles Wesentliche zum Thema erläutert.
Grundsatz:
Der Soldat darf nicht von einer stillschweigenden Zustimmung des DV ausgehen.
Im Zweifel muss sich der Soldat durch Rückfrage der Genehmigung versichern, bevor er den Urlaub antritt.
http://lexetius.com/2003,3180
Das ist eigentlich Selbstverständlich.... :o
Einfach mal kurz im Geschäftszimmer anrufen und nachfragen wäre für Sie keine Option?
Einfach mal in die letzte Zeile des Urlaubsantrages schauen: "Die Genehmigung des Urlaubs wurde dienstlich bekanntgegeben am (Datum) durch (Dienstgrad, Name)". Dieser Satz hat durchaus Sinn und Berechtigung und steht dort nicht zum Spaß oder weil noch Platz auf dem Papier war. Keine Bekanntgabe -> keine Sicherheit ob der Urlaub genehmigt wurde und somit im Zweifel eigenmächtig abwesend mit allen möglichen Konsequenzen. Hier ist der Soldat in der Holschuld und hat sich zu informieren, ob sein Urlaub genehmigt wurde; schließlich will der Soldat etwas von der Einheit, nämlich Urlaub, und nicht anders herum. Ich kenne es sogar so, dass der Soldat diese Bekanntgabe noch per Unterschrift auf dem Urlaubsantrag zu quittieren hat bevor der Urlaub angetreten wird. Damit ist man dann auf der ganz sicheren Seite.
Sicher wird es in vielen Einheiten so gehandhabt, dass man nur bei Nichtgenehmigung einen Rückläufer bekommt, tatsächlich belastbar ist dieses aber nicht. Beispiel: der Antrag geht verloren (soll ja durchaus mal vorkommen), der Soldat denkt er hat genehmigten Urlaub und bleibt dem Dienst fern, die Einheit/Chef/Spieß/TE-Fhr wissen von nichts. Die Aussagen "Ich hab doch eingereicht..." und "ich dachte aber..." zählen dann nicht.
Es gibt Dienstvereinbarungen (z.B. Geschäftsordnungen) die sehen auch so etwas ähnliches vor. Wenn der DezLtr/RefLtr dem Antrag zugestimmt hat darf der Beantragende davon ausgehen, solange er nichts anderes hört.
Alles andere ist -wie sagt man so schön- eher dünnes Eis.
Zitat von: Ryan91 am 18. August 2016, 11:34:04
Einfach mal kurz im Geschäftszimmer anrufen und nachfragen wäre für Sie keine Option?
Nein, er schreibt doch klar, dass er das keinesfalls will:
ZitatIch möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.
Aus der Fragestellung geht klar hervor, dass der Kamerad mit einer Ablehnung rechnet und hier gerne eine Rechtsgrundlage hätte für seine Vermutung "wenn die Ablehnung mich nicht erreicht kann ich ungestraft fernbleiben". ;)