Schönen guten Abend Community,
ich starte am 04.10.2016 meine Grundausbildung in Heide. Ich wohne aber in Mittelfranken (Bayern) und muss somit, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre mit der Bahn fahren.
Ich hab jetzt mal recherchiert und bei der Deutschen Bahn angerufen. Die haben mir die BahnCard50 vorgeschlagen. Weiß jemand noch andere Möglichkeiten?
Bzgl. Bundeswehr: Der Einplaner sagte, dass ich für die erste Fahrt einen Gutschein bekomme und ich den Rest selbst zahlen müsse. Ist das richtig oder übernimmt die Bundeswehr noch weitere Kosten bzgl. der Hin- und Rückreise. Falls nicht: Bekomme ich wenigstens einen Teil der Kosten über Lohnsteuer etc. erstattet?
Wäre nicht schlecht, wenn mir da jemand helfen könnte. Finde im Internet dazu auch keine aktuellen Themen.
Gruß Jonas :)
FWDL oder SaZ? Ich nehme an SaZ? Dann bekommst du IIRC bis Besoldungsgruppe A8 (oder A/?) die BahnCard 50 zu 50% von der Bundeswehr bezahlt.
Dazu gibt es aber auch einen Unterricht in der GA.
Zitat von: Pericranium am 19. August 2016, 22:44:14
FWDL oder SaZ? Ich nehme an SaZ? Dann bekommst du IIRC bis Besoldungsgruppe A8 (oder A/?) die BahnCard 50 zu 50% von der Bundeswehr bezahlt.
Dazu gibt es aber auch einen Unterricht in der GA.
Ja richtig SaZ. Das klingt schon mal gut.
Okay dann mache ich es vermutlich so, dass ich mit dem Gutschein, den ich bekomme dort hin fahre und hoffe, dass dieser Unterricht von dem Sie reden in der ersten Woche stattfindet.
Und dann schau ich einfach mal weiter. :)
Vielen Dank erstmal
Bei mir ist das schon zu lange her, aber es ist so, dass Sie bei Ihrem Rechnungsführer einen Antrag auf Rückerstattung von 50% der Kosten der Bahncard 50 stellen können (oder irgendwie so).
Haben Sie mal geschaut was denn so eine Zugfahrt kostet? So ne Strecke ist doch sicher richtig teuer, oder? Und das dauert ja ewig...
Ich persönlich würde mir sowas nicht mit dem Zug antun. Sie könnten ja am neuen Standort auch mal nach Mitfahrgelegenheiten etc. schauen.
Und vllt. auch nur alle 2-3 Wochen heim fahren, denn sonst geht das ja echt ins Geld.
Neuerdings kannst du die BC50 auch erst einmal für zwei oder drei Monate testen. Das würde dir ja schon einmal weiterhelfen.
Google das mal vorher.
Zitat von: Pericranium am 19. August 2016, 22:53:18
Bei mir ist das schon zu lange her, aber es ist so, dass Sie bei Ihrem Rechnungsführer einen Antrag auf Rückerstattung von 50% der Kosten der Bahncard 50 stellen können (oder irgendwie so).
Haben Sie mal geschaut was denn so eine Zugfahrt kostet? So ne Strecke ist doch sicher richtig teuer, oder? Und das dauert ja ewig...
Ich persönlich würde mir sowas nicht mit dem Zug antun. Sie könnten ja am neuen Standort auch mal nach Mitfahrgelegenheiten etc. schauen.
Und vllt. auch nur alle 2-3 Wochen heim fahren, denn sonst geht das ja echt ins Geld.
Ja ich habe mir natürlich schon über die Strecke informiert. 7 Stunden mit dem Zug und 3 Umstiege. Normalpreis liegt bei 140 Euro aber die zahl ja sowieso niemand. Deswegen dann wahrscheinlich auch BahnCard. Dass ich nicht jedes Wochenende heimfahren werde ist mir bewusst und ehrlich gesagt.. muss ich auch nicht wirklich. Wenn ich 1-2 mal im Monat heimfahre ist das völlig ok.
Ich muss es mir aber mit der Bahn antun, da ich erst 17 bin und noch nicht Autofahren darf. Wegen Fahrgemeinschaften muss ich einfach mal schauen, ob noch andere Leute aus der Richtung kommen. Aber die werden dann denke ich auch mit der Bahn anreisen. Denke nicht, dass jemand 600-700km mit dem Auto dort hoch fährt für die Zeit. Mal schauen :)
Zitat von: Photograph am 19. August 2016, 23:00:05
Neuerdings kannst du die BC50 auch erst einmal für zwei oder drei Monate testen. Das würde dir ja schon einmal weiterhelfen.
Google das mal vorher.
Ja ich warte einfach mal die erste Woche in der GA ab. Bleibt mir ja im Endeffekt nichts anderes übrig ::)
Die Bahncard 50 wird Ihnen m.E. nur dann erstattet, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Trennungsgeld erfüllen (mit 17 Jahren tendenziell eher nein) und deshalb Anspruch auf Reisebeihilfen nach § 5 der Trennungsgeldverordnung haben. In diesem Fall würde geprüft, ob sich die Erstattung einer Bahncard während des Trennungsgeldanspruchs amortisiert, Ihnen dann einmalig die Bahncard erstatten und sie für deren Laufzeit bei allen weiteren Fahrten abrechnungstechnisch so stellen, dass die BC auch eingesetzt wird. Aber bevor Sie jetzt nichts mehr verstehen, warten Sie die Einweisung durch den zuständigen Rechnungsführer Ihrer Einheit ab.
Die BahnCard 50 wird komplett erstattet in den vom "Papierberg" richtig erwähnten Fällen! Für alle anderen Fälle, also auch für den TE gibt es die Möglichkeit eines Zuschusses von bis zu 50% des Anschaffungspreises für eine tatsächlich angeschaffte BahnCard 50 für alle Besoldungsstufen bis einschließlich A7! Dieser Zuschuss ist über den zuständigen Rechnungsführer zu beantragen unter Vorlage der Rechnung für die BahnCard!
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn
kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Dann wollen wir mal hoffen, dass es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch etwas dauert ;D .
Funfact: Mit der Bahncard 50 erhalten sie KEINE 50% Prozent Rabatt auf einen Sparpreis, den sie ja im Normalfall nutzen würden. Bis vor einigen Jahren gabs den Rabatt nur auf den Normalpreis, inzwischen bekommt man immerhin 25% auf den Sparpreis. Schauen sie mal, ob dass dann überhaupt für sie Sinn macht oder eine Bahncard 25 reicht.
Zitat von: Papierberg am 20. August 2016, 12:28:27
Dann wollen wir mal hoffen, dass es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch etwas dauert ;D .
Ja das dauert noch ein bisschen. Werde erst nächstes Jahr im Juni 18.
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Zitat von: Stryker71 am 20. August 2016, 12:32:07
Funfact: Mit der Bahncard 50 erhalten sie KEINE 50% Prozent Rabatt auf einen Sparpreis, den sie ja im Normalfall nutzen würden. Bis vor einigen Jahren gabs den Rabatt nur auf den Normalpreis, inzwischen bekommt man immerhin 25% auf den Sparpreis. Schauen sie mal, ob dass dann überhaupt für sie Sinn macht oder eine Bahncard 25 reicht.
Ja eine BahnCard50 macht mehr Sinn, da der Normalpreis bei 140 Euro liegt und der Sparpreis bei 130.
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Es ist aktuell und es heißt, dass Sie bis zu Ihrer Volljährigkeit zwei Familienheimfahrten pro Monat bezahlt bekommen bzw. für jeden 15-Tages-Zeitraum eine ...
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Von der Internetseite:
"Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit
aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. "
Solange Sie minderjährig sind...und die Bedingungen in der
Verwaltungsvorschrift erfüllt sind... ja
Sie sollten die Vorschrift ausdrucken und mitnehmen.
Nicht jeder RBH-Bearbeiter kennt diese...
Spontan würde mir noch der Fernbus (Flixbus etc.) als kostengünstige Möglichkeit einfallen, aber schnell ist was anderes... :D
Zitat von: geronimoo am 20. August 2016, 17:31:24
Spontan würde mir noch der Fernbus (Flixbus etc.) als kostengünstige Möglichkeit einfallen, aber schnell ist was anderes... :D
Ja daran habe ich auch schon gedacht aber von mir aus nach Hamburg allein da fahre ich schon fast 11 Stunden glaube ich war das und da nehm ich dann doch lieber den Zug ;) ;D
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 17:28:59
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Ja mache ich vielen Dank. Was bedeutet RBH-Bearbeiter?
Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Von der Internetseite:
"Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. "
Solange Sie minderjährig sind...und die Bedingungen in der
Verwaltungsvorschrift erfüllt sind... ja
Sie sollten die Vorschrift ausdrucken und mitnehmen.
Nicht jeder RBH-Bearbeiter kennt diese...
Ups. In meinem letzten Kommentar ist etwas schief gegangen mit dem Zitat.
Was bedeutet denn RBH-Bearbeiter?
Vielen Dank an Sie!
RBH - Reisebeihilfe, vermute ich mal.
Zitat von: KlausP am 20. August 2016, 19:32:14
RBH - Reisebeihilfe, vermute ich mal.
Okay. Danke :)
Der Ratschlag bezüglich eines mitgeführten Ausdruckes ist gut. Ich hatte die Regelung auch nicht mehr auf der Pfanne.