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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Sharas am 21. August 2016, 14:29:30

Titel: Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Sharas am 21. August 2016, 14:29:30
Halli hallo :)

Ich wollte mal um Erfahrungsberichte bitten.

Und zwar geht es um die Zeit die es braucht um die Erfahrungsstufen zu berechnen.

Ich bin nämlich zum 02.05.16 eingestiegen und habe in der ersten Woche den Antrag samt Lebenslauf dafür fertig gemacht.
Jetzt haben wir beinahe September, und ich habe noch keinen Bescheid diesbezüglich, obwohl mein PersFw
das schon vor fast 4 Wochen erneut angeschoben hat, bzw. dem Bearbeiter sagte, dass er mal hinne machen soll :)

Bei mir gehts nämlich doch um ein paar Euronen, weil ich knapp 25 Jahre Berufserfahrung mit einbringe.

mfg
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: chefderang am 21. August 2016, 14:46:48
Wen  Sie sich an eins gewöhnen müssen beim Bund....dann in Geduld.Aber Sie sind erst 4 Monate  dabei....
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Pericranium am 21. August 2016, 14:56:38
Zitat von: chefderang am 21. August 2016, 14:46:48
Wen  Sie sich an eins gewöhnen müssen beim Bund....dann in Geduld.Aber Sie sind erst 4 Monate  dabei....

Aber bei sowas ist es doch nicht gerechtfertigt 4 Monate zu warten...
Man kann doch nicht einfach alles stillschweigend hinnehmen, nur weil es die Bundeswehr ist.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Sharas am 21. August 2016, 14:57:26
;D

Prinzipiell habe ich schon Geduld, aber das dauert ja noch länger als eine Steuererklärung zu eigenem Gunsten  ;D
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Flexscan am 21. August 2016, 14:59:25
Papier schwarz machen. 4 Monate sind schon eine Frechheit.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: chefderang am 21. August 2016, 15:01:13
Tja aber was wollen Sie machen? Sie haben das Recht der Beschwerde....aber ob das was bringt? Versuchen können Sie es.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: LwPersFw am 21. August 2016, 15:28:21
Wie wäre es... anstatt gleich loszupoltern... erst mal nach Informationen hier im Forum zu suchen

Zumal es hier ein Top-Thema zu den EF gibt...

Dort finden Sie auch meinen Beitrag vom 04.07.2016

Und über die Frage...warum braucht die Bw so lange ein neues Gesetz umzusetzen... brauchen wir nicht zu diskutieren... da führt zu nichts...

Fakt ist... seit Anfang Juli dürfen die Bearbeiter erst die neuen Regeln anwenden... und müssen tausende Bescheide erstellen...

...die auf Grund der bestehenden SOLL und KANN Anrechnungen
auch vernünftig geprüft werden müssen... damit auch jeder bekommt was im zusteht.

Dann muss das noch ins System eingepflegt werden...

Und alles neben der laufenden Arbeit...ohne mehr Personal...

Und wenn mich Ihr Pers angerufen hätte... hätte ich ihm erst mal erklärt womit er "hinne machen" soll... nähmlich sich mit den aktuellen Abläufen und Rechtslagen vertraut zu machen !
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Getulio am 21. August 2016, 16:26:45
Ist sicher nicht 1:1 vergleichbar, aber ich kenne mehrere Beispiele von Kollegen, bei denen es bis zu einem Jahr nach Einstellung gedauert hat, teilweise wohl auch darüber.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Ralf am 21. August 2016, 16:30:45
Mit welchem Dienstgrad bist du denn eingestiegen? Ich bezweifel, dass du 25 Jahre angerechnet bekommen wirst.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Escu am 22. August 2016, 09:00:02
Moin,

zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage.
Da ja die Erfahrungsstufen geändert worden sind, interessiert es mich in welche Erfahrungsstufe man als Quereinsteiger mit 36 Jahren (bzw. zum Diensteintritt 37 Jahren) und dem Einstellungsdienstgrad Stabsfeldwebel fällt.

MfG
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: LwPersFw am 22. August 2016, 09:47:08
Dies kann nicht konkret beantwortet werden, da es vom BAPersBw abhängt, welche Zeiten letztlich berücksichtigt werden.

Da Sie als StFw eingestellt werden... hier ein Beispiel an dem Sie grob erkennen können... wie es in etwa bei Ihnen sein kann...



Einstellung eines Bewerbers im Sanitätsdienst als Rettungsassistent im Dienstgrad Hauptfeldwebel

Der Bewerber hat zum Zeitpunkt der Einstellung

+ eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rettungsassistenten (Abschluss nach zwei Jahren) und
+ war im Anschluss in diesem Beruf 13 Jahre tätig. 


Folgende Zeiten können als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

+ Die berufliche Ausbildungszeit von zwei Jahren,
   auch wenn die regelmäßige berufliche Ausbildungszeit drei Jahre umfasst

+ Die Berufstätigkeit von 13 Jahren, da es sich um eine förderliche hauptberufliche Tätigkeit handelt

Der Bewerber ist bei Einstellung der Erfahrungsstufe 5 zuzuordnen.

Für den Stufenaufstieg in die Stufe 6 sind bereits drei Jahre zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Escu am 22. August 2016, 10:40:10
Mh, bei mit sind es mit 3.5 Jahren Aubildung insgesamt 21 Jahre. Also muss man sich überraschen lassen:)
Titel: Antw:Berechnung der Erfahrungsstufen
Beitrag von: Sharas am 22. August 2016, 16:41:34
Ist bei mir ähnlich. 
Ich bin mit 40 in die Bundeswehr eingetreten
und habe mit 15 meine Ausbildung zum Industriemechaniker, Fachrichtung Maschinen - und Systemtechnik gemacht.  Da ich einen technische Verwendung habe, sollte mir das doch angerechnet werden.
Aber auch bei mir gilt: mal schauen was kommt.