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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Vorac am 27. August 2016, 19:21:27

Titel: Wechsel von FWDL auf SaZ
Beitrag von: Vorac am 27. August 2016, 19:21:27
Moin,
Ich hab da mal ein zwei Fragen. Aber hier erstmal die Eckdaten:
Ich bin z.Z. FWDL11er und habe vor demnächst auf SaZ zu wechseln.
Derzeitig wohne ich theoretisch noch bei meinen Eltern, aber Praktisch bei meiner Freundin in einer anderen Stadt als den Dienstort und ursprünglichen Heimat.
Jetzt habe ich demnächst vor mit ihr in eine größere Wohnung als Hauptmieter zu ziehen und dort dann auch meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Daher ergibt sich mir die Frage: Auf welche zusätzlichen Zahlungen (bis auf Besoldung) z.B. Trennungsgeld kann ich hoffen?
Welche Zahlungen gibt es da extra, wenn wir demnächst heiraten?
Titel: Antw:Wechsel von FWDL auf SaZ
Beitrag von: Getulio am 27. August 2016, 20:07:00
Trennungsgeld bekommen Sie durch diesen dann ja rein privat veranlassten Umzug nicht; Sie können aber die neue Wohnung anerkennen lassen und haben dann zukünftig bei Versetzungen bzw. Kommandierungen ggf. einen Anspruch auf TG.

Als SaZ erhöht sich Ihr Einkommen nach Heirat um den Familienzuschlag Stufe 1. Wieviel das áusmacht, sagt Ihnen ein Besoldungsrechner.
Titel: Antw:Wechsel von FWDL auf SaZ
Beitrag von: Ralf am 27. August 2016, 21:22:15
Kommt auch auf die Reihenfolge an. Eine Erstverpflichtung wird wie ein Versetzungsvorgang angesehen und eine neue UKV-Entscheidung herbeigeführt. Ist dann also bereits die Wohnung anerkannt, wird man TG-berechtigt.