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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:21:24

Titel: SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:21:24
Hallo liebe Com.

Meine Frage ist, wenn ich mich als SaZ verpflichten würde und dann bspw. im 5 Monat sage, das ist alles nichts für mich, ich würde gerne nach den 6 Monaten Probezeit gehen, muss ich dann irgendwelche Rückzahlungen leisten und wie hoch wären diese circa ?

Und ja es wäre mit Wiederrufsrecht.

Danke euch jetzt schonmal für die Antworten :-)

Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: Ralf am 29. August 2016, 11:22:22
Nein, es sind keine Rückzahlungen zu leisten.
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: KlausP am 29. August 2016, 11:26:01
So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:29:56
Zitat von: KlausP am 29. August 2016, 11:26:01
So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.

Also wenn ich am Ende des 6 Monats sage, ich möchte aufhören, dann muss ich das Gehalt vom 6 Monat später dann zurückzahlen?
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: wolverine am 29. August 2016, 11:32:00
Die Tage des Monats, die im voraus bezahlt aber nicht abgeleistet wurden. Beispiel: Entlassung am 20. und Rückzahlung der 10 oder 11 Tage bis zum 30. bzw. 31. des Monats.
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:34:02
Zitat von: wolverine am 29. August 2016, 11:32:00
Die Tage des Monats, die im voraus bezahlt aber nicht abgeleitet wurden. Beispiel: Entlassung am 20. und Rückzahlung der 10 oder 11 Tage bis zum 30. bzw. 31. des Monats.


Genau das wollte ich wissen, vielen lieben Dank !
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: KlausP am 29. August 2016, 11:53:28
Zitat von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:29:56
Zitat von: KlausP am 29. August 2016, 11:26:01
So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.

Also wenn ich am Ende des 6 Monats sage, ich möchte aufhören, dann muss ich das Gehalt vom 6 Monat später dann zurückzahlen?

Nein, nur das Geld für die nicht mehr gedienten Tage des bereits bezahlten Monats.
Titel: Antw:SaZ in der Probezeit kündigen
Beitrag von: Ralf am 29. August 2016, 20:08:31
Manchmal wünschte ich mir, dass die Fragen präzise gestellt werden, Mann Mann Mann.