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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: estland am 29. August 2016, 18:59:44

Titel: Einberufung zu Wehrübungen
Beitrag von: estland am 29. August 2016, 18:59:44
Hallo alle zusammen, '97 Wehrdienstleistender. Wurde Krankheitsbedingt vor Ende der Grundausbildung entlassen. Zu meiner Zeit hiess es, dass man sich 1mal im Jahr oder Ähnliches zu Wehrübungen melden. Wegen Vorzeitiger Entlassung ebenfalls ohne Uniform etc. Nun meine Frage, sind diese Meldungen zu Wehrübungen nach wie vor Pflicht. War und bin Lebenstechnisch stark eingebunden. Weiss wo ich mich zu melden habe. frage ist ob es für jemanden der nicht vereidigt wurde, ebenfalls Pflicht, sofern ich keine schriftliche Einberufung erhalten habe, sich regelmäßig zu melden? Wenn ja wie oft und zu welchem Zweck? Gibt es sonst etwas zu beachten? Habe nicht unbedingt den Wunsch Teilzunehmen, allerdings wurde die Meldung als Plicht ausgesprochen. Danke für die Info.
Titel: Antw:Einberufung zu Wehrübungen
Beitrag von: KlausP am 29. August 2016, 19:16:01
ZitatNun meine Frage, sind diese Meldungen zu Wehrübungen nach wie vor Pflicht.

Nein. Und das war auch noch nie so, wie von Ihnen geschrieben:

ZitatZu meiner Zeit hiess es, dass man sich 1mal im Jahr oder Ähnliches zu Wehrübungen melden.
Titel: Antw:Einberufung zu Wehrübungen
Beitrag von: schlammtreiber am 30. August 2016, 10:00:47
Und nach knapp 20 Jahren fragt man dann mal nach?  ;D ;D ;D

Nö, verhalte Dich weiter ruhig und unauffällig, dann geht der Wehrübungskelch an Dir vorbei.
(Wahrscheinlich bist Du ohnehin untauglich, siehe "krankheitsbedingt entlassen")