Seit heute ist das neue Soldatenbeteiligubgsgesetz (SBG) in Kraft
Zwei wesentliche Änderungen darin:
1.
Die VP wird jetzt für 4 Jahre gewählt
Die Amtszeit der am 01.09.16 im Amt befindlichen VP verlängert sich automatisch auf 4 Jahre.
2.
Anhörung der VP in bestimmten Personalangelegenheiten
z.B. Versetzungen (außer nach GA, oder für Ausbildungsmaßnahmen), Status- / Laufbahnwechsel...
Bisher war die VP nur zu hören, wenn der Soldat dies beantragte
Seit heute ist die VP zu hören, wenn der Soldat nicht ausdrücklich widerspricht