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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: LwPersFw am 02. September 2016, 22:46:13

Titel: Vertrauensperson Soldatenbeteiligungsgesetz
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2016, 22:46:13
Seit heute ist das neue Soldatenbeteiligubgsgesetz  (SBG) in Kraft

Zwei wesentliche Änderungen darin:

1.
Die VP wird jetzt für 4 Jahre gewählt

Die Amtszeit der am 01.09.16 im Amt befindlichen VP verlängert sich automatisch auf 4 Jahre.


2.
Anhörung der VP in bestimmten Personalangelegenheiten

z.B.  Versetzungen (außer nach GA, oder für Ausbildungsmaßnahmen), Status- / Laufbahnwechsel...

Bisher war die VP nur zu hören, wenn der Soldat dies beantragte

Seit heute ist die VP zu hören, wenn der Soldat nicht ausdrücklich widerspricht