Liebe Kameraden,
der Bruder einer Freundin ist als Amerikaner auch Angehöriger der US-Army . Er hat mir erzählt, dass es dort gegen Gebühr möglich ist, in militärischen Flugzeugen nach Hause (USA) mitgenommen zu werden. Mich würde interessieren, ob es sowas ähnliches auch bei der BW gibt? Quasi Mitflüge, sofern ein Flugzeug von A nach B fliegt, und man auch von A nach B muss.
Es wäre interessant zu wissen, ob dies innerhalb Deutschlands vom Ausland nach Deutschland möglich ist? Und ob das für jeden BW-Angehörigen möglich ist.
Danke.
Das gibt es auch in der Bundeswehr, ich meine, solche Mitflüge sind bei vorhandenen Kapazitäten für Bundeswehranagehörige sogar kostenfrei. Dennoch kann man das mit dem System der USA nicht vergleichen, da die deutsche Luftfahrzeugflotte sowie die Anzahl der in Frage kommenden Flughäfen/Destinationen im Vergleich sehr gering ist.
Mitflüge von Bundeswehrangehörigen zur Auslastung freier Kapazitäten ohne dienstlichen Anlass sind gegen Kostenerstattung und mit einfacher Anmeldung möglich, sofern es sich nicht um Mitflüge oder Transporte in die Einsatzgebiete der Bundeswehr handelt.
Für Familienheimreisen und Dienstreisen ist das Verfahren sehr verbreitet. Bedenke allerdings, dass die Destinations begrenzt sind und wegen kurzfristiger Umplanungen ein höheres Risiko als bei einem Commercial Flug besteht.
Näheres wird in der A1-270/2-1 geregelt, die aber hier nicht zitierfähig ist ;)
Wo findet man Informationen zu den Flügen die geplant sind?
Bis vor kurzem gab es eine öffentliche Quickrseite "Fluginformationen" des EinsFüKdo. Jetzt gibt es ein neues System ( Lotus Notus basierend ), welches nicht mehr öffentlich abrufbar ist. Der beste Weg sollte hier eine Anfrage im jeweiligen Lagezentrum / S3 sein.
Interessant, vielen Dank.
Bei Dienstreisen findet natürlich qua Definition der Maßnahme keine Kostenerstattung statt.
Danke für die vielen Antworten.
Ist die Inanspruchnahme nur für Soldaten oder auch für Beamte möglich? Also sind ja beides Bundeswehrangehörige.
Die Kostenerstattung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten - die üblicherweise weit höher liegen, als auf dem privaten Markt.
Insoweit ist dies keine wirkliche Alternative (gegenüber besser planbaren zivilen Möglichkeiten zu geringeren Kosten).
Die Kostenerstattung wird jedoch nicht so sein, dass man soviel bezahlt, dass damit der Flug finanziert ist. Ergibt ja sonst keinen Sinn.
Es ist ja auch regelmäßig nicht sinnvoll.
@ HernSWGelb:
Die Zahlen zur Verrechnung liegen nun Mal vor. Beispiel: Eine Transallstunde kostet 10.000 Euro, der Flug dauert 3 Stunden.
Wenn da nun statt 20 Soldaten mit dienstlichem Auftrag noch einer mitfliegt, was sind dann die Kosten für diesen Menschen?
Genau - sehr schnell vierstellig.
Mit Sinn oder Unsinn hat dies nichts zu tun.
Grundsätzlich: Die Bundeswehr darf keine Leistungen auf dem freien Markt (daher auch nur für BW Angehörige) anbieten, die dort kommerziell vermarktet werden, es gibt dafür auch keinen "Verkaufsprozess" - es ist nicht gewollt.
(Die Berechnung wird auch nur in so lustigen Fällen gemacht, wo z. B. ein General seinen Privatwagen hat mitfliegen lassen und dies im Rahmen einer Beschwerde bearbeitet wurde - da hätte man sich gleich am Zielort einen neuen Wagen liefern lassen können ;.) )
Einfach einen Flug identifizieren - wenn kein Zugang zu den einschlägigen Tools wurde der richtige Ratschlag gegeben - und den Mitfluantrag stellen. Dann kann anhand der Kosten entschieden werden ob es lukrativ erscheint oder nicht. Für Dienstreisen würde ich bei Langstrecken übrigens immer die Airline bevorzugen ;-)
Ich will mal gar nicht darüber nachdenken, was früher alles so in den Frachträumen mitgebracht wurde. Da ist der kleine Flitzer keine Besonderheit
Oder Teppiche aus Afghanistan, selbstverständlich nur als dienstlich erhaltenes Gastgeschenk. ;)
Für diejenigen, deren Vater/Mutter als Soldat/in im Ausland stationiert ist, kann im Rahmen der Familienzusammenführung
zweimal im Jahr kostenlos hin und zurück geflogen werden.
Wir sind damals einmal von Deutschland nach USA (Heimreise) mit dem MRTT geflogen. Das war die längste Busreise meines lebens.
Ich hatte Kameraden, die das System der Amerikaner genutzt hatten um günstig zu reisen.
Gibt's da auch Kooperationen mit dem Amerikanern?
Ich war in USA stationiert. Die US Streitkräfte haben einen Zugriff auf ihr System gewährt. Meistens haben wir Appartments auf US Basen gebucht, fliegen war da eher die Ausnahme einiger wenige.
Hallo ,
bin grade auf den Thread gestoßen. Und zwar ist es dann auch möglich mit der Bundeswehr nach Kosovo zu fliegen ?. Ich selber komme aus den Kosovo und fliege oft dorthin weil ich viele Verwandte und meine Frau dort lebt. Dort wäre ja der Pristina Airport der einzige mögliche Flughafen .
Sind Sie Soldat(in)? Falls nein erübrigt sich die Frage.
Die Bundeswehr ist ja keine Fluggesellschaft. Deshalb ist die Möglichkeit nur für Angehörige, da dienstliche Gründe dafür sprechen, dass die Angehörigen von A nach B kommen, bzw. Familienzusammenführung oder Mitnutzung z.B. Reisen die ggf. Privat (gegen Kostenerstattung) auch dazu gedacht sind, dass der Angehörige von seinem Dienst/Einsatzort immer zuverlässig an und wieder abreisen kann.
Ja ich bin aktiver Soldat. Eine Weitere Frage wäre Was zählt zur Familienzusammenführung( Ehepartner, Mutter, Vater). In meinen Fall leben Mutter und Vater hier in Deutschland und meine Frau
ist noch nur meine Verlobte . Heirat kommt erst.
Bzw. kann ich auch einfach auch aus privaten Gründen( Urlaub, Verwandte besuchen) mitfliegen ?
Danke für die Antworten
Einfach mal die von mir dargestellte Vorschrift lesen. Die Mitflugmöglichkeit in die Einsatzgebiete entfällt übrigens ;-)