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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: SammyDavisJr am 09. September 2016, 21:10:14

Titel: 1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: SammyDavisJr am 09. September 2016, 21:10:14
guten Abend,
Sollte man den Eignungsfeststellung für Feldwebel im Fachdienst nicht schaffen, wäre man dann auch für die Laufbahn der Fachunteroffiziere für 1 Jahr lang gesperrt?
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: KlausP am 09. September 2016, 21:14:15
Wenn es für die Feldwebellaufbahn nicht reicht, man aber für die Unteroffizierlaufbahn geeignet erscheint und dort freie Stellen verfügbar sind, wird das der Einplaner dem Bewerber als Alternative anbieten.
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 07:39:48
Und wenn als Ergebnis nur Msch rauskommt, dann gilt das Ergebnis auch 2 Jahre (nicht mehr ein Jahr).
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: ALBA am 10. September 2016, 11:04:02
Wurde das mit 2 Jahre Sperre neulich eingeführt?
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: Tommie am 10. September 2016, 11:31:42
Was hat denn die Gültigkeit einer Eignungsfeststellung mit einer Sperre zu tun? Das Ergebnis ist zwei Jahre gültig, also wird er so lange nicht erneut getestet! BASTA!
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:42:57
Das Ergebnis der Testung bezieht sich immer auf die jeweilige Laufbahn für die sich der Bewerber beworben hat.

Hat er sich z.B. für die Fw-Lb beworben und bestanden...gilt das Ergebnis 2 Jahre.

Hat er aber nicht bestanden, kann er nach 1 Jahr nochmal antreten...

Soweit mir bekannt... gilt dieses 1 Jahr... auch wenn man sich dann für eine andere Laufbahn bewirbt
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 12:32:33
Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:42:57
Hat er aber nicht bestanden, kann er nach 1 Jahr nochmal antreten...

Soweit mir bekannt... gilt dieses 1 Jahr... auch wenn man sich dann für eine andere Laufbahn bewirbt
Und genau das finde ich nicht mehr (so war es früher). Was ich nun nur noch finde ist, dass man aus wichtigen Gründen frühestens 6 Monate erneut getestet werden kann. Die sind im Einzelfall in Abstimmung mit den bedarfstragenden OrgBer nur zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes zulässig.
Denn während der Gültigkeit des Ergebnisses des Assessments (und hier der Verweis auf die 2 Jahre Gültigkeit) ist eine Wiederholung grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wenn du das noch irgendwo findest, wäre ich dir (wie immer) für den Hinweis sehr dankbar.
Titel: Antw:1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?
Beitrag von: LwPersFw am 10. September 2016, 18:04:29
Hallo Ralf,

ich habe ja auch nur die Vorschriften die Du hast...

Wenn es nun so ist, wie von Dir beschrieben... dann ist es halt so...

In meinen Augen aber kontraproduktiv... (fast) jeder hat in meinen Augen eine 2. Chance verdient...
...und viele Jahre hatte 1 Jahr bis dahin genügt... warum jetzt 2 Jahre...

Gottes Wege sind halt unergründlich...  ;) ;D