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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: schnuggala am 10. September 2016, 10:18:17

Titel: Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: schnuggala am 10. September 2016, 10:18:17
Guten Tag.
Ich habe eine Frage und hoffe, dass es hier einige ehrliche Antworten gibt.
Situation: Ich würde mich gerne für 12 Jahre verpflichten und die Laufbahn des Feldwebels einschlagen. Gesetz dem Fall, ich bestehe alle Prüfungen und habe dann einen Tagesdienstjob, wie sieht es dann mit Bankangelegenheiten etc aus? Also wenn ich eine Überweisung machen muss, einen Termin bei der Stadt habe( ich habe ein Haus), oder sonstige private Dinge zu erledigen habe, die nur unter der Woche erledigt werden können.
Muss ich dann einen Tag "frei" nehmen, oder wie regelt ihr das? Das wäre sehr interessant zu erfahren.
Liebe Grüße schnuggala
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 10:24:13
Das kommt doch ganz auf die Situation an. Anspruch auf Freizeit für private Dinge hat man nicht. Das ist so, wie bei jedem anderen Job. Manchmal lässt sich etwas in beiderseitigen Good Will kombinieren.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Tommie am 10. September 2016, 10:39:15
Ich habe seit mehr als fünf Jahren keine Papierüberweisung mehr bei einer Bank abgegeben! Dafür gibt es Online-Banking, z. B. inklusive Secure-Apps, so dass man hierzu nicht einmal seinen Schreibtisch verlassen muss ;) ! Und für wichtige Termine bei der Stadt, die ich die letzten zehn Jahre als Hausbesitzer auch noch nie hatte, nehme ich mir frei, weil ich nicht am Dienstort wohne. Wer am Dienstort wohnt, den helfen ggf. einzelne Stunden aus dem Zeitkonto, wo man dann z. B. um 14:00 Uhr geht, um diverse Termine wahrzunehmen.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: schnuggala am 10. September 2016, 11:08:37
Vielen Dank für die schnellen Antworten...=)
Ja das mit dem Stundenkonto habe ich bei meinem aktuellen AG auch. Also ist das alles unter einen Hut zu bringen. Sehr schön. Und Online Banking betreibe ich auch schon seit einigen Jahren. Aber für andere Termine kann man schon einen Tag frei nehmen. Das ist gut.
Vielen Dank
schnuggala
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 12:15:04
In manchen Dienststellen hat man Gleitzeit, kann man Überstunden auch tageweise abbauen. Urlaub nehmen, ortsunabhängiges Arbeiten, Sonderurlaub etc. Es kommt auch immer auf den Anlass an.
Im Prinzip gibt es genau die selben Möglichkeiten wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Pericranium am 10. September 2016, 13:33:16
Außerdem hat man Freitags in den meisten Einheiten bis 12 Uhr Dienst und kann danach noch einige Dinge erledigen, wenn man nicht gerade mehrere Stunden pendeln muss.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: BulleMölders am 10. September 2016, 14:55:13
Außerdem haben mittlerweile auch schon öffentliche Einrichtungen mitbekommen das Arbeitnehmer zu den üblichen Öffnungszeiten (9 bis 16 Uhr) Probleme haben diese war zu nehmen.
Bei uns geht die Sprechstunde am Donnerstag z. B. bis 18 Uhr und in vielen anderen Behörden gibt es solche Spätsprechstungen an mindestens einem Tag der Woche auch.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 15:10:30
Allerdings muss ich sagen, dass mir der Titel ein wenig aufstößt. Wo ist denn die private Freizeit eingeschränkt, wenn man seine privaten Dinge regeln will/ muss?
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 16:02:47
Der Job schränkt die persönliche Freizeit doch immer lästig ein. ;)
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: BulleMölders am 10. September 2016, 19:25:05
Na ja, es wäre doch schön, wenn man so etwas während der Dienstzeit erledigen könnte, ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen.
Da könnten unsere Dienstherren tatsächlich mal ein wenig großzügiger sein.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: VictorBravo am 10. September 2016, 21:42:14
Behördengänge z.B. können (sofern dringend/nicht aufschiebbar/Termin außerhalb Kerndienstzeit nicht möglich etc.) während der Dienstzeit erledigt werden.
Rechtsgrundlage werde ich demnächst mal raussuchen ... interessiert mich auch jetzt.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 21:44:14
Zitat von: BulleMölders am 10. September 2016, 19:25:05
Na ja, es wäre doch schön, wenn man so etwas während der Dienstzeit erledigen könnte, ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen.
Da könnten unsere Dienstherren tatsächlich mal ein wenig großzügiger sein.
Da bin ich anderer Meinung, aber das ist ja auch Ansichtssache.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 21:45:30
Ich glaube, da hat der Bulle seinen spröden norddeutschen Humor herausgelassen. ;)
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Papierberg am 10. September 2016, 23:22:35
Ich bin für Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich.  ;D
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: BulleMölders am 11. September 2016, 07:34:41
Zitat von: wolverine am 10. September 2016, 21:45:30
Ich glaube, da hat der Bulle seinen spröden norddeutschen Humor herausgelassen. ;)
Du verstehst mich!
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: FoxtrotUniform am 11. September 2016, 14:03:58
Zitat von: Papierberg am 10. September 2016, 23:22:35
Ich bin für Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich.  ;D
Ich würde dich wählen
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 12. September 2016, 07:09:54
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Wer private Angelegenheiten erledigen möchte, muss das in seiner privaten Freizeit machen... ob nervig oder nicht.

Wie viele Urlaubstage habe ich für Behördengänge, Handwerkertermine oder zum Wasserzähler ablesen lassen verschwendet?!

Sie würden auch nicht umsonst arbeiten gehen. Wieso soll Ihnen also ihr Arbeitgeber "umsonst" freigeben?
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: HitmanXX am 12. September 2016, 12:49:44
Naja hier sind definitiv Soldaten im Vorteil die in der Nähe ihres Dienstortes wohnen.
Ich wohne 65km von meinem Dienstort entfernt, das bedeutet ich muss immer einen ganzen Tag frei nehmen wenn ich etwas erledigen muss.
Ein Kamerad ist in 10min daheim, der nimmt sich regelmäßig Stunden um schnell etwas zu erledigen.
Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 12. September 2016, 12:57:33
Bundeswehr und nicht HEIMATwehr. Auch ich hatte schon Heimwege, die über 500Km betrugen. Auch ich musste, wie viele andere auch, für private Angelegenheiten und sei es eine Kleinigkeit wie ein Banktermin, einen Tag EU nehmen. Ich sehe da keine Einschränkung für mich persönlich. Natürlich haben es die Kameraden besser, die nur 20Km vom Dienstort entfernt wohnen. Aber dafür mache ich weder die Kameraden noch meinen Arbeitgeber verantwortlich.

Titel: Antw:Einschränkung der privaten Freizeit
Beitrag von: Ralf am 12. September 2016, 13:28:02
Zitat von: HitmanXX am 12. September 2016, 12:49:44
Naja hier sind definitiv Soldaten im Vorteil die in der Nähe ihres Dienstortes wohnen.
Ich wohne 65km von meinem Dienstort entfernt, das bedeutet ich muss immer einen ganzen Tag frei nehmen wenn ich etwas erledigen muss.
Ein Kamerad ist in 10min daheim, der nimmt sich regelmäßig Stunden um schnell etwas zu erledigen.
Und das geht jedem anderen Arbeitnehmer auch so, der pendelt. Es hindert ja keinen umzuziehen, die Entscheidung trägt jeder für sich selbst.