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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DefSkidrow am 10. September 2016, 10:43:44

Titel: Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 10:43:44
Hallo,

Wir haben im Moment das Problem, dass wir als Zugdienst den Urlaub der Soldaten führen sollen. Das GeZi führt zwar die Akten  (totales Chaos) aber wir müssen quasi immer den aktuellen Urlaubsstand führen. Es kann doch nicht sein, dass ich als nicht GeZi Soldat in Akten von anderen rumsuchen muss um dann endlich mal einen richtigen Urlaubsstand zu haben. Mittlerweile ist es so, dass wir als Zugdienst schon Anrufe vom GeZi bekommen, ob wir die Adresse von Soldat XYZ haben.

Würde mich freuen Infos von euch zu bekommen ob das zulässig ist, bzw. Wenn es verboten ist, wo es steht.

Danke schonmal



Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 10:47:49
Das ist doch weniger ein rechtliches, denn ein organisatorisches Problem. Unzulässig könnte es höchstens aus Datenschutzgründen sein. Schließlich darf nicht jeder einfach in PersAkten wühlen.
Das sollte man über Meldungen einfach an geeigneter Stelle klären. Das wären hier meiner Meinung ZgFhr mit Spieß und ggfs. Chef.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 10:51:18
Der ZgFhr mag das auch nicht und trotzdem müssen wir es. Befehl kommt wohl vom Chef. Ich persönlich möchte z.B. nicht das irgendein Soldat meine Urlaubs Akte sieht. Wir müssen immer Adresse und Telefonnummer drauf schreiben und die hat einfach nicht jeder zu sehen.

Ich habe leider keine Infos zu PersDat gefunden. Also ab wann wer was z.B. Sehen darf.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Getulio am 10. September 2016, 10:56:28
Sehen darf das, wer den Auftrag hat, damit zu arbeiten. Auf Ihre Wünsche kommt es dafür nicht an.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Andi8111 am 10. September 2016, 10:56:34
Ich muss auch Sachen machen, die mich nerven und mir keinen Spass machen. Das bringt der Dienst nunmal mit sich. Ist es ein Befehl vom Einheitsführer, ist dieser im Rahmen der treuen Pflichterfüllung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
PersDat einsehen dar, wer vom Einheitsführer dazu bestimmt ist. Dazu gibt es Zutrittsberechtigungen und Zugriffslisten. Jemand, der dafür besoldet wird, wird sich sicher damit befasst haben, wem er welche Aufgaben zuteilt.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 10:59:58
Das hat nichts mit nerven oder Spaß zu tun.  Genau fa nennst du ja schon einen Punkt. Diese zutrittsliste ist auf der Theke im GeZi aufgeklebt. Der ZgDst steht nicht drauf.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: KlausP am 10. September 2016, 11:03:48
Wer verrichtet bei Ihnen den Zugdienst? Was genau muss ich mir unter "Urlaub führen" vorstellen? Bei wem liegen die Urlaubsakten?
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 11:07:29
Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:23:08
Und noch ein Hinweis zur privaten Telefonnummer...

Auch wenn es gern immer wieder behauptet wird...

NIEMAND muss seine private Telefonnummer an- oder herausgeben.

Wenn ... kann er / sie dies freiwillig tun.

Nur weil es heute Handys gibt... ist dies kein Grund gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen !

Auf dem Antragsformular für den EU kommt nur die Anschrift.

Ggf. bestehende Sonderregelungen für Führungs- oder AW-Personal gelten nicht für die Allgemeinheit.

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:27:16
Genau genommen bin ich in der Technischen Einsatzführung eingesetzt nur haben wir einen HG der als ZgDst bei uns quasi eingegliedert ist. Die Akten selber liegen im GeZi nur müssen wir immer ins GeZi den aktuellen Stand prüfen. Die Soldaten dürfen nichts ins GeZi gehen und selber nachfragen. Nur wenn Diskrepanzen bestehen dürfen sie fragen. Genauso gibt es für uns Öffnungszeiten. Bedeutet wir dürfen nicht zu jederzeit alles fragen. Anrufen dürfen wir auch nicht.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. September 2016, 11:27:54
Zugdienst ist nach meinem Verständnis ein personell rotierender Personenkreis, der für seine Teileinheit organisatorische Aufgaben in Nebenfunktion und im Auftrag des jeweiligen Zugführers erledigt.

Insofern erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit, dass diese Personen als Dauerauftrag eine Aufgabe für die gesamte Kompanie durchzuführen haben. Denn die Führung von Urlaubsübersichten und der Urlaubs"kartei" ist nun einmal eine der Aufgaben des Kompaniefeldwebels, der dafür Soldaten des KpFwTrp in der SollOrg abgebildet hat, also sein Geschäftszimmerpersonal. Und wenn er zu wenig haben solte, weil DP unbesetzt sind, dann muss dies eben durch Kommandierung erfogen, dass diese Aufgabe von dem Personal erledigt wird, das dafür vorgesehen ist und gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den daraus resultierenden Vorschriftsbestimmungen der Bundeswehr belehrt wurde.

Deshalb rate ich dem Fragensteller, ggf. über die Vertrauensperson zunächst einmal beim KpChef vorstellig zu werden, um Hintergründe zu klären und ggf. eine andere Entscheidung herbeizuführen. Sollte dies keine Änderung herbeiführen, kann sich einer der betroffenen Zugdienstsoldaten im Wege der Wehrbeschwerde dafür einsetzen, dass dieser Praxis ggf. ein Ende bereitet wird.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Tommie am 10. September 2016, 11:30:32
Der ADSB der Dienststelle wäre auch ein Ansprechpartner, der dieser Praxis sehr schnell ein Ende bereiten könnte, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt! Hier läuft etwas nicht richtig und das ist allerdings mehr als beschwerde3würdig! Sollte der DV dies so angeordnet haben, sehe ich hier sogar ein Dienstvergehen des DV im Raume stehen!
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:37:52
Zitat von: wolverine am 10. September 2016, 11:07:29
Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
Nur ist das Problem das die wissen wollen wo das steht. Und da finde ich nicht viel. Habe ein VMBL 2008 (bin mir Grade nicht sicher ) gefunden aber bin noch nicht ganz fertig mit lesen.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: dunstig am 10. September 2016, 11:40:31
Warum machen Sie sich so eine Arbeit? Es ist doch nicht Ihre Aufgabe, in den Gesetzestexten rumzulesen und Nachweise vorzubringen. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und auch ein klärendes Gespräch keine Einsicht bringt, dann so vorgehen wie von Wolverine beschrieben:

Zitat von: wolverine am 10. September 2016, 11:07:29
Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: KlausP am 10. September 2016, 11:52:12
Manchmal kann ich als ehemaliger Spieß nur den Kopf schütteln, was manche sich alles so abwimmeln. Nach meinem Verständnis ist das GeZi Dienstleister für die Teileinheiten und für jeden Soldaten der Einheit und nicht umgekehrt. Natürlich muss der TEFhr wissen, wo seine Soldaten sind, wer im Dienst ist, wer krank, im Urlaub oder kommandiert ist. Es kann aber nicht sein, dass das GeZi-Personal keinen Überblick hat. Und wie @LwPersFw schon schrieb, niemand muss seine Telefonnummer irgendwo angeben, wenn er das nicht will.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:54:40
Er macht die Urlaubsakten für unseren Zug nicht für die gesamte Kp. An den ADSB habe ich noch garnicht gedacht. Ich versuche erstmal herauszufinden wer das bei uns ist und spreche mal mit ihm. Die Vertrauensperson werde ich mit dazu nehmen. Ich danke erstmal für die Informationen!

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:56:20
Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:23:08
Und noch ein Hinweis zur privaten Telefonnummer...

Auch wenn es gern immer wieder behauptet wird...

NIEMAND muss seine private Telefonnummer an- oder herausgeben.

Wenn ... kann er / sie dies freiwillig tun.

Nur weil es heute Handys gibt... ist dies kein Grund gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen !

Auf dem Antragsformular für den EU kommt nur die Anschrift.

Ggf. bestehende Sonderregelungen für Führungs- oder AW-Personal gelten nicht für die Allgemeinheit.
Ist bei uns per Grundsatzbefehl so befohlen. Telefonnummer gehört immer dazu. Handynummer sei dahingestellt.
Zitat von: miguhamburg1 am 10. September 2016, 11:27:54
Zugdienst ist nach meinem Verständnis ein personell rotierender Personenkreis, der für seine Teileinheit organisatorische Aufgaben in Nebenfunktion und im Auftrag des jeweiligen Zugführers erledigt.

Insofern erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit, dass diese Personen als Dauerauftrag eine Aufgabe für die gesamte Kompanie durchzuführen haben. Denn die Führung von Urlaubsübersichten und der Urlaubs"kartei" ist nun einmal eine der Aufgaben des Kompaniefeldwebels, der dafür Soldaten des KpFwTrp in der SollOrg abgebildet hat, also sein Geschäftszimmerpersonal. Und wenn er zu wenig haben solte, weil DP unbesetzt sind, dann muss dies eben durch Kommandierung erfogen, dass diese Aufgabe von dem Personal erledigt wird, das dafür vorgesehen ist und gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den daraus resultierenden Vorschriftsbestimmungen der Bundeswehr belehrt wurde.

Deshalb rate ich dem Fragensteller, ggf. über die Vertrauensperson zunächst einmal beim KpChef vorstellig zu werden, um Hintergründe zu klären und ggf. eine andere Entscheidung herbeizuführen. Sollte dies keine Änderung herbeiführen, kann sich einer der betroffenen Zugdienstsoldaten im Wege der Wehrbeschwerde dafür einsetzen, dass dieser Praxis ggf. ein Ende bereitet wird.


Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Tommie am 10. September 2016, 12:06:46
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:56:20Ist bei uns per Grundsatzbefehl so befohlen.

Wahrscheinlich wird der ADSB diesen "Grundsatzbefehl" gleich mit in der Datenschutz-Pfeife" rauchen ;D ! Aber eines ist sicher, in Ihrer Einheit ist eine erkleckliche Anzahl von Soldaten, die von jedweder juristischer Kenntnis vollkommen unbeleckt sind :D ! Eine Beschwerde könnte hier zu einigen wirklich interessanten Ermittlungen und Ergebnissen führen!
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:13:49
Ich bin ja nicht da um Stress zu machen. Nur finde ich gewisse Dinge mehr als sc.....   Meine Daten sind mir schon wichtig und wenn ich dann mitbekomme das wirklich alles offen im Fach für unseren ZgDst liegt. Wirklich egal was. Ob Beurteilung oder was auch immer. Dann bekomme ich einen Anfall

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Getulio am 10. September 2016, 12:15:30
Man kann Sie noch nicht mal zwingen, ein Telefon (privat) zu haben, wie soll man dann die Herausgabe der verlangen können?
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:23:53
Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: KlausP am 10. September 2016, 12:27:55
Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Pericranium am 10. September 2016, 13:34:07
Zitat von: KlausP am 10. September 2016, 12:27:55
Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.

Ich hab schon GeZis erlebt, die einfach die Tür zugemacht haben, wenn sie keinen Bock mehr auf Arbeit hatten.
Da habe ich mich auch gefragt was das für eine Arbeitsmoral ist eh...am liebsten hätte ich die Tür ja weggesprengt.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 14:13:09
Zitat von: KlausP am 10. September 2016, 12:27:55
Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.
Nein, wir führen quasi zusätzlich alles nochmal. Wir führen selber eine Personalübersicht sa unser Personal gewerblich Geführt wird. Bedeutet das die InstSdt Stunden bringen müssen. Nur dürfen die Soldaten nicht selber ins GeZi wenn sie den Urlaubsstand wissen wollen. Das müssen wir denen sagen können. Da in den Urlaubskarteien extrem viele Fehler sind müssen wir die überprüfen.
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:13:49
Ich bin ja nicht da um Stress zu machen. Nur finde ich gewisse Dinge mehr als sc.....   Meine Daten sind mir schon wichtig und wenn ich dann mitbekomme das wirklich alles offen im Fach für unseren ZgDst liegt. Wirklich egal was. Ob Beurteilung oder was auch immer. Dann bekomme ich einen Anfall

Grüße

Defskidrow


Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Papierberg am 10. September 2016, 15:29:03
Die beschriebene Handhabung der Erhebung, Verarbeitung uns Speicherung von personenbezogenen Daten ist - wie hier bereits festgestellt wurde - unmissverständlich als rechtswidirg einzustufen, da
- entsprechende Daten von hierzu nicht befugten Personen verarbeitet werden,
- eine nicht erforderliche Speicherung in zusätzlich angelegten Dateien erfolgt (§ 3a BDSG, Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit),
- gegen das Datengeheimnis verstoßen wird (§ 5 BDSG),
- offensichtlich keine Rechtsgrundlage für eine Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (Urlaubskartei) im Zugdienst und auch keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt (§ 13 BDSG).
Hier dürfte nicht nur die Schwelle zum Dienstvergehen überschritten sein, da die Bestimmungen zur Durchführung des Bundesdatenschutzgesetzes im Geschäftsbereich des BMVg diesbezüglich eindeutig solches Verhalten untersagen, nach § 43 Abs. 2 BDSG liegt auch eine Ordnungswidrigkeit vor. Dass der ADSB diese Praxis in Lichtgeschwindigkeit unterbinden wird, sobald er davon Kenntnis erlangt, ist ohnehin absehbar.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Ralf am 10. September 2016, 15:32:55
All das wissen wir nicht. Ggf. sind die Listen in DATAV angemeldet, ggf. wurde das Personal belehrt.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 15:37:31
Da die Listen von uns selbst erstellt werden mussten, kann ich sagen das das nicht stattgefunden hat

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Papierberg am 10. September 2016, 15:50:44
Das wäre  fast schon amüsant, wenn man organisatorische Mängel durch korrekte DATAV-Anmeldungen und ordnungsgemäße Belehrungen sachgerecht nachadministriert.  ;D
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: LwPersFw am 10. September 2016, 16:53:38
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:23:53
Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow


Ein Befehl ist u.a. unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden, wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat.

Dazu führt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung aus:

"Ein Befehl ist dann ,,nur zu dienstlichen Zwecken" erteilt, wenn ihn der militärische Dienst erfordert, um die durch die Verfassung normierten Aufgaben der Bundeswehr zu erfüllen."

Durch die Bw wurde durch ein zentral bereitgestelltes
Formular sichergestellt, dass die Aufgabe "Urlaubsgewährung
an den Soldaten" sichergestellt werden kann.

Hierzu hat die dazu befugte Stelle ein zentral bereitgestelltes
und von allen Einheiten/Dienststellen zu nutzendes Formular
vorgegeben. Dieses ist auch datenschutzrechtlich geprüft.

Die darin vorgegebenem Datenfelder benötigt die Bw
für ihre Aufgabenerfüllung.

Die Telefonnummer ist dort nicht abgefragt.

Also hat der Dienstherr die Erfassung der privaten
Telefonnummer nicht zur Aufgabenerfüllung als
notwendig erachtet.

Eine willkürliche Abänderung dieses Formulars, durch hierzu
nicht befugte, ist nicht zulässig.

Somit ist der Befehl nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht
verbindlich, da der Dienstherr selbst keinen dienstlichen Zweck
erkannt hat, die private Telefonnummer zu erfassen.


Anders wäre es, wenn im Befehl die Angabe der privaten Telefonnummer den Soldaten freigestellt wird.

Von den sonstigen hier anscheinend vorliegenden
datenschutzrechtlichen Verstösen ganz zu schweigen.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 16:59:21
Ich würde es ja immer noch zuerst mit einem Gespräch mit dem Chef unter Hinweis auf das hier Vorgetragene versuchen. :-\ Und dann eben eine Beschwerde nach dem nächsten ZgDst, wenn ich dort wieder solche Tätigkeiten ausüben musste. Da die der Chef bescheidet, besteht die Möglichkeit, dass mich auch das nicht überzeugt. Dann wird die weitere Beschwerde schon vom Kdr bearbeitet und der sollte hier den ADSB und ggfs. sogar den RB konsultieren.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 17:10:24
Ich mache mir nur sorgen das ich dann der leittragende bin. Unser Chef ist ganz neu. Ich denke sie kennt noch nicht alle Ausmaße. Ich werde definitiv Montag mit der VP reden. Wenn die nicht helfen will, werde ich weiter gehen. Schlimm ist, dass ich von anderen weiß das es in anderen Standorten ähnlich aus sieht.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 17:20:13
Wo ist denn heute das Problem, dass ein Chef erkennt wenn er etwas falsch gemacht hat oder etwas falsch läuft in seiner Kompanie, und sei es im Rahmen einer Beschwerdebearbeitung?  :o
Erst rät hier unser Biologe allen zu möglichst Leisetreten und jetzt dies hier.
Hätte ich früher meinen Spieß gesagt, dass sein GeZi die Urlaubsbearbeitung nicht auf die Reihe bekommt und ich das statt dessen unter Verstoß gegen Vorschriften machen soll, wäre der der erste gewesen, der seinen Leuten den Hintern hochgebunden hätte. Das hätte gar nicht die Einbindung des Chefs gebraucht. :-\
Wenn hier der Chef den Mist befohlen hat, ist es doch nur in seinem Interesse, dass man ihn auf  eklatante Fehler hinweist, bevor es im Rahmen einer Beschwerde- oder Eingabebearbeitung über vorgesetzte Dienststellen geschieht.
Nur Mut! Oft ist es leichter als man denkt und man fühlt sich hinterher auch richtig gut. ;)
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 10. September 2016, 17:41:27
Ich muss ehrlich sagen, dass dein Post schon motiviert! Beim Spieß muss man sagen das er im Moment von einem Reservisten vertreten wird. Er weiß also wahrscheinlich nichts davon

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: KlausP am 10. September 2016, 17:57:46
Wer? Der Vertreter oder der originäre Spieß?

Wenn der Vertreter zu seiner aktiven Zeit schon mal Spieß war sollte er es eigentlich wissen. Ich spreche da durchaus aus Erfahrung, weil ich sowohl als Aktiver als auch als Wehrübender Spieß war.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: wolverine am 10. September 2016, 18:06:03
Der ResSpieß wird grundlegende organisatorische Abläufe nicht ändern, schon gar nicht, wenn das von Chef abgesegnet ist. Richtig wäre, dass er seinen aktiven Kameraden und den Chef auf den oder die Fehler hinweist. Vielleicht fehlt ihm dazu die Motivation?!
Aber es wäre doch genau richtig, hier anzusetzen. Reden Sie mit dem Spieß und der soll bei der Übergabe seinen Kameraden darauf hinweisen, dass in der Kp Unzufriedenheit mit dem Innendienst herrscht.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 11. September 2016, 14:02:55
Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 16:53:38
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:23:53
Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow


Ein Befehl ist u.a. unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden, wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat.

Dazu führt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung aus:

"Ein Befehl ist dann ,,nur zu dienstlichen Zwecken" erteilt, wenn ihn der militärische Dienst erfordert, um die durch die Verfassung normierten Aufgaben der Bundeswehr zu erfüllen."

Durch die Bw wurde durch ein zentral bereitgestelltes
Formular sichergestellt, dass die Aufgabe "Urlaubsgewährung
an den Soldaten" sichergestellt werden kann.

Hierzu hat die dazu befugte Stelle ein zentral bereitgestelltes
und von allen Einheiten/Dienststellen zu nutzendes Formular
vorgegeben. Dieses ist auch datenschutzrechtlich geprüft.

Die darin vorgegebenem Datenfelder benötigt die Bw
für ihre Aufgabenerfüllung.

Die Telefonnummer ist dort nicht abgefragt.

Also hat der Dienstherr die Erfassung der privaten
Telefonnummer nicht zur Aufgabenerfüllung als
notwendig erachtet.

Eine willkürliche Abänderung dieses Formulars, durch hierzu
nicht befugte, ist nicht zulässig.

Somit ist der Befehl nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht
verbindlich, da der Dienstherr selbst keinen dienstlichen Zweck
erkannt hat, die private Telefonnummer zu erfassen.


Anders wäre es, wenn im Befehl die Angabe der privaten Telefonnummer den Soldaten freigestellt wird.

Von den sonstigen hier anscheinend vorliegenden
datenschutzrechtlichen Verstösen ganz zu schweigen.
Deine Beiträge in allen Ehren, aber da begibst du dich auf ganz dünnes Eis. Davon ab ist es leider schon zu meiner Zeit in den Truppenverwendungen nicht unüblich gewesen, dass wegen Unfähigkeit Einzelner, GeZi- & PersFw-Aufgaben ein Outsourcing erfuhren.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: F_K am 11. September 2016, 14:06:40
@ FU:

Wer begibt sich auf dünnes Eis?

Das BVerwG? Gelächter? Der Perser, der hier die ständige Rechtsprechung richtig darstellt?

Oder derjenige, der neben schlechter Dienstaufsicht rechtswidrige Befehle erteilt und OWis begeht?
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 11. September 2016, 21:21:05
Ach F_K, wir kennen nur eine Seite der Medaille und damit halte ich es für wichtig den Ratschlag per se mit Vorsicht zu genießen. Ungeachtet dessen, wurde der richtige Weg aufgezeigt.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: LwPersFw am 12. September 2016, 11:21:02
@ FU

Meine Aussagen bezogen sich im Schwerpunkt auf
die befohlene Herausgabe einer privaten Telefonnummer.

Und in diesem Punkt begibt sich nur einer auf dünnes Eis...
...nähmlich derjenige, der den Befehl erteilt.

Ich war Spieß, habe in Verwendungen tiefe Einblicke
in Fragen des Dienstrechts gewonnen und bin ADSB.

Und auch ich habe Befehlslagen erlebt, die gegen
Vorschriften verstoßen haben....

...dagegen bin ich eingeschritten
...habe Lösungsvorschläge unterbreitet
...und zu 99 % wurden sachgerechte Lösungen gefunden

Aber meine private Telefonnummer hat und wird keiner
von mir auf Befehl bekommen.

Wie der korrekte Umgang mit der privaten Telefonnummer
zu erfolgen hat... kann man schon im Bewerbungsbogen
für den freiwilligen Dienst in der Bw nachvollziehen...

Keine freiwillige Angabe... keine Verwendung durch die Bw!

Mit dem ausdrücklichen Hinweis... das daraus keine Nachteile erwachsen.

Auch wenn mancher Vorgesetzte damit ein Problem hat...

...Untergebene haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht,
Befehle auf Verbindlichkeit zu prüfen.

Denn schließlich kann die Ausführung eine Straftat beinhalten.
D.h. der Soldat darf den Befehl nicht ausführen.

Und das zweite Prüfkriterium ist immer... liegt ein dienstlicher Zweck vor ?

Wenn nicht ... keine Befehlsausführung ... es seidenn freiwillig

Wer davor Angst hat, dieses Recht in Anspruch zu nehmen,
muss dies mit sich selbst ausmachen.

Ich habe jedenfalls in meiner Dienstzeit schon mehrmals
mit dem Hinweis ... kein dienstlicher Zweck ... Befehle nicht
ausgeführt... und mir ist nichts passiert... weil ich einfach
meine staatsbürgerlichen Rechte wahrgenommen habe.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 12. September 2016, 18:03:01
@LwPersFw: Dann sorry, hinsichtlich der Telefonnummer gehe ich zu 100 % d'accord.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 12. September 2016, 18:12:05
Habe heute mit meinem ZgFhr als erste Instanz gesprochen. Interessiert in scheinbar null. Darüber hinaus habe ich herausgefunden das unser S1 ADSB ist. Leider in einem anderen Standort. Habe ihn heute nicht ans Telefon bekommen. Werde es morgen nochmal versuchen. Habe ja auch zu tun und kann nicht immer sowas machen. Aber ich bin zuversichtlich das sich da eine Lösung finden wird. Das wichtigste ist, erstmal das nicht irgendein anderer Zugdienst auf der Suche nach den Soldaten aus seinem Zug meine Akten ansehen kann.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: Papierberg am 13. September 2016, 09:18:56
Es würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der Sache "dranbleiben" und was erreichen könnten. Nicht nur, weil Sie selbst betroffen sind, sondern auch wegen der Signalwirkung die davon ausginge.
Ihr Zugführer setzt aktuell offensichtlich andere Prioritäten für sein Handeln. So "verständlich" das im Truppenalltag mit all seinen Anforderungen vielleicht erscheinen mag, ich kann mir das nur so erklären, dass ihm möglicherweise die Tragweite dieses Vorgangs nicht bewusst ist.
Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 13. September 2016, 16:31:56
Ich gebe mein bestes und werde es auch immer wieder hier schreiben. Habe heute nochmal das Gespräch gesucht.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. September 2016, 23:02:52
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 14:13:09
Nein, wir führen quasi zusätzlich alles nochmal. Wir führen selber eine Personalübersicht sa unser Personal gewerblich Geführt wird. Bedeutet das die InstSdt Stunden bringen müssen. Nur dürfen die Soldaten nicht selber ins GeZi wenn sie den Urlaubsstand wissen wollen. Das müssen wir denen sagen können. Da in den Urlaubskarteien extrem viele Fehler sind müssen wir die überprüfen.

Die PÜ ist ja eine Inst-spezifische Sache der Teileinheiten bzw. TEF, wo die Stunden des gewerblichen Personals die Grundlage für die abzurechnenden Studen der Instaufträge darstellen usw. Das hat mit dem GeschZi und der KpFü nichts zu tun.

Kann es auch sein, dass das, was als Zugdienst bezeichnet wurde, der Zugschreiber ist? Das ist ein festeingeteilter dispositiver Soldat, der für die Erledigung solcher Routinesachen den Zugführer unterstützt. Der Zugdienst ist wöchentlich wechselnd für Dinge wie 2. Frühstück holen, Waschkaue reinigen/Verbrauchsmittel nachfüllen, Geschirr spülen, Hallentore/Fahrzeuge zum Dienstschluß auf Verschluß prüfen usw. zuständig und ggf. die Soldaten zwischen Kp-Gebäude und Insthalle in der Formation führen - es gilt natürlich die jeweilige Dienstanweisung vor Ort.

Die Regelung, dass für Fragen/Wünsche/Anträge an das GeschZi der Dienstweg einzuhalten ist, wenn es um Routinedinge geht, die keine personendatenschutzrelevanten Informationen enthalten, ist vielerorts getroffen, um nicht durch unnötigen Puplikumsverkehr die Abwicklung der Tagesgeschäfte zu erschweren. Vieles läßt sich auch bereits auf TE-Ebene erledigen bzw. klären. Wobei heute ja vieles hier im Forum landet und hier geklärt wird, statt im GeschZi oder beim Spieß zu fragen. Hier muss man keine Meldung machen und keinen Anschiß befürchten.

Titel: Antw:Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen
Beitrag von: DefSkidrow am 14. September 2016, 05:39:07
Das sind quasi die eigentlichen aufgaben. Aber nein. Es ging darum die Urlaubsakten vom normalen GeZi komplett auf vordermann zu bringen und noch einige andere dinge

Grüße

Defskidrow