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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Tom1998 am 11. September 2016, 21:15:14

Titel: Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: Tom1998 am 11. September 2016, 21:15:14
Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin 18 und arbeite im Moment auf mein Abi hin. Ich habe vor danach zur Bundeswehr zu gehen. Da ich 60% Schwehrbehinderung habe (Mukoviszidose), stellt sich mir die Frage ob ich auch im militärischen Dienst arbeiten kann. Eigentlich ist die Frage bei sowas schon fast selbst beantwortend, aber da es mir mit der Krankheit weder schlechter noch besser als einem gesunden Menschen geht, wollte ich nachfragen, ob es da nicht doch irgendeine Möglichkeit gibt.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: wolverine am 11. September 2016, 21:25:10
Ich bin kein Arzt aber ich kann es mir nicht vorstellen. :-\
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: F_K am 11. September 2016, 21:35:48
Erstens: GDB wird nicht in % angegeben - eine solidarische Tauglichkeit ist mit einer Schwerbehinderung nicht vereinbar.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: Andi8111 am 11. September 2016, 22:05:26
Mukoviszidose ist eine VIer Gesundheitsziffer, was bedeutet, dass der Tauglichkeitsgrad DAUERHAFT bei "nicht verwendungsfähig" liegt. Somit ist ein Dienst in den Streitkräften nicht möglich.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: ulli76 am 11. September 2016, 22:27:17
Mukoviszidose und keinerlei Einschränkungen- entweder stimmt die Diagnose nicht oder du redest dir da was schön.

Aber nein, damit ist eine Taugklichkeit völlig ausgeschlossen.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: schlammtreiber am 12. September 2016, 09:45:08
Zitat von: ulli76 am 11. September 2016, 22:27:17
Mukoviszidose und keinerlei Einschränkungen- entweder stimmt die Diagnose nicht oder du redest dir da was schön.

Wieso? Das scheint eher der übliche Zustand zu sein - praktisch alle, die sich hier im Forum mit Fragen wegen schwerwiegender oder chronischer Krankheiten oder massiv abweichendem BMI oder oder oder melden, geben übereinstimmend an, keinerlei Einschränkungen zu haben bzw voll leistungsfähig zu sein.

Ich vermute eher, die generelle Existenz von "Krankheiten", "Behinderungen" etc etc ist nur eine Erfindung der Gesundheitsindustrie.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: Andi8111 am 12. September 2016, 17:14:41
Ja. Wie in der Sprechstunde: Seit 5 Wochen KZH, einbestellt zur Eröffnung der Einleitung eines DU-Verfahrens, auf einmal wieder gesund. Hatte ja nie was der  Gute. Die vier Bandscheibenvorfälle machen auch keine Probleme. ;)
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: KlausP am 12. September 2016, 17:24:48
Dass Ihr Ärzte immer die Möglichkeit einer Wunderheilung verleugnen müsst ...  ::)
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: Tom1998 am 12. September 2016, 18:09:52
Vielen Dank für die Info. Und neine natürlich gibt es für so etwas keine Wunderheilung etc. Es ist bloß so das in meinem fall der Krankheitsverlauf wirlkich gut ist und mir es nicht schlechter geht. Leider kann man aber wegen sowas seinen GdB nicht ablegen bzw. verringnern. Da ein Beruf in diese Richtung schon von klein auf mein Wunsch war, wollte ich nur auf Nummer sicher gehen. Aber nochmals vielen Dank für die Auskunft.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: ulli76 am 14. September 2016, 20:20:10
Den GdB bekommt man aber auch nicht einfach so weil irgendwann mal jemand eine Diagnose gestellt hat und der Patient keine Einschränkungen hat.
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: LwPersFw am 15. September 2016, 03:06:53
Sie müssen trennen...

Für die Tätigkeit als Soldat wird ihre Behinderung... wenn dem so ist... ggf. zu einer Ablehnung führen.

Anders kann es aussehen, wenn Sie sich für eine Anstellung in einem zivilen Arbeitsverhältnis bei der Bw bewerben, da die Bw
verpflichtet ist, mindestens 6 % behinderte Menschen zu beschäftigen. Hier gelten dann gesonderte Bestimmungen!
Titel: Antw:Soldat auch mit 60% Schwehrbehinderung
Beitrag von: ToMA am 16. September 2016, 16:18:25
Zitat von: Tom1998 am 12. September 2016, 18:09:52
Und neine natürlich gibt es für so etwas keine Wunderheilung etc. Es ist bloß so das in meinem fall der Krankheitsverlauf wirlkich gut ist und mir es nicht schlechter geht. Leider kann man aber wegen sowas seinen GdB nicht ablegen bzw. verringnern.

Über die Krankheit lese ich:" Die Erkrankung ist derzeit nicht heilbar.", für mich also kein Wunder, dass der GDB nicht gesenkt wird.

Du hast keinerlei Einschränkungen/Beschwerden? Keine Medikamente? Volle körperliche Belastungsfähigkeit?

Und woher willst Du wissen, ob Dein Zustand die nächsten Jahre stabil bleibt und sich nicht verschlechtert?