Ist der Besuch einer schulischen Ausbildung (Abendgymnasium) eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Vielleicht weiß das ja einer.
Nein.
Auch nicht bei Beamtenanwärter?
Nein. Die entsprechende Nebentätigkeitsverordnung gilt sowohl für Beamte als auch für Soldaten. Einfach mal nach "Nebentätigkeit Bund" googeln.
Gilt Nachhilfe geben als "wissenschaftliche Vortragstätigkeit"?
Nein.
Also müsste ich das genehmigen lassen?
Ja - zumindest anzeigen.
Ah interessanter Einwurf. Würde das Thema gerne fortsetzen:
1.) Umgekehrter Aspekt: muss der Besuch des Abendgymnasiums angezeigt werden?
2.) Können nichtselbstständige Tätigkeiten vor Dienstantritt genehmigt werden?
3.) Ist es grundsätzlich möglich Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaften zu sein, die nichts mit dem Dienst in Berührung kommt und nicht gleicher Branche entspricht?
Zitat1.) Umgekehrter Aspekt: muss der Besuch des Abendgymnasiums angezeigt werden?
Nein, das ist ja keine Nebentätigkeit. Natürlich sollte man seine Vorgesetzten darüber informieren, ddmit das gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. Einen Anspruch auf Freistellung von dienstlichen Tätigkeitenj hat man aber nicht.
- Ohne Antritt keine Beamten / Soldateneigenschaft, da macht eine Genehmigung (noch) keinen Sinn.
- selbstständiger oder angestellter GF? Mit welchem Arbeitsaufwand (zeitlich) und mit welchem Einkommen?
Ehrenamtlicher Geschäftsführer einer Tochter eines eingetragenen Vereins. Zeitaufwand 2-4 Std in der Woche.