Mahlzeit Kameraden!
Eine Frage an das Forum:
Sind Entscheidungen des Musterungsarztes (bei Neueinstellung/Wiedereinstellung/Laufbahnwechsel) in Stein gemeißelt, oder kann man diese anfechten bzw. von einem anderen Arzt überprüfen lassen.
Konkretes Beispiel:
Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls mit Verletzung Spiralkanal wurde die Wiedereinstellung verwehrt, nur Dienst als Reservist möglich!
Der Kamerad hat aber seit mind. 4 Jahren keine Beschwerden, Rückfälle etc.! Was für Möglichkeiten hat man hier?
Vielen Dank vorab...
Kameradschaftliche Grüße
Keine. Und wenn Sie zu einer Reservedienstleistung antreten wollen kann es passieren, dass Sie auch dafür nicht wehrdienstfähig sind.
Und mal ganz ehrlich: Wenn man bei der Wiedereinstellung noch mal durch die Grundausbildung darf und dort mit 30kg Gepäck stundenlang marschieren muss und mehrere Nächte auf hartem Boden im Dreck schlafen muss, sollte man vielleicht mal überlegen, ob die Entscheidung des Misterungsarztes nicht ein Schutz für beide Seiten darstellt und der Beruf des Soldaten eben nicht der richtige ist, wenn man einen Bandscheibenvorfall hatte.
Ein bisschen verwundert mich die Frage ja jetzt. :-\
Zitat von: elwammerl am 06. Februar 2015, 13:37:11
Mich stört wenn junge Leute in diesem Forum verrückt gemacht werden, die meisten Blogger haben gar keine Ahnung vom Auswahlverfahren aber schreiben sich hier die Finger wund!
Zitat von: elwammerl am 16. September 2016, 11:46:56
Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls mit Verletzung Spiralkanal wurde die Wiedereinstellung verwehrt, nur Dienst als Reservist möglich!
Kameradschaftliche Grüße
Das Ding nennt sich Spinalkanal ;)