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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Aliane am 16. September 2016, 17:19:16

Titel: KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Aliane am 16. September 2016, 17:19:16
Hi,

ich habe mich bereits in der Suche bemüht.

Es heißt ja immer "man kann alles machen, was die Genesung nicht gefährdet oder verzögert".

Mir geht es soweit eigentlich wieder gut, allerdings bin ich über das Wochenende noch KZH geschrieben bis Anfang nächster Woche.

Kann ich dann z.Bsp Abends weggehen, solange ich zu KZH-Ende immer noch gesund bin und zum Dienst erscheine ?
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: dunstig am 16. September 2016, 17:23:35
Was konkret meinen Sie mit abends weggehen?
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: LwPersFw am 16. September 2016, 17:24:19
ja... können Sie...

wenn Sie den von Ihnen zetierten Grundsatz nicht gefährden !

KzH ist kein "Hausarrest"
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: dunstig am 16. September 2016, 17:28:04
Deswegen frage ich. Gegen ein gemütliches Beisammensein oder Essengehen wird je nach Krankheit in der Regel nichts sprechen. Feiern, besinnungslos betrinken und nicht vor Morgengrauen ins Bett gehen wird da schon problematisch.
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Aliane am 16. September 2016, 17:29:07
Naja zum Beispiel in eine Disco?

Solange ich nicht sturzbesoffen mir irgendwas breche, Pöbel, Schlägere oder dergleichen? Sprich es nicht übertreibe...

In meiner Umgebung gibt es eigentlich niemanden vom Dienst, der mich kennt.
Für eine Disco oder ähnliches müsste man mir ja nachweisen müssen, dass ich dem heilungsprozess wissentlich entgegengewirkt habe. Und das wäre ja nur der Fall, falls mein gesundheitlicher Zustand zum Ende des KZH-Zeitraums genauso wäre oder schlechter.

Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Ryuuma am 16. September 2016, 17:42:00
Ich denke wir verstehen dich gut genug.
Aber versetz dich mal in die Situation irgendeines beliebigen Kameraden.
KzH und du bist in der Disco, egal ob trinken oder nicht trinken.

::) ???

Alles auf eigene Verantwortung.
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Jens79 am 16. September 2016, 17:51:12
Machen Sie doch einfach was Sie wollen. Niemand hier wird Ihnen dafür die Genehmigung geben.

ZitatEs heißt ja immer "man kann alles machen, was die Genesung nicht gefährdet oder verzögert".

Sie sind alt genug um selbst zu entscheiden was Sie tun.
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Flexscan am 16. September 2016, 18:07:00
KzH bedeutet krank zu Hause und nicht krank in Disco.
Gegen einkaufen oder Essen gehen wird sicher niemand was sagen.

sagt eigentlich schon alles.


Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Pericranium am 16. September 2016, 18:45:13
http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/karriere/was-ist-erlaubt--krankgeschrieben--aber-trotzdem-zur-party-gehen--3631924

ZitatSogar Party-Machen ist mitunter erlaubt: ,,Wir hatten einen Fall, wo der Arbeitnehmer auf der Loveparade auf einem Wagen entdeckt wurde. Es konnte nicht bewiesen werden, dass dies seiner Genesung geschadet hätte", so Anders.
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Aliane am 16. September 2016, 18:54:48
Ok, danke euch.

Ich überleg es mir noch, ob ich mitgehe.
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: Andi8111 am 16. September 2016, 19:31:22
Hatte erst diese Woche den interessanten Fall des Bandscheibenpatienten der im KzH im Verein Fußball gespielt hat. Endete mit Paragraph 55.4....
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: ulli76 am 16. September 2016, 22:59:04
Gab es einen Grund, warum das kzH nicht heute ausgelaufen ist?
Titel: Antw:KZH - Was darf ich?
Beitrag von: justice005 am 18. September 2016, 16:01:44
Wenn der Arzt beispielsweise konkrete Vorgaben macht, was man tun darf und was nicht, dann sind das Befehle, die gemäß § 11 SG befolgt werden müssen.

Sagt der Arzt hingegen nichts besonderes, dann gilt "nur" die Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 SG), die es dem Soldaten unter anderem aufgibt, alles in der Macht stehende zu tun, um seine Gesundheit wieder herzustellen.

Entscheidend ist aber, dass diese Pflicht nur dann verletzt wird, wenn man tatsächlich seine Heilung verzögert. Wer also während des KzH wild durch die Discos tobt und die Nacht zum Tag macht und trotzdem nach Ende des KzH topfit und geheilt seinen Dienst antritt, hat kein Dienstvergehen begangen.

Es liegt jedoch dann ein Dienstvergehen vor, wenn man aufgrund durchzechter Nächte tatsächlich seinen Heilungsverlauf verzögert und die Gesundheit nicht wieder hergestellt ist, obwohl sie es sein könnte.

Die jeweilige Beweisführung kann sich im Einzelfall natürlich als schwierig erweisen.

Der beste Rat daher: Bitte den gesunden Menschenverstand benutzen.