Hallo Leute,
habe mal ein Paar Fragen zum Trennungsgeld.
Ich trete am 01.12.16 meinen Dienst an, die Grundausbildung findet in Weiden in der Oberpfalz statt.
Meine Stammeinheit wird das Panzergrenadierbataillon 112 in Regen sein.
Ich wohne seit 01.07.16 zusammen mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung in Augsburg, Bayern.
Die Wohnung wurde vom KC in München anerkannt, habe hierfür auch ein Schreiben mitbekommen.
Nun bin ich auf das Thema Trennungsgeld gestoßen und frage mich ob ich darauf Anspruch habe, da es von meiner Wohnung bis zur Stammeinheit ca. 230km sind.
Ich werde also nur am Wochenende nach Hause fahren und unter der Woche in der Kaserne.
Habe schon etliche Forenbeiträge darüber gelesen, werde leider nicht ganz schlau daraus.
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Grüsse
Sascha
ZitatNun bin ich auf das Thema Trennungsgeld gestoßen und frage mich ob ich darauf Anspruch habe, da es von meiner Wohnung bis zur Stammeinheit ca. 230km sind.
Was steht denn in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt zur Umzugskostenvergütung (UKV)?
Im Übrigen wird diese Frage hier im Wochentakt gestellt und beantwortet. ;)
Die UKV wurde bei mir zugesagt.
Gibts da trotzdem irgendeine Möglichkeit einen Antrag für das Trennungsgeld zu stellen?
Wir haben nicht vor in nächster Zeit umzuziehen, da meine Freundin ihre 2. Ausbildung in Augsburg erst in 2 Jahren beenden wird.
Und wie ist das dann mit einer Stube, wenn man nach der AGA in die Stammeinheit kommt.
Muss ich diese selbst bezahlen?
ZitatDie UKV wurde bei mir zugesagt. ... Gibts da trotzdem irgendeine Möglichkeit einen Antrag für das Trennungsgeld zu stellen?
Dann müssen Sie sich
umgehend mit dem KC in Verbindung setzen und die
Nichtzusage der UKV beantragen. Erst, wenn Ihre Aufforderung dementsprechend
schriftlich geändert wurde, können Sie nach Dienstantritt TG beantragen.
So habe das Dokument nochmals zur Hand genommen, ich beschriebe nun den genauen Wortlaut.
"Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i. S. des Paragraph 10 Abs. 3 Bundesumzugsgesetz (BUKG) aus Anlass der Einstellung/Wiedereinstellung."
"Hiermit wird bestätigt, dass sie/er eine Wohnung. Des Paragraph 10 Abs. 3 BUKG (VMBI 1991 S. 34) eingerichtet hat."
"Im Fall der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an.
die Oper und ab. Wohnung kann anlässlich der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr Umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."
" Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen in den Wohn- und/oder Familienverhältnissen, die sich bis zum Dienst Eintritt ergeben, unverzüglich schriftlich bei Karrierecenter der Bundeswehr anzuzeigen sind."
" O. a. Bewerber/-in wird gebeten, sich nach Dienstantritt unverzüglich mit dem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) bezüglich Umzugskosten Belege (UKV) in Verbindung zu setzen."
Das ändert nichts an meiner Aussage.
Ok, dann werde ich morgen früh gleich beim KC München anrufen um das zu ändern.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
KlausP hat völlig recht. Die Frage ist hier an der Tagesordnung. Wenn Sie deshalb die Suchfunktion nochmals bemühen wollen (was ich Ihnen empfehle), dann legen Sie besonderen Wert auf die Antwortbeiträge von LwPersFw, da diese die Rechtslage vorbildlich darstellen (vollständig, verständlich und praxisgerecht).
So habe gerade mit einer Dame vom KC gesprochen und diese meinte das mir das UKV noch garnicht bewilligt worden ist und mir Trennungsgeld zusteht.
Ich solle die Aufforderung zum Dienstantritt abwarten.
ZitatIch solle die Aufforderung zum Dienstantritt abwarten.
Warum hab ich wohl gefragt, was da drin steht? Wenn Sie geantwortet hätten, dass Sie die noch gar nicht haben, hätten wir uns die Raterei schenken können.
Hallo,
ich war mir da eben nicht sicher deswegen hatte ich nachgefragt.