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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BWRC am 19. September 2016, 08:55:49

Titel: KC rät zur Anerkennung der Wohnung nach Dienstantritt
Beitrag von: BWRC am 19. September 2016, 08:55:49
Guten Morgen,

Und zwar habe ich zum 04.10 Dienstantritt und bin vor kurzem von einer im KC anerkannten Wohnung in eine neue gezogen. Am Telefon wurde mir vom KC geraten die Wohnung erst in der neuen Dienststelle anerkennen zu lassen,  weil das im KC zeitlich nicht hinhauen würde.

Da ich gelesen habe, dass das bei einigen Kameraden zu Schwierigkeiten führte wollte ich mal nachfragen, an wen ich mein Anliegen im KC jetzt am besten richte, sodass ich vor Dienstantritt noch die neue Wohnung anerkannt bekomme und bestenfalls ein neues Dienstantrittschreiben erhalte. Mein jetziger Gedanke ist es, den Mietvertrag und Wunsch auf Nicht-zusage der UKV an den Einplanen zu richten. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Grüße
Titel: Antw:KC rät zur Anerkennung der Wohnung nach Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 19. September 2016, 08:59:26
Schriftlich an das KarrC Bw. Dann muss der Antrag auch bearbeitet werden.
Titel: Antw:KC rät zur Anerkennung der Wohnung nach Dienstantritt
Beitrag von: LwPersFw am 19. September 2016, 15:16:25
Um Ralf zu ergänzen :

+ Melden Sie im Schreiben den Umzug und bitten Sie um Änderung Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt.

+ Erklären Sie, dass Sie auch weiterhin die Nicht-Zusage der UKV wünschen.

+ Bitten Sie darum, dass man Ihnen schriftlich bestätigt, dass eine Änderung nach Diensteintritt erfolgen kann,
   falls das KC, auf Grund der zeitlichen Abläufe, dies nicht mehr erledigen kann.

+ Lassen Sie einen Zeugen mit auf dem Schreiben unterschreiben  ( Zeuge: .................................... )
                                                                                                                   NAME , Unterschrift

+ Machen Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen

+ Legen Sie dem Schreiben die Kopie des neuen Mitvertrages bei ( führen Sie die Anlage auch im Schreiben an )

+ Schicken Sie alles per "Einschreiben mit Rückschein" an das KC


Sollte durch das KC keine Änderung mehr erfolgen, gehen Sie unbedingt sofort nach Dienstantritt zum
zust. PersFw, schildern den Fall und legen das Schreiben, den Mietvertrag und - soweit erfolgt - die
Rückäußerung des KC vor ... damit dieser das Problem umgehend, zusammen mit dem BAPersBw, lösen kann.