Ich hoffe mir kann geholfen werden
Ich bin SAZ 8 nach alter Regelung und Gelernter Koch mit dem Ziel Lebensmittelproduktion zu studieren.
Aber zuerst muss ich meine Berechtigung zur Aufnahme des Studiums erwerben.
Dazu möchte ich eine fachoberschulreife in Ernährung und Hauswirtschaft erwerben, aber mein BFD Berater vor Ort sagt, dass ich eine Fachschule der Bundeswehr besuchen muss die Ernährung und Hauswirtschaft aber garnicht anbietet.
Mein BFD Berater prüft es zwar auch aber gibt es eine Möglichkeit trotz der Verordnung das man nur Schulen der Bundeswehr besuchen darf doch eine zivile schule zu besuchen?
Grundsätzlich ist für die Genehmigung aller BFD-Förderungen das vom Anspruchsberechtigten (dem Soldaten) definierte berufliche Ziel ausschlaggebend. (man kann es gar nicht oft genug wiederholen)
Wenn also für das Studium der Lebensmittelproduktion explizit eine Fachoberschulreife in Ernährung und Hauswirtschaft erforderlich ist und die Abschlüsse der Bundeswehrfachschulen einen Zugang zu diesem Studium nicht ermöglichen, dann ist diese Bildungsmaßnahme:
a) ausschließlich an einer Bildungseinrichtung zu absolvieren, die den angestrebten Hochschulzugang ermöglicht und
b) an einer Bundeswehrfachschule gar nicht förderungsfähig, da sie nicht dem Erreichen des Berufsziels des Anspruchsberechtigten dient.
Befähigt der Abschluss an einer Bundeswehrfachschule aber gleichermaßen zur Aufnahme des angestrebten Studiengangs, so ist im Sinne der Wirtschaftlichkeit die Bildungsmaßnahme an der Bundeswehrfachschule zu belegen und nicht bei einem externen Bildungsträger, dessen Inanspruchnahme höhere Kosten verursacht.
Gruß Andi
Vielen Dank Andi für die schnelle und ausführliche Antwort.
Selbstverständlich schreibt der Berufsförderungsdienst nicht vor, welchen Berufsweg und/oder welchen Qualifizierungsgang man auf welche Art und Weise wählt. Die Aufgabe des BFD liegt daran, die Anspruchsberechtigten berufskundlich zu beraten, bei der Entwicklung ihrer Vorstellungen für eine berufliche Eingliederung in das Erwerbsleben nach Dienstzeitende zu begleiten und vor allem in der Aufstellung eines Förderungsplanes (gemeinsam mit dem Soldaten). Diese Planung legt fest, welche Qualifizierungsschritte für das gewählte Berufsziel zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden sollen und welche nach dem SVG bestehenden Förderungsansprüche hierfür in Anspruch genommen werden können. Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn während der Dienstzeit regelmäßiger Kontakt mit dem BFD unterhalten wird.
Was den ggf. obligatorischen Besuch der Bundeswehrfachschule als wirtschaftlichste Alternative betrifft, erscheinen mir die Ausführungen von Andi schlüssig. Der BFD hat selbstverständlich darauf zu achten, dass bei mehreren möglichen und gleichwertigen Alternativen die wirtschaftlichste gewählt wird (die Fördermittel sind Steuergelder).