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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: ALBA am 21. September 2016, 12:54:55

Titel: Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: ALBA am 21. September 2016, 12:54:55
Ist es beim Laufbahnwechsel immer so das auch der Kommandeur neben dem Chef auch eine Stellungnahme schreibt?
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: Schweyk am 21. September 2016, 14:49:18
Korrektur:
Yep, also meines Wissens nach nimmt immer der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte Stellung zur Beurteilung des eigenen DVs.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: Ralf am 21. September 2016, 19:26:03
Das lässt sich doch aus dem Formular ableiten. Das ist ja nun wirklich eindeutig.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: dunstig am 21. September 2016, 19:52:44
Darf ich hier einmal kurz nach dem Sinn dieser Stellungnahme fragen? Denn in dem Fall der Beurteilungen "meiner" Leute hat dies nur zu Verzögerungen geführt. Der nächsthöhere DV ist nicht einmal an der selben Dienststelle ansässig und hat viele der Soldaten, für die er eine Stellungnahme schreiben soll, noch nie in seinem Leben gesehen. Wie kann er da überhaupt ein Urteil fällen, welches als objektives Kriterium in einer Auswahlkonferenz standhalten muss?

Vielleicht können mir das unsere Personaler oder erfahrenen Vorgesetzten mal kurz darstellen. In gewissen Fällen sehe ich da ja durchaus einen Sinn, aber ganz allgemein betrachtet, konnte ich ihn noch nicht erkennen. Bin allerdings ja auch noch nicht allzu lange von der Uni weg, weswegen mir da evtl. noch der Einblick fehlt.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: KlausP am 21. September 2016, 19:59:38
Beim Laufbahnwechsel in die Offizierlaufbahn ist nach meiner Erinnerung in der Laufbahnbeurteilung die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten vorgesehen. Für alle anderen ist mir das unbekannt.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: Ralf am 21. September 2016, 20:07:22
I.d.R. kennt der nächste DV  eine größeren vergleichbaren Personenkreis und kann somit eine vergleichende Betrachtung vornehmen. Und eine BU soll nicht nur durch einen alleine erstellt werden, um Objektivität sicherzustellen.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: KlausP am 21. September 2016, 20:11:19
Ist denn inzwischen für alle Laufbahnwechsel eine Laufbahnbeurteilung vorgesehen? Das ist ja dann auch eine etwas andere Qualität als eine einfache Stellungnahme.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: F_K am 21. September 2016, 20:13:37
... und z. B. im Heer (normales Btl) kann der nächsthöhere DV die Soldaten schon kennen - ich hatte beim Laufbahnwechsel schon eine persönliche, nette Stellungnahme.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: Ralf am 21. September 2016, 20:24:18
Nein, es ist eine Stellungnahme durch den nächsten DV abzugeben, eine negative Stllgn ist durch den Nächsthöheren zu bewerten.
Lfb-BU nur durch die für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten im Stammtruppenteil vorzulegen mit Vorschlägen oder Anträgen auf Zulassung zu einer oder Wechsel in eine andere Laufbahn der Offiziere oder der Feldwebel und Umwandlung des Dienstverhältnisses eines SaZ oder BS. Für Laufbahnwechsler Fachunteroffiziere zum Feldwebel entfällt die Erstellung einer Laufbahnbeurteilung.
Stattdessen ist eine Stellungnahme abzugeben.
Titel: Antw:Stellungnahme auch vom Kommandeur?
Beitrag von: BulleMölders am 22. September 2016, 07:03:41
und bei Schiffen der Marine ist ja der erste Offizier der DV und der Kommandant der nächst höhere DV und der kennt seine Leute in der Regel schon sehr genau.