Hallo zusammen
Ich habe eine frage bezüglich der Ausbildungen spezifisch die sga
Bin ich dazu verpflichtet wenn ich eine FschJg sga absolviert habe eine erneute sga bei den Jg zu absolvieren?
Ich bin seit 5 Jahren bei der Bundeswehr und habe nach meiner aga bei den fallis auch die sga dort abgeschlossen . Nach 2 Jahren wurde ich zu den Jägern versetzt und soll jetzt nach erneuten 3 Jahren dort eine sga absolvieren .
Ist das rechtens ? Muss ich dem folge leisten ? Gibt es eine Vorschrift dies bezüglich ?
Ich bitte um Rat .
Vielen dank im voraus .
Mit kameradschaftlichem Gruß
ZitatMuss ich dem folge leisten ?
Klar, das ist doch ein Befehl.
ZitatGibt es eine Vorschrift dies bezüglich ?
§ 11 SG.
Eigentlich ist das doch Grundausbildungsstoff? ;D
Ist doch aber schon so lange her ...
.. macht nichts, wird halt die GA auch nochmal gemacht.
Spaß beiseite: Die Frage ist, wie wird die ATB zuerkannt? Dies geschieht üblicherweise nach der "SGA" (oder Dienstpostenausbildung oder wie immer der Ausbildungsabschnitt nun genannt wird) - da sich die ATB FschJg und Jg inhaltlich nicht decken, kann erneute Ausbildung doch nur hilfreich sein.