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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tole am 22. September 2016, 10:01:15

Titel: Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Tole am 22. September 2016, 10:01:15
 Moin moin Kameraden!
Ich bin kommandiert vom 26.09.-11.10.16, Anreise dazu ist der 25.09. (18.00-20.00Uhr) Natürlich Reise ich dort im Dienstanzug an. 
Nun die eigentliche Frage.
Was genau kann ich da Stunden technisch geltend machen? Meine Einheit sagt: nix.
Ich aber bin der Meinung das es nicht geht wo wir jetzt dieses tolle "EU azr" haben.
Mir wird ja quasi befohlen einen vernünftigen Anzug herzustellen und mich dort zu melden. Also bin ich doch im Dienst?!

Freue mich auf antworten, die mir da weiterhelfen können.

Grüße
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Andi am 22. September 2016, 10:10:38
Zitat von: Tole am 22. September 2016, 10:01:15
Was genau kann ich da Stunden technisch geltend machen? Meine Einheit sagt: nix.

Und genau so ist es. Und genau so war es auch schon vor der Soldatenarbeitszeitverordnung. Du führst eine Dienstreise durch und für Dienstreisetage ist Arbeitszeit gemäß Regeldienstplan anzurechnen - und das ist an einem Sonntag im Normalfall exakt "0 Stunden".

Gruß Andi
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Tole am 22. September 2016, 10:49:38
Schade eigentlich.

Aber danke für die schnelle Antwort.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 14:20:53
Die von Andi gegebene Antwort war (und ist) ebenso schnell, wie falsch.

Grundsätzlich steht Dir bei Dienstreisen Ausgleich für die Zeit zu, die Du selbst ein Fahrzeug (ursprünglich nur DienstKfz, aber das wurde inzwischen - natürlich erst auf dem Klageweg - auf PrivatKfz ausgeweitet) bewegst.
Fährst Du also sieben Stunden mit dem Auto, um vom Wohnort/Dienstort zum Ziel der Dienstreise zu kommen, stehen Dir auch sieben Stunden Ausgleich zu.
Fährst Du hingegen nur eine Stunde mit dem Auto zum nächsten Flughafen, fliegst dann zehn Stunden mit dem Flugzeug und wirst vor Ort abgeholt, steht Dir nur die eine Stunde zu. Nimmst Du vor Ort nen Leihwagen und fährst selbst eine Stunde vom Flughafen zum Dienstreiseort, wären es wieder zwei Stunden; die "eingeschlossene" Flugzeit zählt (außerhalb der regulären Dienstzeit; s.u.) nicht (bzw. erst, wenn sie eine bestimmte Gesamtzeit pro Kalendermonat überschreitet; Vorsicht vor Dienstreisen, deren Hin- und Rückreise in unterschiedlichen Monaten liegt!).
Ob der Tag der Dienstreise ein regulärer Diensttag oder aber ein dienstfreier Tag (Sa/So/Feiertag) ist, wirkt sich nur dahingehend aus, dass Deine Reisezeit während der regulären Dienstzeit grundsätzlich als "geleistete Dienstzeit" verbucht wird.
Als Beispiel mit Dienstzeit von 07:00 bis 16:30 (also 8h45min plus 30min Mittagspause und 15min Abendessenpause): Abfahrt mit dem Auto um 06:00, Ankunft am Flughafen um 07:00, Abflug des Fliegers um 09:00, Landung um 15:00, danach Gepäcksuche etc., Weiterfahrt als Selbstfahrer mit Leihwagen um 16:00 und Ende der Fahrt um 17:00 ergäbe im Vergleich zum obigen Beispiel (mit Auto, Flug und Leihwagen) nur 1,5h Mehrarbeitszeit (aber eben die 8h45 reguläre Dienstzeit), da die eine Stunde von 06:00 bis 07:00 anrechnet und dann aber erst ab 16:30 weiter angerechnet wird.
Wer sich jetzt beklagt, dass er die 15 Minuten Pause, die ihm von 16:15 bis 16:30 abgerechnet werden, ja gar nicht genommen hat, weil er ja im Auto saß und gefahren ist, erreicht damit höchstens, dass man ihm noch wegen Lenk- und Ruhezeiten "einen dreht".
Dass das Herumgerenne auf Bahnhöfen und Flugplätzen ebenfalls nicht anrechnet, obwohl es deutlich anstrengender ist, als das Lenken eines Kfz, ebenso wie das Warten auf einem Bahnsteig sicher unangenehmer ist, ist nur bedingt logisch, aber derzeit eben stand der Rechtsverdrehung.  :P
Ich hoffe, dass ich das hier richtig stellen konnte und mehr geholfen als verwirrt habe.  :-\
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2018, 14:56:34
Zitat(ursprünglich nur DienstKfz, aber das wurde inzwischen - natürlich erst auf dem Klageweg - auf PrivatKfz ausgeweitet).
Und das steht wo?

Ich zitiere mal aus einer aktuellen Dienstzeitvereinbarung:
ZitatFür Beschäftigte gelten auch die Reisezeiten als Dienst, soweit während dieser Reisezeiten
angeordneter Dienst (z.B. als ,,Selbstfahrer" unter Nutzung von Dienstfahrzeugen)
verrichtet wird.
ZitatÜberschreiten bei Dienstreisen, die über die Regelarbeitszeit hinausgehen, die nicht
anrechenbaren Reisezeiten in einem Kalendermonat insgesamt 15 Stunden, kann bis zum Ende
des Folgemonats mittels Korrekturbeleg ein Viertel der über 15 Stunden hinausgehenden Zeit dem
Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Jupp94 am 08. Januar 2018, 14:59:10
Da der Thread grad reaktiviert wurde, kann ich meine Frage vielleicht gleich hier stellen.
Ich habe diese Woche noch Urlaub und habe erfahren, dass ich am Donnerstag  um 0700 für einen zweiwöchigen Lehrgang anreisen muss. Ich werde da am Mittwoch  vorher aber noch keine Stube bekommen können (engpass oder soetwas).. kann dann von mir verlangte werden, dass ich dort bis 0700 aufschlage? Ich müsste mir dann wahrscheinlich ein Hotelzimmer nehmen, da ich zur Zeit nur mit der Bahn anreisen könnte. Bekomm ich die Kosten irgendwie wieder zurück?
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: LwPersFw am 08. Januar 2018, 15:08:02
Zitat von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 14:20:53

Grundsätzlich steht Dir bei Dienstreisen Ausgleich für die Zeit zu, die Du selbst ein Fahrzeug (ursprünglich nur DienstKfz,
aber das wurde inzwischen - natürlich erst auf dem Klageweg - auf PrivatKfz ausgeweitet) bewegst.


Dies galt VOR in Kraft treten der SAZV.   Wurde aber durch das BMVg nicht übernommen.

Gemäß der SAZV gilt nun:


1.
Reisezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit.
Sie werden jedoch insbesondere insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, als sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen.

2.
Reisezeiten werden darüber hinaus als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird oder

3.
sie als Selbstfahrerzeiten bei Benutzung eines Dienstfahrzeugs entstehen.

D.h. bezogen auf die Anreise zu einem Lehrgang am Sonntag:

Nur wenn eine Anreise mit einem Dienstfahrzeug, dass der Soldat auch selbst führt, erfolgt - entsteht ein Anspruch.




Das muss man trennen von der Thematik Verlegung in den Einsatz !

Hier wurde in der letzten Änderung der C1-100/0-8004 klargestellt:

Für die Kontingentangehörigen sind die Zeiträume der Verlegung in den Einsatz/aus dem Einsatz ganztägig anrechenbar (siehe Nr. 205 der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/34 ,,Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten"). D. h. sie erhalten für jeden Tag der Verlegung, auch für eventuelle ,,Zwischenaufenthalte" z. B. auf Flughäfen, einen ,,großen Anrechnungsfall". Ausgenommen ist der Tag der Ankunft im Einsatzland/der Tag des Abflugs aus dem Einsatzland, da für diese Tage AVZ-Anspruch besteht.

Die Vergütung bzw. der erhöhte Wehrsold für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung (bzw. die entsprechende Freistellung vom Dienst), die Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte und die Erschwerniszulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für Wechselschicht- und Schichtdienst werden neben einem AVZ nicht gewährt, da mit der Zahlung des AVZ alle materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen der BesAuslVwdgBw, mit Ausnahme der nach deutschem Reisekostenrecht zustehenden Reisekostenvergütung, abgegolten sind.

Dies gilt insbesondere auch für den Dienst an Wochenenden und an gesetzlichen deutschen Feiertagen

(vergl. BBesG § 56).

Ausnahme: Bei Erhalt von ADB oder einem AVZ der Stufe 1 besteht ein Anspruch auf Ausgleich von mehrgeleisteten Dienst in Freizeit. Grundlage hierfür ist die individuelle Nachweisführung i. V. m. Wochendienstplänen, mit denen der bzw. die Vorgesetzte vor Ort den mehrgeleisteten Dienst angeordnet hat. Ein finanzieller Ausgleich ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ausgleich in Freizeit verfällt mit Beendigung der Abordnung/Kommandierung. Abweichungen gelten nur im Falle einer Kommandierung von weniger als 14 Tagen Dauer (vgl. Zentralerlass B-1431/1 ,,Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldatinnen und Soldaten").

Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: LwPersFw am 08. Januar 2018, 15:10:22
Zitat von: Jupp94 am 08. Januar 2018, 14:59:10
Da der Thread grad reaktiviert wurde, kann ich meine Frage vielleicht gleich hier stellen.
Ich habe diese Woche noch Urlaub und habe erfahren, dass ich am Donnerstag  um 0700 für einen zweiwöchigen Lehrgang anreisen muss. Ich werde da am Mittwoch  vorher aber noch keine Stube bekommen können (engpass oder soetwas).. kann dann von mir verlangte werden, dass ich dort bis 0700 aufschlage? Ich müsste mir dann wahrscheinlich ein Hotelzimmer nehmen, da ich zur Zeit nur mit der Bahn anreisen könnte. Bekomm ich die Kosten irgendwie wieder zurück?

Klären Sie dies mit Ihrer Einheit ( Spieß ).
Wenn man Sie so kurzfristig Kommandiert, muss man auch die Rahmenbedingungen sicherstellen!
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 15:26:44
Zitat von: LwPersFw am 08. Januar 2018, 15:08:02
Zitat von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 14:20:53

Grundsätzlich steht Dir bei Dienstreisen Ausgleich für die Zeit zu, die Du selbst ein Fahrzeug (ursprünglich nur DienstKfz,
aber das wurde inzwischen - natürlich erst auf dem Klageweg - auf PrivatKfz ausgeweitet) bewegst.


Dies galt VOR in Kraft treten der SAZV.   Wurde aber durch das BMVg nicht übernommen.


Klar, wie immer. Deswegen (mal wieder) der Klageweg.
Muss ich aber raussuchen; habe ich hier und heute nicht zur Hand.

Zitat von: Jupp94 am 08. Januar 2018, 14:59:10
Da der Thread grad reaktiviert wurde, kann ich meine Frage vielleicht gleich hier stellen.
Ich habe diese Woche noch Urlaub und habe erfahren, dass ich am Donnerstag  um 0700 für einen zweiwöchigen Lehrgang anreisen muss. Ich werde da am Mittwoch  vorher aber noch keine Stube bekommen können (engpass oder soetwas).. kann dann von mir verlangte werden, dass ich dort bis 0700 aufschlage? Ich müsste mir dann wahrscheinlich ein Hotelzimmer nehmen, da ich zur Zeit nur mit der Bahn anreisen könnte. Bekomm ich die Kosten irgendwie wieder zurück?

Hängt natürlich davon ab, wie weit entfernt der Dienstreise-/Lehrgangsort von Deinem Dienst-/Wohnort ist. Aufgrund Deiner Darstellung gehe ich aber davon aus, dass es etwas weiter entfernt ist.
Wenn 07:00 Uhr Lehrgangsbeginn ist, kannst Du (bei längerer Anreise) ja vermutlich schon wegen der Bahnverbindungen nur am Vortag anreisen.
Kann keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden (was die aufnehmende Dienststelle Dir schriftlich geben sollte), muss alternative Unterkunft bereitgestellt werden.

Ich sehe hier zwei Probleme:
1. Du bist im Urlaub und Deine Angaben sind "habe gehört" etc. Einer Deiner im Dienst befindlichen Kameraden sollte mal im Lehrgangskatalog nachschauen, wann da wirklich Meldung/Lehrgangsbeginn ist und Dir zudem nen Ansprechpartner heraussuchen.
2. Der Geist der EAZV wird eben immer noch gerne aus Dummheit oder Ignoranz mit Füßen getreten (siehe auch Unterscheidung DstKfz zu PrivatKfz, was besonders abstrus wird, wenn der dienstliche "Silberling" zufällig das gleiche Modell wie der Privatwagen ist).
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Andi am 08. Januar 2018, 15:32:45
Hauptsache mal was posten. ;)

An meinen Darstellungen hat sich nichts geändert.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 16:01:22
Zitat von: Andi am 08. Januar 2018, 15:32:45
Hauptsache mal was posten. ;)

An meinen Darstellungen hat sich nichts geändert.

Dito. Die wurden ja auch extra noch um den Einsatzaspekt angedickt, der hier gar nicht gefragt war.
Aber wie ja schon in klarer Selbsterkenntnis festgestellt: Hauptsache mal was posten!
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: LwPersFw am 08. Januar 2018, 16:15:37
Bitte sich nicht gegenseitig "angehen"...  ;)

@Airborne72

sobalb Sie das Urteil verfügbar haben... nennen Sie es bitte hier.

Es wird aber zunächst den Betroffenen nicht helfen...
Denn solange es nicht durch das BMVg als allgemeinverbindlich erklärt wird, so wie "damals" die Urteile der Gerichte im Rahmen des DZAE, werden keine Ansprüche festgestellt werden.

D.h. die Betroffenen müssten in jedem Einzelfall Rechtsmittel einlegen... ggf. ebenfalls bis zur Klage.

Deshalb wäre die Nennung des Urteils auch so wichtig.


Den Punkt Einsatz habe ich deshalb eingebracht, damit es keine Missverständnisse im Verhältnis zu gewöhnlichen (Flug-) Dienstreisen gibt, da Sie in Ihrem Beispiel auch auf Flüge abstellen.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 16:29:38
Mea culpa.

Bzgl. Urteil sehe ich morgen mal zu, dass ich unseren PersRat erreiche.
Von denen kam die Info und wird in unserer DstSt auch so umgesetzt.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Jupp94 am 08. Januar 2018, 17:56:50
Das ,,gerade erst so gehört" bezieht sich leider nur auf die Unterkunft. Und ich habe eine längere Anreise, wie die meisten anderen LT auch. Die Kommandierung auf der die Anreise bis 0700 angegeben ist habe ich schon vor meinem Urlaub erhalten. Leider dachte ich bis dahin, dass dann wohl wie sonst bereits am Vortag an der Wache Schlüssel hinterlegt sind, was aber nach Auskunft bei der aufnehmenden Einheit wohl nicht der Fall ist, da zu wenig Stuben vorhanden sind.
Vielleicht klärt sich da morgen noch was, aber im Moment bin ich eher verdutzt, weil mir sowas noch nicht untergekommen ist.
Ich müsste wohl auch bald wissen, ob ich mir selbst ein Hotel für Mittwoch auf Donnerstag leisten müsste oder auf dem Inspektionsflur den Schlafsack ausrolle :D
Entschuldigung, dass ich mir hier mit meinem Anliegen so dazwischen gedrückt habe.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2018, 18:10:28
Ich würde ja die Schlafsackvariante wählen, beim InFw oder beim InChef vor der Dienstzimmertür.  8) ;)
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: LwPersFw am 09. Januar 2018, 06:14:47
Hier nochmal die derzeit gültige Anwendung zum Thema Reisezeiten (Quelle: Bundeswehr.org , FAQ zur SAZV)

"In welchen Fällen werden Reisezeiten als Arbeitszeit angerechnet?

Reisezeiten werden als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen – unabhängig davon, welches Transportmittel benutzt wird. Dies gilt auch bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen, in diesen Fällen wird die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet betrachtet.

Wird die Dienstreise als Selbstfahrer unter Benutzung eines Dienst-Kfz durchgeführt, so ist die gesamte Reisezeit anzurechnende Arbeitszeit, an Sonn- und Feiertagen also Mehrarbeit. Darüber hinaus werden Reisezeiten als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit die Reisezeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.

Fahrten mit privaten Transportmitteln werden nur als Arbeitszeit berücksichtigt, wenn sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit liegen.

Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten (zum Beispiel Sonntags mit Privat-Kfz) die regelmäßige tägliche Arbeitszeit im Kalendermonat insgesamt 15 Stunden, so sind innerhalb von 12 Monaten auf Antrag 25% der über 15 Stunden hinausgehenden Zeit auszugleichen."




Nun müssen wir sehen, was im von @Airborne72 genannten Urteil steht, sobald er es zur Verfügung stellen kann.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: dunstig am 09. Januar 2018, 07:15:01
Darf ich fragen, wieso man diese Unterscheidung zwischen Dienst-Kfz und privatem Kfz macht? Für mich als Laien in solchen Fragestellungen ergibt sich auf den ersten Blick kaum ein überzeugender Grund. Gerade weil an vielen Dienststellen für Dienstreisen eben kein Dienst-Kfz zur Verfügung gestellt werden kann und die Anreise zwangsweise mit dem privaten Kfz erfolgen muss.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Jens79 am 09. Januar 2018, 08:15:10
Zitat von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 16:29:38
Mea culpa.

Bzgl. Urteil sehe ich morgen mal zu, dass ich unseren PersRat erreiche.
Von denen kam die Info und wird in unserer DstSt auch so umgesetzt.

Sie setzen was um, weil es irgendwo irgendein Urteil gibt?  :o
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2018, 08:36:27
Der sachliche Grund ist doch klar: Eine Fahrt mit einem Dienst KFZ wird mit Fahrauftrag dem Fahrer befohlen - ist also Dienst.

Anreise zum Dienstbeginn (Egal ob Regeldienst oder Kommandierung) ist Privatvergnügen.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: dunstig am 09. Januar 2018, 08:43:37
Naja, das ist soweit schon klar und auf die Begründung bin ich auch selber gekommen. Ist aber für mich eben eher eine schwammige Begründung. Denn wenn ich von der Führung gesagt bekomme, dass ich auf Grund mangelnder Fahrzeuge privat fahren muss, dann fällt das nicht darunter, auch wenn ich dem dennoch Folge leisten muss.

Daher dachte ich, dass es evtl. noch eine andere Begründung gibt.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: KlausP am 09. Januar 2018, 08:51:43
Es darf niemand befehlen, das Privat-Kfz zu dienstlichen Zwecken zu benutzen!
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2018, 08:56:42
Du hast Befehle erhalten, zum Dienstbeginn / zum Antritt einer Kommandierung mit Deinem Privatfahrzeug zu fahren?

(dies geht in den Bereich Wehrstraftat ....)
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: dunstig am 09. Januar 2018, 09:12:53
Och Leute, das ist mir schon klar, dass dieser Befehl so nicht gegeben werden darf. Aber bei folgenden Rahmenbedingungen bleibt gezwungenermaßen nicht viel übrig:

- Dienststelle mit 200 Offizieren, die regelmäßig an zivilen Bildungseinrichtungen in der ganzen Republik mehrmals jährlich zu kurzen Schulungen kommandiert werden
- Ganze 5 Dienst-Kfz, die vornehmlich für Krankenfahrten genutzt werden müssen, da keine eigene San-Einrichtung vor Ort ist
- Nächster Bahnhof mit Nahverkehrsmitteln extrem umständlich zu erreichen. Je nach Ziel teils Faktor 3-4 im Vergleich zur Reisezeit mit dem Auto.
- Fuhrpark schafft es nur in wenigen Einzelfällen Fahrzeuge in Kurzzeitmiete zur Verfügung zu stellen

Dass hier dann diese Unterscheidung stattfindet zwischen den glücklichen Einzelfällen, in denen mal ein Dienst-Kfz zur Verfügung steht und den hunderten Fällen, die gezwungenermaßen und nicht gerade freiwillig privat fahren, ist für Betroffene natürlich nicht unbedingt schön.

Aber ich sehe schon, dass die Theorie, die in der Praxis eben nicht immer so einfach umgesetzt werden kann, in diesem Fall die Realität nicht unbedingt abbildet und die Situation damit einfach ist wie sie ist.

Hätte ja sein können, dass es eine zufriedenstellende Begründung gibt.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2018, 09:26:42
Ich kenne die Bestimmungen nicht, WANN Dienstfahrzeuge zu Dienstreisen benutzt werden dürfen / müssen - gehe aber mal davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist und sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten lässt.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Andi am 09. Januar 2018, 10:06:20
Zitat von: dunstig am 09. Januar 2018, 08:43:37
Denn wenn ich von der Führung gesagt bekomme, dass ich auf Grund mangelnder Fahrzeuge privat fahren muss, dann fällt das nicht darunter, auch wenn ich dem dennoch Folge leisten muss.

Dieser Meinung liegt aber ja bereits die irrige Annahme/der nicht vorhandene Anspruch zugrunde für Dienstreisen oder Dienstantrittsreisen überhaupt ein Dienst-Kfz zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Der Einsatz von Dienst-Kfz bei Dienstreisen von Einzelpersonen ist regelmäßig nicht wirtschaftlich und damit auch grundsätzlich überhaupt nicht zulässig.

Und für Dienstantrittsreisen ist davon abgesehen selbst dann kein Dienst-Kfz zu stellen, wenn es wirtschaftlich wäre, dafür müssten bestimmte andere Gründe vorliegen (Mitführen von Waffen/Munition o.ä.). Dienstantrittsreisen sind grundsätzlich erst einmal völliges "Privatvergnügen" das reisekostenrechtlich eine Abgeltung erfährt und im Rahmen der SAZV aventuell auch anerkannte Dienstzeit darstellt. Der freundliche Dienstherr sorgt aber gerne für den Transport der Ausrüstung und stellt auch gerne die Tickets, wenn der Soldat das beantragt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: dunstig am 09. Januar 2018, 10:39:34
Vielen Dank für die Antwort Andi. Die Fragestellung bzgl. Anspruch auf ein Dienst-Kfz bei Dienstreisen habe ich etwas außer Acht gelassen. Aber wie gesagt, das ist ein Themenbereich, der für mich im alltäglichen Dienst auch keine wirkliche Rolle spielt. Aber definitiv interessant zu wissen.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 11. Januar 2018, 18:05:48
Zitat von: Jens79 am 09. Januar 2018, 08:15:10
Sie setzen was um, weil es irgendwo irgendein Urteil gibt?  :o

Klar! Machen wir immer so!

Natürlich nicht.
Aber nur weil ICH nicht weiß, wo das genau geregelt ist, heißt das ja nicht, dass diejenigen, die die DR anordnen, das auch nicht wissen.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2018, 18:11:09
Dann ist ja gut, dass es hier genügend andere Mitdiskutanten gibt, die auch Dienstreisen anordnen...
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Airborne72 am 11. Januar 2018, 18:13:44
Zitat von: LwPersFw am 09. Januar 2018, 06:14:47
Nun müssen wir sehen, was im von @Airborne72 genannten Urteil steht, sobald er es zur Verfügung stellen kann.

Kann ich nicht; zumindest kein aktuelles.

Richtig ist, dass mit der SAZV die Unterscheidung einer Fahrt mit DstKfz zu einer Fahrt mit PrivatKfz erneut eingeführt worden ist, nachdem das 2004 gerichtlich aufgehoben wurde.
Über Gründe, Rechtmäßigkeit etc. kann man sicher trefflich diskutieren.
Tatsache ist aber, dass Andis und LwPersFw's Darstellungen richtig und gültig sind (zumindest bis wieder jemand erfolgreich klagt).
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: IT-Fw am 29. Januar 2018, 13:57:07
Moin!

Wenn eine Dienst(antritts)reise außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten mit Privat-Kfz erfolgt (wird ja weitesgehend vermieden mittlerweile), wie rechtfertige ich dann noch eine Anreise im Dienstanzug?
Dass sich sowas eigentlich gehört muss nicht diskutiert werden, trotzdem - wie ich finde - eine interessante Frage.
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: Andi am 29. Januar 2018, 16:37:24
Zitat von: IT-Fw am 29. Januar 2018, 13:57:07
Wenn eine Dienst(antritts)reise außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten mit Privat-Kfz erfolgt (wird ja weitesgehend vermieden mittlerweile), wie rechtfertige ich dann noch eine Anreise im Dienstanzug?

Abgesehen davon, dass eine Dienstreise immernoch eine dienstliche Tätigkeit ist kann ich dir als militärischer Vorgesetzter 24/7 befehlen Uniform zu tragen und muss das überhaupt nicht begründen. Das Tragen der Uniform ist elementarer Bestandteil des Soldatenberufes.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anreise Lehrgang auf einen Sonntag
Beitrag von: funker07 am 29. Januar 2018, 16:57:08
Steht so in der Anzugordnung der Bundeswehr.
Es gibt einige dienstliche Tätigkeiten bzw Vorschriften, für die du nicht offiziell im Dienst bist z.B. Zapfenstreich, Waffe am Mann aufm TrÜbPl (auch nach Dienst), Dienstantrittsreise,...

Da ist klar geregelt, dass du (trotz vorgeschriebenem Anzug/Aufenthaltsort,...) keine Stunden bekommst.
Ist scheiße, is aber leider so.