Hallo,
ich bin momentan dabei meinen Führerschein der Klasse B zu machen. Habe morgen meine Prüfung und am 04.10.16 Dienstantritt. Falls ich den nicht bestehe, habe ich ja auch keine Zeit mehr den Führerschein bei der Fahrschule zu machen. Das Büro der Fahrschule sagte, dass ich die Führerscheinprüfung auch bei der Bundeswehr machen kann. Ist das richtig?
Also nicht falsch verstehen, es geht nur um die Prüfung nicht um den Führerschein!
Danke im Voraus.
Zitat... Ist das richtig? ...
Sowas ist mir nicht bekannt und würde mich auch sehr stark wundern. Außerdem müsste dann schon zufälligerweisae ein Kraftfahrausbildungszentrum an Ihrem Standort sein. Vielleicht meint er aber auch, dass Sie die Prüfung an einer zivilen Fahrschule am Standort ablegen können?
Die Prüfung kannst Du quasi überall machen, auch wenn Du in der Kaserne bist bei einer Fahrschule in der Nähe.
Brauchst nur die Unterlagen von Deiner alten Fahrschule (dass die Ausbildung abgeschlossen ist) und die Bestätigung über die bestandene Theorieprüfung.
Was es nicht gibt, ist eine Fahrprüfung für zivile Führerscheine "bei der Bundeswehr".
Und, nur für den Fall, dass Du durchfallen solltest, müsstest Du Dir bei Deiner Führerscheinbehörde, wo Du jetzt gemeldet bist, eine Erlaubnis einholen, dass Du die Prüfung woanders machen darfst.
Und dort, wo Du stationiert bist, müsstest Du bei der Behörde einen Antrag stellen, dass Du die Prüfung dort machen darfst, obwohl Du woanderst gemeldet bist.
Wir haben es gerade durch.
Oder gleich den Wohnsitz am Standort anmelden, dann gehts einfacher. ;)
Am besten: einfach die Prüfung bestehen! Ich drück´ Dir die Daumen.
Zitat von: ToMA am 27. September 2016, 15:06:22
Am besten: einfach die Prüfung bestehen! Ich drück´ Dir die Daumen.
Packste schon! Bleib konzentriert, geh' vorher 'ne Runde laufen und fruehstuecke!
Druecke Dir ebenfalls die Daumen!
Danke für die Antworten.
Das dachte ich mir schon, weil soweit ich weiß hat die Bundeswehr nichts mehr am Hut mit PKW Führerscheinen. Gut, dann heißt es wohl bestehen!
Stehe natürlich jetzt nur sehr unter Druck, da es der letzte Termin ist den ich vor dem Dienstantritt bekomme. Naja, das wird schon.
Zitat... soweit ich weiß hat die Bundeswehr nichts mehr am Hut mit PKW Führerscheinen. ...
Das stimmt so nicht, hilft Ihnen aber auch nicht weiter. Wenn jemand auf einer Kraftfahrerstelle eingestellt wird, der keinen zivilen B-Führerschein mitbringt, wird er zuerst auf einen B Anfänger-Lehrgang geschickt.
Thema erledigt. Hab bestanden :)
Macht's gut!
Glückwunsch und viel Erfolg beim Start in die GA! :)
Vielen Dank :)
Zitat von: ToMA am 27. September 2016, 15:06:22
Oder gleich den Wohnsitz am Standort anmelden, dann gehts einfacher. ;)
Das ist gem. Meldegesetz doch auch so vorgeschrieben.