Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
Ich bin als Gefreiter (OA) zum 1.7 (wieder-)eingestellt worden.
Meine Kameradinnen und Kameraden wurden nun zum 1.10 zum Gefreiten befördert.
Habe ich Anspruch auf Beförderung zum OG?
Die SLV hat zu meinem konkreten Fall keine Aussagekraft.
(siehe §9 SLV Beförderungen der Mannschaften und § 41 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter)
Rechtlicher Anspruch wohl nicht, aber "moralischer" Anspruch natürlich ;)
Im Ernst, wahrscheinlich liegt die Beförderung nur auf irgendeinem Schreibtisch rum, weil sie wegen der Sonderstellung einen anderen Weg gegangen ist als die Masse.
Wäre jetzt meine Vermutung.
Nein - kann aber sein, dass eine Beförderung erfolgt.
Üblicherweise warden alle OA eines Jahrganges gemeinsam befördert.
Zitat von: scen am 30. September 2016, 12:50:38
(siehe §9 SLV Beförderungen der Mannschaften und § 41 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter)
§ 24 SLV ist die einschlägige Vorschrift. § 41 ist für den militärfachlichen Dienst.
"Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit
kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet werden."
Zitat von: F_K am 30. September 2016, 13:41:31Üblicherweise warden alle OA eines Jahrganges gemeinsam befördert.
So ist es.
Der relevante Erlass ist der A-1340/49 (Nachfolger der 20/7), der besagt:
Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ)/einer Offizieranwärtercrew (OAC) werden regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter
ist frühestens nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
• zum Gefreiten nach 3 Monaten,
• zum Obergefreiten nach 6 Monaten,
• zum Fahnenjunker nach 12 Monaten,
...
Die Beförderung wird dann zum 01.01. mit den anderen erfolgen.
Zitat von: Ralf am 30. September 2016, 14:37:09
Der relevante Erlass ist der A-1340/49 (Nachfolger der 20/7), der besagt:
Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ)/einer Offizieranwärtercrew (OAC) werden regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter
ist frühestens nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
• zum Gefreiten nach 3 Monaten,
• zum Obergefreiten nach 6 Monaten,
• zum Fahnenjunker nach 12 Monaten,
...
Die Beförderung wird dann zum 01.01. mit den anderen erfolgen.
Vielen Dank.
Allerdings schließt die Beförderung zur gleichen Zeit nicht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad aus.
Da die Beförderung zum OG nach 6-monatiger Dienstzeit erfolgt, erfülle ich die Kriterien des genannten Erlasses mM.
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung und es gibt auch keine Regelbeförderung Die in der SLV genannten Zeiten sind Mindestzeiten für eine Beförderung.
ZitatAllerdings schließt die Beförderung zur gleichen Zeit nicht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad aus.
Da die Beförderung zum OG nach 6-monatiger Dienstzeit erfolgt, erfülle ich die Kriterien des genannten Erlasses mM
Nein, das liest du falsch.
Da steht, dass grundsätzlich zusammen befördert wird. Frühestens jedoch nach xx Monaten.
@scen:
was sagen denn Deine Vorgesetzten über Deinen Unmut? Oder hast Du dort noch nicht nachgefragt?
Na ja, was werden die wohl sagen ;D ? Eine Runde Mitleid, kurz und militärisch ... Oh!