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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ALBA am 02. Oktober 2016, 11:58:10

Titel: Durch Lehrgänge nachträglich Kindergeldanspruch?
Beitrag von: ALBA am 02. Oktober 2016, 11:58:10
Habe erfahren das man selbst bei 1 Wochen Lehrgang zB. IT Soldat SK Kindergeldanspruch für einen Monat hat. Entspricht das der Wahrheit?
Titel: Antw:Durch Lehrgänge nachträglich Kindergeldanspruch?
Beitrag von: KlausP am 02. Oktober 2016, 12:57:17
In der Mannschaftslaufbahn? Das glaube ich kaum, weil das keine Berufsausbildung ist.
Titel: Antw:Durch Lehrgänge nachträglich Kindergeldanspruch?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Oktober 2016, 13:27:38
Nicht pauschal durch einen Lehrgang begründet: Die ersten 4 Monate des Wehrdienstes werden in der Manschaftslaufbahn grundsätzlich als Ausbildungszeit anerkannt, darüber hinaus ab dem fünften Dienstmonat erfolgt eine Einzelfallprüfung. Hierzu müssen deine Eltern im Rahmen des Kindergeldantrags den Nachweis erbringen, dass du bei der Bundeswehr eine Dienstpostenausbildung erhälst, die eine Berufsausbildung im Sinne des § 32 des Einkommensteuergesetzes ist.
Der Anspruch besteht jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.